…und die beiden Kinder im strittigen Zeitraum in Ägypten aufgehalten haben (Pflege der Mutter seit September 2005 sowie Schulbesuch der Kinder im Ausland). Dabei handelt es sich um einen Zeitraum, der nicht mehr bloß als vorübergehender Aufenthalt beurteilt werden kann. Laut ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
…wahrscheinlich ist, wird nicht in Zweifel gezogen. Aus den oben angeführten Gründen eines ständigen Aufenthaltes des Kindes im Ausland kommt diesen Ausführungen jedoch keine entscheidungswesentliche Bedeutung zu. In diesem Zusammenhang ist auch auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 4.12.2001, B 2366/00, zu…
…darauf, dass im Berufungsfall eindeutig der ständige Aufenthalt der Kinder im Ausland vorliegt und aus diesem Grund bereits der Ausschließungsgrund nach § 5 Abs. 4 FLAG 1967 besteht, ist für den strittigen Zeitraum nicht weiter von Relevanz, ob die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen des Bw…
…lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Land nicht nur vorübergehend verweilt. Gelegentliche Aufenthalte eines Kindes an einem inländischen Wohnsitz z.B. während der Schulferien, sind jedoch nicht geeignet, den ständigen Aufenthalt im Ausland, wo während des Schuljahres die Schule besucht wird, zu…
…der ständige Aufenthalt der Kinder im Ausland nicht unterbrochen wird. Auf den Mittelpunkt der Lebensinteressen kommt es bei dieser Beurteilung nicht an. Im gegenständlichen Fall ist unbestritten, dass der Sohn des Berufungswerbers im Oktober 2002 sein Studium in der Türkei begonnen hat und sich im…
…des Sohnes vor. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 5 Abs. 3 FLAG 1967 in der für den Berufungszeitraum geltenden Fassung besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. In Zusammenhang mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein ständiger Aufenthalt…
…seines bisherigen Heimatstaates ausscheide. Im vorliegenden Fall hat das Finanzamt die Rückforderung bzw. Nichtzuerkennung der Familienbeihilfe mit dem fehlenden ständigen Aufenthalt der Tochter des Berufungswerbers in Österreich begründet. Für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten und deren ständiger Aufenthalt sich somit im Ausland befindet…
…aufgehalten. Dabei handelt es sich um einen Zeitraum, der nicht bloß als vorübergehender Aufenthalt im Ausland beurteilt werden kann und das Verbringen der Ferien in Österreich unterbricht nicht den ständigen Aufenthalt im Ausland. Da somit der Ausschließungsgrund des ständigen Aufenthaltes im Ausland gemäß § 5 Abs…
…und wirtschaftlichen Beziehungen hat. Gemäß § 5 Abs 3 FLAG 1967 bestehe kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Der Begriff des "ständigen Aufenthalts" sei im Familienlastenausgleichsgesetz 1967 nicht gesondert definiert. Bei der Auslegung dieses Begriffes sei somit auf § 26 Abs…
…diesem Ort oder in diesem Land nicht nur vorübergehend verweile. Gelegentliche Aufenthalte der Kinder im Inland seien daher nicht geeignet, den ständigen Aufenthalt der Kinder im Ausland, wo sie auch die Schule besuchten, zu unterbrechen (Hinweis auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 8. Juni 1982…
…der tatsächliche Aufenthalt relevant ist. Auch das Verbringen der Ferien in Österreich ist jeweils als vorübergehende Abwesenheit zu beurteilen, wodurch der ständige Aufenthalt der Tochter in Kanada nicht unterbrochen wurde (vgl. hierzu nochmals die ebenfalls einen mehrjährigen Schulbesuch im Ausland betreffenden Erkenntnisse des VwGH vom…
…des fristgerecht eingebrachten Vorlageantrags wiederum als unerledigt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 5 Abs. 3 FLAG besteht für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Der unabhängige Finanzsenat hat daher vorerst zu prüfen, ob der Aufenthalt des Kindes im Ausland…
…für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Gemäß § 26 (1) Bundesabgabenordnung hat jemand einen Wohnsitz im Sinne der Abgabenvorschrift dort, wo er eine Wohnung innehat, unter Umständen, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. (2) Den gewöhnlichen Aufenthalt im…
…gewöhnlichen Aufenthalt (vgl die Erkenntnisse des VwGH vom 2.6.2004, Zl. 2001/13/0160 und vom 20.6.2000, Zl. 98/15/0016). Das Verbringen der Ferien in Österreich wäre als vorübergehende Abwesenheit zu beurteilen, wodurch der ständige Aufenthalt des Kindes im Ausland nicht…
…da sich Ihr Sohn Ch. seit September 1996 ständig in Bulgarien aufhält und mit Bulgarien kein entsprechendes Sozialabkommen gegeben ist. Ein nur vorübergehender Aufenthalt des Kindes im Inland (Schulferien usw.) spricht nicht gegen die Annahme eines ständigen Aufenthaltes im Ausland." Der steuerliche Vertreter erhob gegen…
…die Ferien in Österreich verbracht hätte; dies wäre jeweils als vorübergehende Abwesenheit zu beurteilen, wodurch der ständige Aufenthalt des Kindes im Ausland nicht unterbrochen wird (vgl. insbesondere die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 2.6.2004, 2001/13/0160, vom 28.11.2002, 2002/13/0079…
…sich nicht ständig im Ausland auf. Der Aufenthalt im Ausland hing ausschließlich damit zusammen, dass die Gattin des Bw. immer nur für einen Zeitraum von drei Monaten eine Aufenthaltsbewilligung bekam. Die oben angeführten Umstände lassen somit erkennen, dass die körperliche Anwesenheit des Kindes in Österreich…
…jedoch spätestens vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, Anspruch auf Familienbeihilfe. Gemäß § 5 Abs. 3 leg. cit. besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Gemäß…
…diesem Land nicht nur vorübergehend verweile. Gelegentliche Aufenthalte des Kindes im Inland wären daher nicht geeignet, den ständigen Aufenthalt im Ausland, wo es auch die Schule besuche, zu unterbrechen. Da sich E. Z. voraussichtlich mehrere Jahre im Ausland aufhalten werde, bestehe ab Oktober 2002 kein…
…den gewöhnlichen Aufenthalt (VwGH 20.6.2000, 98/15/0016, 2.6.2004, 2001/13/0160). Der ständige Aufenthalt eines Kindes im Bundesgebiet setzt jedoch grundsätzlich dessen tatsächliche (körperliche) Anwesenheit voraus. Wenn sich die Kinder des Bw. seit Jahren während des Schuljahres im Ausland aufgehalten…