…jedoch spätestens vor Vollendung des 27. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Im Sinne des § 8 Abs. 5 FLAG 1967 gilt ein Kind als erheblich behindert, bei dem eine nicht nur vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung im körperlichen…
…jeweils geltenden Fassung, anzuwenden. Die erhebliche Behinderung ist spätestens nach fünf Jahren neu festzustellen, soweit nicht Art und Umfang eine Änderung ausschließen. Der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, ist gemäß Abs. 6 leg. cit. (in der…
…einen (steuerlichen) Verlust erzielte, berechtigt nicht zur Annahme, dass er deshalb noch als voraussichtlich dauernd unfähig, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, einzustufen sei. Anfangsverluste (insbesondere durch hohe Investitionen) kommen in einer selbstständigen Tätigkeit regelmäßig vor und sind geradezu vorprogrammiert, bis die Tätigkeit auf dem…
…späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 25. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. § 8 Abs. 4 FLAG 1967 sieht erhöhte Familienbeihilfenbeträge für jedes Kind vor, das erheblich behindert ist. Als erheblich behindert gilt nach §…
…105/2002 ist der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, durch eine ärztliche Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens nachzuweisen. Im gegenständlichen Berufungsfall stellte das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen Wien…
…I Nr. 105/2002 mit Wirkung ab 1. Jänner 2003 ist der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, durch eine Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf Grund eines Sachverständigengutachtens nachzuweisen. Gemäß § 10 Abs. 3 FLAG…
…vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 27. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, Anspruch auf Familienbeihilfe. Gem. § 8 Abs. 5 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 idgF. gilt ein Kind…
…t dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. erstellt am 2004-01-27 von S.W. Facharzt für Psychiatrie und Neurologie zugestimmt am 2004-01-27 Leitender Arzt: T.G. Das Finanzamt erließ auf Grund der Ausführungen in diesem Gutachten am 3. Februar 2004…
…Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 27. Lebensjahres - eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Im ärztlichen Zeugnis des Bezirkspolizeikommissariates Ottakring vom 10. April 2002 wird Ihnen zwar die Behinderung im Ausmaß von 90% seit Geburt bescheinigt…
…105/2002 mit Wirkung ab Jänner 2003 ist der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, durch eine ärztliche Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens nachzuweisen. Im gegenständlichen Berufungsfall stellte das Bundesamt…
…Behinderung dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Gemäß § 5 (1) Familienlastenausgleichsgesetz 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und selbst Einkünfte gemäß § 2 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. 400, beziehen, die den Betrag nach …
…Erkrankungen häufig einen schleichenden Verlauf nehmen, liegt es auf der Hand, dass die Sachverständigne nur anhand von vorliegenden Befunden Rückschlüsse darauf ziehen können, zu welchem Zeitpunkt die Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, eingetreten ist. Eine seriöse Feststellung, dass die Erwerbsunfähigkeit bereits vor Eintritt…
…Behinderung ist ab 1972-12-01 aufgrund der vorgelegten relevanten Befunde möglich. Der(Die) Untersuchte ist voraussichtlich dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Der Erkrankungsbeginn der psychischen Erkrankung ist mit 1972 mit 50 % GdB anzunehmen, eine Arbeitsfähigkeit war offensichtlich nur unter geförderten Maßnahmen…
…auf Dauer erwerbsunfähig ist und diese Behinderung vor dem 21. Lebensjahr aufgetreten ist. Sie ist daher dauernd außer Stande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Warum dies nicht der Fall sein soll, lässt der Bescheid unbeantwortet. Er kann daher in Wahrheit auch von der Instanz…
…sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe haben, wenn sie wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Im Fall der Bw. sei die dauernde Erwerbsunfähigkeit nicht vor dem 21. Lebensjahr eingetreten…
…wies darauf hin, dass laut ärztlichem Zeugnis Obgenannter in der Lage sei, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, weswegen der Antrag auf erhöhte Familienbeihilfe abzuweisen sei. Der Sachwalter erhob gegen obigen Bescheid Berufung und führte dazu unter anderem Folgendes aus: "Dagegen ist einzuwenden, dass Bw…
…Baumgartner Höhe, ausgestellten ärztlichen Bescheinigung (Beih 3) vom 1.11.2002 ist die Bw. voraussichtlich dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Ein Grad der Behinderung wurde in dieser Bescheinigung nicht angegeben. Unter "Ergänzende Bemerkungen" ist Folgendes angeführt: "Erkrankung hat möglicherweise schon vor dem…
…der jeweils geltenden Fassung, anzuwenden. Die erhebliche Behinderung ist spätestens nach fünf Jahren neu festzustellen, soweit nicht Art und Umfang eine Änderung ausschließen. Der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, ist gemäß § 8 Abs. 6 leg. cit…
…dass sie wegen der in der Berufsausbildung vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetretenen geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sei, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Im Gutachten vom 19. Dezember 2001 des Sozialpsychiatrischen Zentrums bestätigte Dr. RS die von der Bw. in der Berufung getätigten…
…der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. Die erhebliche Behinderung ist spätestens nach fünf Jahren neu festzustellen, soweit nicht Art und Umfang eine Änderung ausschließen. Der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen ist gemäß § 8 Abs. 6 leg. cit…