…Bezüge nicht dem DB und DZ zu unterziehen. Über die Berufung wurde erwogen: Folgender Sachverhalt wurde als erwiesen angenommen und der Entscheidung zu Grunde gelegt: Der wesentlich beteiligte Gesellschafter hielt in den Streitjahren einen Anteil von 100 % am Stammkapital der Bw. Der wesentlich beteiligte Gesellschafter…
…weshalb ein Unternehmerwagnis der GF vorläge. Die beiden GF hätten regelmäßige Vergütungen erhalten.Dafür hätten die GF Haftungen und Bürgschaften gegenüber Banken übernommen, da es der Bw. an Sicherheiten und Kapitalausstattung mangelte.Oftmals seien die bezogenen Vergütungen wieder dem Unternehmen zur Verfügung gestellt worden. Den…
…behauptete Risiko einer Bezugskürzung bei einer Verlustsituation bildet ebenso wenig ein unternehmerspezifisches Risiko wie eine Kürzung der Bezüge bei einer negativen allgemeinen Wirtschaftsentwicklung und die Bezahlung eines zu geringen Lohnes führen grundsätzlich nicht zur Nichtanerkennung des Dienstverhältnisses. Die Auszahlung von regelmäßigen Bezügen wurde ebenso festgestellt…
…sämtliche Merkmale in die Beurteilung einzubeziehen seien. Hätte das Unternehmen einen Verlust erwirtschaftet, hätte es für den GF auch keinen Bezug gegeben.Unterjährig seien nur ausnahmsweise Beträge ausbezahlt und die Sozialversicherungsbeiträge abgeführt worden. Im Wesentlichen sei mit dem Entgelt, das im Jänner ausbezahlt worden sei…
…SV) | x 0,0044 = | 518,38 € Die GF-Bezüge des Gesellschafter-GF setzten sich lt. dem GF-Bezügekonto in den Jahren 2000 bis 2003 im Wesentlichen aus regelmäßig bezogenen Beträgen zusammen. Der Umsatz entwickelte sich in den Jahren 2000 bis 2003…
…Gf abhängig sei, in welcher Höhe Gewinne erzielt würden, sich die in der Vergangenheit bezogenen Honorare an der Gewinnhöhe orientierten, die Sozialversicherung und die Einkommensteuer vom Gf selbst getragen würden, auf Grund des Geschäftsanteiles des Gf in Höhe von 100 % keine Weisungsgebundenheit bestehe, die Entwicklung…
…= 46.500,00 €) | x 0,045 = | 28.793 (= 2.092,50 €) | Zeitraum | GF-Bezüge | für DZ | = DZ | 1-12/99 | 1.080.000 (= 78.486,66 €) | x 0…
…sei im o.a. Zeitraum weder DB noch DZ einbehalten und an das Finanzamt abgeführt worden, weshalb folgende Abgaben an DB und DZ betreffend die GF-Bezüge von der Bw. mittels des im Spruch genannten Bescheides nachgefordert werden mussten (alle Beträge in Schilling): |…
…614 | x 0,045 = | 24.732 | Summe: | | | 63.802 | Zeitraum | GF-Bezüge | für DZ | = DZ | 1-12/94 | 420.000 | x 0,004 = | 1.680 | 1-12…
… 41 FLAG (Familienlastenausgleichsgesetz) iVm § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 sei. Von den in den Jahren 1998 bis einschließlich 2001 ausbezahlten Gf-Bezügen von 123.543,82 € (1998), 109.009,25 € (1999), 116.276,53 € (2000) und 58.138,27 €…
…keinen Urlaubsanspruch, keine Abfertigung; da Hr. GF 80% Gesellschafter ist, auch keinerlei Weisungsgebundenheit; die Auszahlung des GF-Bezuges erfolgt in Abhängigkeit des jeweiligen Erfolges des Unternehmens, kein Anspruch auf fixe monatliche Beträge; keinerlei Spesenersätze, die durch die o.a. Tätigkeiten entstehen könnten; dies ist kein…
…0124). Es ist daher daran festzuhalten, dass der GF trotz der getroffenen Zusatzvereinbarung weiterhin eine laufende regelmäßige Entlohnung erhält, die keinen großen Schwankungen unterliegt, und es tatsächlich bislang zu keiner Rückzahlung von Bezügen gekommen ist. Eine laufende Entlohnung liegt nämlich auch dann vor, wenn der…
…Entgelte an die GF A und B. Die beiden GF wären bis zum Jahr 2000 nicht in den betrieblichen Organismus des Unternehmens eingegliedert gewesen und hätten keine regelmäßige Entlohnung erhalten. Die Erklärung von Einkünften aus selbständiger Arbeit sei in den Einkommensteuererklärungen der GF irrtümlich erfolgt…
…seiner Tätigkeit weitgehend selbst zu gestalten. Aus den vorgelegten Jahresabschlüssen ist unstrittig ein laufender über mehrere Jahre fast identer GF-Bezug zu entnehmen (vgl. obige Aufstellung). Ein einnahmenseitiges Unternehmerrisiko ist bei den gegenständlichen regelmäßigen GF-Bezügen in den Jahren 1998 bis 2000 i.H.v…
…Lt. Punkt 5.1. sind arbeitsrechtliche Bestimmungen auf die GF-Vereinbarung nicht anzuwenden, insbesondere entstehen keine Abfertigungsansprüche. b) Entgegen der Behauptung in der gegenständlichen Berufung setzen sich die Bezüge der Geschäftsführerin aus regelmäßig ausbezahlten, zwar leicht schwankenden, ab 2001 jedoch leicht ansteigenden Beträgen zusammen. Die…
…381 | Summe: | 624.000 | 117.528 | 741.528 | | 33.369 | Zeitraum | GF-Bezüge | Kfz | | für DZ | = DZ | 1-12/99 | 204.000 | 40.992 (= 455.500…
…ob der Geschäftsführer regelmäßig entlohnt wird. Stelle man im gegenständlichen Fall die ausbezahlten Geschäftsführerbezüge in Relation zu den erzielten Betriebserfolgen, so lasse sich zweifelsfrei erkennen, dass einerseits die Höhe der Bezüge in keinerlei Zusammenhang zum Betriebsergebnis stehe und andererseits auch eine regelmäßige Entlohnung stattgefunden habe…
…| x 0,0051 = | 4.362 Die GF-Bezüge des Gesellschafter-GF setzten sich lt. dem GF-Bezügekonto für das Jahr 2001 im Wesentlichen aus folgenden regelmäßig bezogenen Beträgen zusammen (alle Beträge in Schilling): | | 2001 | Jänner | |…
…beide Gesellschafter ein beträchtliches Unternehmerwagnis. Für die Gesellschafter bestehe weder eine regelmäßige Dienstverpflichtung, noch hätten sie Urlaubs- und Abfertigungsansprüche. Die GF-Bezüge würden liquiditätsabhängig maximal 12 mal jährlich zur Auszahlung gelangen. Die GF-Bezüge würden an die Umsatz- und Finanzlage der Gesellschaft durch Gesellschafterbeschluss der…
…den betrieblichen Organismus des Unternehmens eingegliedert sei und eine regelmäßige Entlohnung erhalte. Die Entlohnung des Gesellschafter-GF stellt sich lt. Prüfungsbericht in den Jahren 1998 bis 2001 wie folgt dar (alle Beträge in Schilling): | Jahr | GF-Bezug | Kfz-Privatnutzung | Bemessungs…