…im Sinne des § 303 Abs. 1 BAO sind ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände, also Sachverhaltselemente, die bei einer entsprechenden Berücksichtigung zu einem anderen Ergebnis als vom rechtskräftigen Bescheid zum Ausdruck gebracht, geführt hätten, wie etwa Zustände, Vorgänge, Beziehungen und Eigenschaften…
…keine Haftung des Bw. bestehen würde. Wie die Erstbehörde ausgeführt habe, würden nach § 11 BAO bei vorsätzlichen Finanzvergehen rechtskräftig verurteilte Täter und andere an der Tat Beteiligte, wenn sie nicht selbst Abgabepflichtige sind, für den Betrag haften, um den die Abgaben verkürzt wurden. Im gegenständlichen…
…vom 17. Juni 2009 teilte das Finanzamt dem Berufungswerber mit, dass der aus der Arbeitnehmerveranlagung resultierende Einkommensteuerbescheid vom 7. April 2008 bereits in Rechtskraft erwachsen sei, der Anregung auf Wiederaufnahme des Verfahrens könne nicht nachgekommen werden. Diese Mitteilung sei nicht rechtsmittelfähig. Mittels Eingabe, persönlich überbracht…
…Aus dem Vorbringen der Bw., dass sie tatsächlich keine Abgabenhinterziehung vorgenommen hätte, lässt sich nicht gewinnen, da nach ständiger Judikatur des VwGH ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen, auf denen sein Spruch beruht, wozu jene Tatumstände gehören, aus denen sich die jeweilige…
…Die Zustellung des Straferkenntnisses erfolgte am 22. September 2008. Die Voraussetzung für eine Haftungsinanspruchnahme gemäß § 11 BAO ist daher zweifelsfrei erfüllt, zumal ohnehin die finanzstrafbehördliche Verurteilung und deren Rechtskraft nicht in Streit steht. Gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig…
…Strafurteil blieb unangefochten und ist am 21. November 2001 in Rechtskraft erwachsen. Für die strafrechtliche Ahndung der in den Jahren 1992 bis 1996 auf Grund getätigter Schwarzlohnzahlungen verkürzten Zuschläge zum Dienstgeberbeitrag war wegen ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung nicht das Gericht zuständig. Diesbezüglich wurde daher am 3…
…BG X. vom 22. Dezember 2010, xxx, wurde der Zahlungsplan als rechtskräftig bestätigt, das Schuldenregulierungsverfahren aufgehoben und beides in der Insolvenzdatei veröffentlicht. Am 22. Februar 2011 wurden vom Bw. die Erklärungen zu den Arbeitnehmerveranlagungen für die Jahre 2008 bis 2010 elektronisch eingebracht. Mit 2. März…
…Da das Fahrzeug Chevrolet Type Camaro mit Strafverfügung vom 14. Juli 2008, Zl. 920000/90053/36/2007, gem. § 35 Abs. 4 iVm. § 17 FinStrG rechtskräftig für verfallen erklärt worden ist, ist die Zollschuld erloschen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Salzburg, am 22. November 2011
…mit Entscheidung durch den unabhängigen Bundesasylsenat (UBAS) vom 12. Juni 2007 abgewiesen. Damit ist das Asylverfahren rechtskräftig beendet, dem Asylwerber erlöschen sämtliche Rechte und Aufenthaltstitel. Dieser Sachverhalt gründet sich auf die im Akt befindlichen Unterlagen, ist insoweit unstrittig und war rechtlich wie folgt zu beurteilen…
…in der Höhe von € 19.854,33 zur Haftung heran. Zur Begründung wurde auf das Urteil (gemeint war offensichtlich das Erkenntnis des Spruchsenates) vom 18. September 2007 und die rechtskräftige Bestrafung der Bw. hinsichtlich der Verkürzung dieser Abgaben verwiesen. In der Berufung vom 24…
…waren die Grunderwerbsteuerbescheide bereits rechtskräftig und eine Berufung dagegen nicht mehr zulässig. Der Bw. stützt seine Rückforderung ausschließlich darauf, dass ihm für den gegenständlichen Übergabevertrag eine Grunderwerbsteuerbefreiung nach dem NeuFöG zustehen würde. Über die sich aus diesem Übergabsvertrag ergebende Grunderwerbsteuerschuld wurde aber bereits rechtskräftig abgesprochen…
…Sinne des § 12 BAO in Betracht. In der gegenständlichen Berufung wurde die Ansicht vertreten, dass eine Heranziehung zur Haftung nur dann möglich wäre, wenn der Abgabenanspruch endgültig und rechtskräftig festgesetzt sei. Abgesehen davon, dass die Berufung gegen die Bescheide vom 15.5.2007, mit denen…
…2006 wurde über das Vermögen der AB GmbH das Konkursverfahren eröffnet. Mit Beschluss vom 28. August 2007 wurde der Konkurs nach Schlussverteilung aufgehoben. Rechtskraft der Aufhebung trat mit 13. September 2007 ein. Am 7. März 2006 wurde über das Vermögen des Haftungsschuldners das Konkursverfahren eröffnet…
…Dezember 2004 bzw. 1. Jänner 2005 bis 31. Dezember 2005 eine monatliche Mietzinsbeihilfe von € 119,81 zugesprochen. Die Bescheide wurden dem Bw zugestellt und sind in Rechtskraft erwachsen. Mit Bescheid vom 14. Dezember 2005 wurde dem Bw. für den Zeitraum 1. Jänner 2006 bis…
…2007 aufgrund der an Oktober 2006 geänderte Mietvorschreibung wieder aufzunehmen gewesen wäre, ist entgegen zu halten, dass die Rechtskraft eines Bescheides nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nur bei unverändertem Sachverhalt und unveränderter Rechtslage das Prozesshindernis der rechtskräftig entschiedenen Sache begründet (vgl. VwGH 15.12.1994…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 2, Dr. Andrea Ornig, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Poschinger -Taucher - Berchtold Rechtsanwaltsgemeinschaft, 8010 Graz, Burggasse 12/IV, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 23. Oktober 2006 gegen den…
…dass sich auf rechtskräftige Abgabenfestsetzungen beziehe, genauso zweifellos stehe fest, dass eine im Instanzenzug sich als nicht rechtskräftig erweisende "Abgabe" ein rechtliches Nullum sei und insoweit als eine "Abgabe" gar nicht vorliege. Das sei die entscheidende Vorfrage im gegenständlichen Verfahren. Es werde wohl niemand ernstlich…
…folgendes vor: 1. Für das Kalenderjahr 1996 liege ein Einkommensteuerbescheid vom 28. September 1998 vor, welcher in Rechtskraft erwachsen sei. Daher sei eine neuerliche bescheidmäßige Festsetzung ohne Wiederaufnahme unzulässig. Eine Wiederaufnahme sei nicht erfolgt. 2. Der nunmehr erlassene Einkommensteuerbescheid enthalte eine Tangente aus der beim…
… 197 Abs. 2 KO ergangen sei. Da der Berufungswerber aufgrund des angenommenen und rechtskräftig bestätigten Zahlungsplanes Restschuldbefreiung hinsichtlich seiner Konkursgläubiger erlangt hätte, erweise sich seine über die Zahlungsplanquote hinausgehende Haftungsinanspruchnahme jedenfalls als unzulässig. Im Übrigen wäre der Rechtsmittelwerber durch die bestehende Zahlungspflichten im Zusammenhang mit…
…0298). Mit seinen Einwänden verkennt der Einschreiter nun, dass es für die Frage, ob die "nachträglich hervorgekommene" Haftungsschuld des Berufungswerbers eine unter die Rechtswirkungen des in seinem Konkursverfahren rechtskräftig bestätigten Zahlungsplanes fallende und nach Maßgabe des § 197 KO zu behandelnde Konkursforderung darstellt, nicht darauf, wann…