…im Sinne des § 303 Abs. 1 BAO sind ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände, also Sachverhaltselemente, die bei einer entsprechenden Berücksichtigung zu einem anderen Ergebnis als vom rechtskräftigen Bescheid zum Ausdruck gebracht, geführt hätten, wie etwa Zustände, Vorgänge, Beziehungen und Eigenschaften…
…und 2014 (740,44), somit in Höhe von gesamt € 1.234,44 beigetragen zu haben. In weiterer Folge wurde der Bf mit beschwerdegegenständlichem Haftungsbescheid vom 19.10.2021 als rechtskräftig verurteilter Täter hinsichtlich der im Spruch des Urteils des Landesgerichts angeführten hinterzogenen Abgaben gem. …
…keine Haftung des Bw. bestehen würde. Wie die Erstbehörde ausgeführt habe, würden nach § 11 BAO bei vorsätzlichen Finanzvergehen rechtskräftig verurteilte Täter und andere an der Tat Beteiligte, wenn sie nicht selbst Abgabepflichtige sind, für den Betrag haften, um den die Abgaben verkürzt wurden. Im gegenständlichen…
…vom 17. Juni 2009 teilte das Finanzamt dem Berufungswerber mit, dass der aus der Arbeitnehmerveranlagung resultierende Einkommensteuerbescheid vom 7. April 2008 bereits in Rechtskraft erwachsen sei, der Anregung auf Wiederaufnahme des Verfahrens könne nicht nachgekommen werden. Diese Mitteilung sei nicht rechtsmittelfähig. Mittels Eingabe, persönlich überbracht…
…Aus dem Vorbringen der Bw., dass sie tatsächlich keine Abgabenhinterziehung vorgenommen hätte, lässt sich nicht gewinnen, da nach ständiger Judikatur des VwGH ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen, auf denen sein Spruch beruht, wozu jene Tatumstände gehören, aus denen sich die jeweilige…
…den vorigen Stand, die Aussetzung der Einhebung sowie die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung vor dem Senat beantragt. Begründend wurde im Wesentlichen darauf hingewiesen, dass der Haftungsbescheid vom 02.03.2022 nicht in Rechtskraft erwachsen sei. Am 08.03.2022 soll versucht worden sein, den Haftungsbescheid…
…sondern enthalte auch keine Übergangsbestimmung. Der bekämpfte Bescheid greife nun in unzulässiger Weise einseitig, nachträglich und abändernd in den rechtskräftigen Bescheid vom 28.01.2015 ein, obwohl die Voraussetzung des § 294 BAO - nämlich eine zwischenzeitliche Änderung der tatsächlichen und für die ursprüngliche Bescheiderlassung maßgebenden Verhältnisse…
…dass durch die Zurückziehung der Beschwerde gegen Spruchpunkt I und II des angefochtenen Bescheides der Bescheid in diesem Ausmaß in Rechtskraft erwachsen sei und das diesbezügliche Beschwerdeverfahren einzustellen gewesen sei. Der Asylgerichtshof gab in seiner Entscheidung vom 13.2.2013 der Beschwerde gegen Spruchpunkt III…
…des Pensionsharmonisierungsgesetzes, BGBl. I Nr. 142/2004, zur Anwendung. Nach rechtskräftigem Abschluss des Asylverfahrens kommt für die daran anschließenden Monate § 3 FLAG idF des Fremdenrechtspaketes zur Anwendung (vgl. z.B. VwGH vom 22.10.2015, Ra 2014/16/0018 sowie 2013/16/0206 v. 2…
…Die Zustellung des Straferkenntnisses erfolgte am 22. September 2008. Die Voraussetzung für eine Haftungsinanspruchnahme gemäß § 11 BAO ist daher zweifelsfrei erfüllt, zumal ohnehin die finanzstrafbehördliche Verurteilung und deren Rechtskraft nicht in Streit steht. Gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig…
…in der Hauptverhandlung am 31.10.2018, welches mit dem Ermittlungsergebnis des Finanzamtes übereinstimmt. Das Urteil ist am 06.11.2018 in Rechtskraft erwachsen. Am 26.06.2019 fand vor dem Bundesfinanzgericht eine mündliche Verhandlung vor dem Einzelrichter statt, in der der Masseverwalter die Stattgabe…
…ist anzumerken, dass die diesbezüglichen näheren Umstände keinen Beschwerdegrund gegen eine Vollstreckungsverfügung darstellen. Im Ergebnis wurde vom Beschwerdeführer daher lediglich eine mögliche inhaltliche Mangelhaftigkeit einer (rechtskräftigen) Strafverfügung, nicht aber die Mangelhaftigkeit der Vollstreckungsverfügung behauptet oder geltend gemacht. Nach der Aktenlage steht somit fest, dass die…
…Strafurteil blieb unangefochten und ist am 21. November 2001 in Rechtskraft erwachsen. Für die strafrechtliche Ahndung der in den Jahren 1992 bis 1996 auf Grund getätigter Schwarzlohnzahlungen verkürzten Zuschläge zum Dienstgeberbeitrag war wegen ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung nicht das Gericht zuständig. Diesbezüglich wurde daher am 3…
…der Antrag für den Zeitraum 10/2022 bis 3/2024 mit der Begründung zurückgewiesen, dass über diesen Zeitraum bereits rechtskräftig entschieden worden sei und daher nach der Judikatur des Verwaltungsgerichthofes res iudicata vorliege, was eine neuerliche Entscheidung über den gleichen Zeitraum ausschließe. Gegen diesen Bescheid…
… 40 FBG im Firmenbuch im mm 2013 amtswegig gelöscht. Der Bf wurde mit Urteil des Oberlandesgerichts ***Ort*** vom ttmm 2024 rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 800.000 EUR verurteilt; für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe wurde eine Ersatzfreiheitsstrafe von vier Monaten festgesetzt. Im Zeitpunkt…
…§ 299 BAO vom 11.9.2019 wurden die Beschwerdevorentscheidungen vom 17.9.2018 aufgehoben. Mit rechtskräftigem Erkenntnis des Spruchsenates beim (damaligen) Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 12.12.2018 wurde die Bf schuldig erkannt, sie hat durch die Abgabe unrichtiger Umsatzsteuer- und Einkommensteuererklärungen…
…Der Vertreter des Finanzamtes verwies auf das bisherige Vorbringen und nahm ergänzend zum Beweisantrag vom 11. Juli 2024 Stellung dahingehend, dass nach der Rechtsprechung des VwGH ein rechtkräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen entfalte, auf denen sein Schuldspruch beruhe, wozu jene Tatumstände gehören…
…Weiters brachte die Beschwerdeführerin erneut vor, dass der angefochtene Bescheid nicht vom herangezogenen Feststellungsbescheid abgeleitet werden könne, da dieser mangels Zustellung weder wirksam geworden noch in Rechtskraft erwachsen sei. Zudem sei der angefochtene Bescheid auch deshalb unrichtig, weil er gegen das "gesetzliche Anonymitätsverbot" verstoße. Mit…
…Nachforderung in Höhe von 9.571,74 Euro ergab. Der Bescheid erging an die ***7*** und erwuchs in Rechtskraft. Am 17.04.2020 brachte die ***8*** namens und auftrags der ***Bf1*** (die nunmehrige Beschwerdeführerin) beim (damaligen) Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich…
…Nachforderung in Höhe von 47.126,90 Euro ergab. Der Bescheid erging an die ***9*** und erwuchs in Rechtskraft. Am 17.04.2020 brachte die ***10*** namens und auftrags der ***Bf1*** (die nunmehrige Beschwerdeführerin) beim (damaligen) Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich…