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UFSG RV/0531-G/09Familienbeihilfe für einen serbischen Staatsangehörigen ab 1.1.2006, dessen Kinder keinen gültigen Aufenthaltstitel nach den §§ 8 und 9 NAG besitzen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.08.2009

…welche nicht österreichische Staatsbürger sind, sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005 rechtmäßig in Österreich aufhalten. Da nach der Aktenlage der rechtmäßige Aufenthalt der Kinder erst ab 22.3.2009 nachgewiesen werden konnte, steht die Familienbeihilfe daher…

UFSF RV/0010-F/07Wenn eine Niederlassungsbewilligung trotz Ergänzungsersuchen des Finanzamtes fehlt, kann für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger sind, Familienbeihilfe nicht gewährt werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2007

…nur dann bestehe, wenn diese sich nach den §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes rechtmäßig in Österreich aufhalten. Da der Bw trotz schriftlichem Ersuchen die erbetene und notwendige Niederlassungsbewilligung nicht vorgelegt hat, bestehe daher kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Das Finanzamt verwies in seiner Berufungsvorentscheidung…

UFSG RV/0508-G/12Kein rechtmäßiger Aufenthalt nach §§ 8 und 9 NAG für kroatische Staatsangehörige
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.04.2013

…den Aufenthalt und die Niederlassung von Fremden (Fremdengesetz) mit Ablauf des 31. Dezember 2005 außer Kraft. Gemäß § 3 Abs. 1 FLAG idF BGBl. 100/2005 haben Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des…

UFSW RV/0562-W/06Familienbeihilfe steht gemäß § 3 FLAG 1967 idF BGBl. I 2005/100 subsidiär Schutzberechtigten nicht zu.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.10.2006

…mit den Kindern nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes rechtmäßig in Österreich aufhalten. Anspruch besteht auch für Personen und Kinder, denen in Österreich Asyl nach dem Asylgesetz gewährt wurde. Sie haben keine Aufenthaltsberechtigung im Sinne des genannten Gesetzes, sondern eine befristete Aufenthaltsberechtigung nach…

UFSW RV/0548-W/13Kein Familienbeihilfenanspruch nach negativem Abschluss des Asylverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2013

…in der Fassung des Fremdenrechtspaketes 2005, BGBl. I Nr. 100, lautet: "§ 3. (1) Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, haben nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, rechtmäßig in Österreich…

UFSS RV/0293-S/07Nichtgewährung von Familienbeihilfe an eine bosnische Staatsbürgerin, die die qualifizierten Voraussetzungen des § 3 FLAG nicht erfüllt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.06.2007

…besteht Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger sind, sofern sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes rechtmäßig in Österreich aufhalten. § 3 Abs. 3 leg.cit. besagt: Abweichend von Abs. 1 haben Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 2005, BGBl…

UFSW RV/3529-W/07Familienbeihilfe für ein ausländisches Pflegekind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2008

…Staatsbürger sind, sofern sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes rechtmäßig in Österreich aufhalten. Bei Adoptiv- und Pflegekindern wird Familienbeihilfe rückwirkend bis zur Begründung des Mittelpunktes der Lebensinteressen im Bundesgebiet (§ 2 Abs. 8 FLAG 1967) durch den Elternteil und das Kind gewährt (§…

UFSL RV/0798-L/06Fehlen eines Aufenthaltstitels im Sinne der §§ 8 u. 9 NAG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.11.2006

…Personen, welche nicht österreichische Staatsbürger seien, nur dann eine Anspruchsberechtigung auf Familienbeihilfe bestehe, wenn sich diese nach den Bestimmungen der §§ 8 und 9 des NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) rechtmäßig in Österreich aufhalten würden. Gegen diesen Abweisungsbescheid vom 9. Juni 2006 brachte der Bw. eine, von…

UFSL RV/0898-L/06Fehlen eines Aufenthaltstitels nach § 8 NAG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.04.2007

…gültigen Fassung, wonach nach Abs. 1 leg.cit. für Personen, welche nicht österreichische Staatsbürger seien, nur dann eine Anspruchsberechtigung auf Familienbeihilfe gegeben sei, wenn sich diese nach den Bestimmungen der §§ 8 und 9 des NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) rechtmäßig in Österreich aufhalten würden. Nach § 3…

UFSL RV/0899-L/06Familienbeihilfenanspruch eines Ausländers mit Aufenthaltstitel "Studierender".
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2010

…auf Familienbeihilfe für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger sind, sofern sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes rechtmäßig in Österreich aufhalten. Nach den erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage GP XXII RV 952 sollte durch diese Neuregelung des § 3 FLAG geregelt werden, dass Personen…

UFSL RV/0671-L/06Kein FB-Anspruch für subsidiär Schutzberechtigte vor Juli 2006
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2007

…minderjährigen Kinder des Berufungswerbers abgewiesen. Gemäß § 3 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 bestehe für nicht österreichische Staatsbürger ab 1.1.2006 nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn - nach § 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes ein rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich gegeben sei, - oder nach dem Asylgesetz…

UFSL RV/1059-L/06Familienbeihilfenanspruch eines Asylwerbers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.07.2008

…dass weder für den Bw. noch für seine Kinder ein rechtmäßiger Aufenthalt nach den Bestimmungen der §§ 8 bzw. 9 NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) vorliege. Somit seien die Voraussetzungen für die Gewährung der Beihilfe, durch die geänderten Bestimmungen des FLAG (Familienlastenausgleichsgesetz) ab 1.1.2006 nicht…

UFSL RV/1080-L/06Familienbeihilfenanspruch eines Asylwerbers.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.06.2008

…dass weder für den Bw. noch für sein Kind ein rechtmäßiger Aufenthalt nach den Bestimmungen der §§ 8 bzw. 9 NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) vorliege. Somit seien die Voraussetzungen für die Gewährung der Beihilfe, durch die geänderten Bestimmungen des FLAG (Familienlastenausgleichsgesetz) ab 1.1.2006 nicht…

UFSL RV/1282-L/06Familienbeihilfenanspruch eines Asylwerbers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2008

…die Bw. noch für ihre Kinder ein rechtmäßiger Aufenthalt nach den Bestimmungen der §§ 8 bzw. 9 NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) vorliege. Somit seien die Voraussetzungen für die Gewährung der Beihilfe, durch die geänderten Bestimmungen des FLAG (Familienlastenausgleichsgesetz) ab 1.1.2006 nicht mehr gegeben. In…

UFSL RV/0990-L/06Nichtgewährung der Familienbeihilfe an einen ausländischen Staatsangehörigen mangels Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen iSd § 3 FLAG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2007

…Ansuchen des Bw. deshalb abzuweisen gewesen, da die Voraussetzungen eines rechtmäßigen Aufenthaltes in Österreich gem. den Bestimmungen des § 3 FLAG in der Fassung ab 1.1.2006 (rechtmäßiger Aufenthalt nach den §§ 8 bzw. 9 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) nicht vorliegen würden. Gegen diesen abweisenden Bescheid des…

UFSL RV/0669-L/06Familienbeihilfe für nicht österreichische Staatsbürger ab 1.1.2006
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2007

…die nicht österreichische Staatsbürger seien, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn - Nach § 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz ein rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich gegeben ist. - Oder nach dem Asylgesetz 2005 ein Asyl gewährt wurde. Da beides nicht der Fall ist, war ab 1.1…

UFSW RV/2693-W/11Ein rechtmäßiger Aufenthalt der Kinder in Österreich ist erst auf Grund einer erteilten Niederlassungsbewilligung nach den §§ 8 und 9 NAG BGBl. I Nr. 100/2005 anzunehmen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.09.2011

…Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, rechtmäßig in Österreich aufhalten. Vor Inkrafttreten des NAG erteilte Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligungen nach dem Fremdengesetz 1997 gelten gegebenenfalls als entsprechende Titel nach der neuen Rechtslage weiter. Familienbeihilfe…

UFSW RV/2026-W/06Kein Anspruch auf Familienbeihilfe bei Fehlen eines Aufenthaltstitels gem. §§ 8 und 9 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz NAG BGBl I Nr. 100/2005.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.02.2007

…Da weder ein rechtsmäßiger Aufenthalt in Österreich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes vorliege noch Asyl gewährt worden sei, war spruchgemäß zu entscheiden. Gegen den Abweisungsbescheid bracht der Bw. Berufung ein. Als Berufungsgründe wurden 1.) Mangelhaftigkeit des Verfahrens 2.) und unrichtige rechtliche Beurteilung…

UFSL RV/0145-L/08Aufenthaltstitel eines Fremden im Sinne des NAG während eines laufenden Verlängerungsverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.12.2008

…bzw. Zweckänderungsantrag für die noch nach dem FrG erteilten und bis zum 19.9.2006 befristeten Aufenthaltstitel gestellt wurde, ergibt sich, dass bis zu einer Entscheidung über diesen Antrag ein rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich nach den Bestimmungen des § 8 NAG für die Kinder des Bw…

UFSL RV/0488-L/08Fehlen eines Aufenthaltstitels im Sinne der §§ 8 bzw. 9 NAG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.01.2009

…1 und 2 FLAG (Familienlastenausgleichsgesetz) die Zuerkennung einer Beihilfe für nicht österreichische Staatsbürger nur dann zu gewähren sei, wenn sich sowohl die beihilfenanspruchsberechtigte Person, als auch das anspruchsvermittelnde Kind nach den Bestimmungen des § 8 bzw. 9 NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) rechtmäßig in Österreich aufhalten würde…