…welche nicht österreichische Staatsbürger sind, sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005 rechtmäßig in Österreich aufhalten. Da nach der Aktenlage der rechtmäßige Aufenthalt der Kinder erst ab 22.3.2009 nachgewiesen werden konnte, steht die Familienbeihilfe daher…
…nur dann bestehe, wenn diese sich nach den §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes rechtmäßig in Österreich aufhalten. Da der Bw trotz schriftlichem Ersuchen die erbetene und notwendige Niederlassungsbewilligung nicht vorgelegt hat, bestehe daher kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Das Finanzamt verwies in seiner Berufungsvorentscheidung…
…den Aufenthalt und die Niederlassung von Fremden (Fremdengesetz) mit Ablauf des 31. Dezember 2005 außer Kraft. Gemäß § 3 Abs. 1 FLAG idF BGBl. 100/2005 haben Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des…
…mit den Kindern nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes rechtmäßig in Österreich aufhalten. Anspruch besteht auch für Personen und Kinder, denen in Österreich Asyl nach dem Asylgesetz gewährt wurde. Sie haben keine Aufenthaltsberechtigung im Sinne des genannten Gesetzes, sondern eine befristete Aufenthaltsberechtigung nach…
…in der Fassung des Fremdenrechtspaketes 2005, BGBl. I Nr. 100, lautet: "§ 3. (1) Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, haben nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, rechtmäßig in Österreich…
…besteht Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger sind, sofern sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes rechtmäßig in Österreich aufhalten. § 3 Abs. 3 leg.cit. besagt: Abweichend von Abs. 1 haben Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 2005, BGBl…
…Staatsbürger sind, sofern sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes rechtmäßig in Österreich aufhalten. Bei Adoptiv- und Pflegekindern wird Familienbeihilfe rückwirkend bis zur Begründung des Mittelpunktes der Lebensinteressen im Bundesgebiet (§ 2 Abs. 8 FLAG 1967) durch den Elternteil und das Kind gewährt (§…
…Personen, welche nicht österreichische Staatsbürger seien, nur dann eine Anspruchsberechtigung auf Familienbeihilfe bestehe, wenn sich diese nach den Bestimmungen der §§ 8 und 9 des NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) rechtmäßig in Österreich aufhalten würden. Gegen diesen Abweisungsbescheid vom 9. Juni 2006 brachte der Bw. eine, von…
…gültigen Fassung, wonach nach Abs. 1 leg.cit. für Personen, welche nicht österreichische Staatsbürger seien, nur dann eine Anspruchsberechtigung auf Familienbeihilfe gegeben sei, wenn sich diese nach den Bestimmungen der §§ 8 und 9 des NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) rechtmäßig in Österreich aufhalten würden. Nach § 3…
…auf Familienbeihilfe für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger sind, sofern sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes rechtmäßig in Österreich aufhalten. Nach den erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage GP XXII RV 952 sollte durch diese Neuregelung des § 3 FLAG geregelt werden, dass Personen…
…minderjährigen Kinder des Berufungswerbers abgewiesen. Gemäß § 3 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 bestehe für nicht österreichische Staatsbürger ab 1.1.2006 nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn - nach § 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes ein rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich gegeben sei, - oder nach dem Asylgesetz…
…dass weder für den Bw. noch für seine Kinder ein rechtmäßiger Aufenthalt nach den Bestimmungen der §§ 8 bzw. 9 NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) vorliege. Somit seien die Voraussetzungen für die Gewährung der Beihilfe, durch die geänderten Bestimmungen des FLAG (Familienlastenausgleichsgesetz) ab 1.1.2006 nicht…
…dass weder für den Bw. noch für sein Kind ein rechtmäßiger Aufenthalt nach den Bestimmungen der §§ 8 bzw. 9 NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) vorliege. Somit seien die Voraussetzungen für die Gewährung der Beihilfe, durch die geänderten Bestimmungen des FLAG (Familienlastenausgleichsgesetz) ab 1.1.2006 nicht…
…die Bw. noch für ihre Kinder ein rechtmäßiger Aufenthalt nach den Bestimmungen der §§ 8 bzw. 9 NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) vorliege. Somit seien die Voraussetzungen für die Gewährung der Beihilfe, durch die geänderten Bestimmungen des FLAG (Familienlastenausgleichsgesetz) ab 1.1.2006 nicht mehr gegeben. In…
…Ansuchen des Bw. deshalb abzuweisen gewesen, da die Voraussetzungen eines rechtmäßigen Aufenthaltes in Österreich gem. den Bestimmungen des § 3 FLAG in der Fassung ab 1.1.2006 (rechtmäßiger Aufenthalt nach den §§ 8 bzw. 9 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) nicht vorliegen würden. Gegen diesen abweisenden Bescheid des…
…die nicht österreichische Staatsbürger seien, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn - Nach § 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz ein rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich gegeben ist. - Oder nach dem Asylgesetz 2005 ein Asyl gewährt wurde. Da beides nicht der Fall ist, war ab 1.1…
…Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, rechtmäßig in Österreich aufhalten. Vor Inkrafttreten des NAG erteilte Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligungen nach dem Fremdengesetz 1997 gelten gegebenenfalls als entsprechende Titel nach der neuen Rechtslage weiter. Familienbeihilfe…
…Da weder ein rechtsmäßiger Aufenthalt in Österreich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes vorliege noch Asyl gewährt worden sei, war spruchgemäß zu entscheiden. Gegen den Abweisungsbescheid bracht der Bw. Berufung ein. Als Berufungsgründe wurden 1.) Mangelhaftigkeit des Verfahrens 2.) und unrichtige rechtliche Beurteilung…
…bzw. Zweckänderungsantrag für die noch nach dem FrG erteilten und bis zum 19.9.2006 befristeten Aufenthaltstitel gestellt wurde, ergibt sich, dass bis zu einer Entscheidung über diesen Antrag ein rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich nach den Bestimmungen des § 8 NAG für die Kinder des Bw…
…1 und 2 FLAG (Familienlastenausgleichsgesetz) die Zuerkennung einer Beihilfe für nicht österreichische Staatsbürger nur dann zu gewähren sei, wenn sich sowohl die beihilfenanspruchsberechtigte Person, als auch das anspruchsvermittelnde Kind nach den Bestimmungen des § 8 bzw. 9 NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) rechtmäßig in Österreich aufhalten würde…