…welche nicht österreichische Staatsbürger sind, sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005 rechtmäßig in Österreich aufhalten. Da nach der Aktenlage der rechtmäßige Aufenthalt der Kinder erst ab 22.3.2009 nachgewiesen werden konnte, steht die Familienbeihilfe daher…
…nur dann bestehe, wenn diese sich nach den §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes rechtmäßig in Österreich aufhalten. Da der Bw trotz schriftlichem Ersuchen die erbetene und notwendige Niederlassungsbewilligung nicht vorgelegt hat, bestehe daher kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Das Finanzamt verwies in seiner Berufungsvorentscheidung…
…den Aufenthalt und die Niederlassung von Fremden (Fremdengesetz) mit Ablauf des 31. Dezember 2005 außer Kraft. Gemäß § 3 Abs. 1 FLAG idF BGBl. 100/2005 haben Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des…
…S 3 NAG 2005 vorgesehene Perpetuierung des rechtmäßigen Aufenthalts nach § 8, 9 NAG 2005 bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den rechtzeitig gestellten Verlängerungsantrag schlägt auf den Begriff des rechtmäßigen Aufenthalts in § 3 Abs 1 und 2 FLAG durch. Für den Zeitraum Mai 2019 bis September…
…sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, rechtmäßig in Österreich aufhalten" ein Ersuchen auf Vorabentscheidung richten. c) Schließlich missachtet der hier angefochtene Bescheid auch elementare Kinderrechte. Familienbeihilfe ist eine Transferleistung, die es Eltern erleichtern soll, den Unterhaltsleistungen…
…mit den Kindern nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes rechtmäßig in Österreich aufhalten. Anspruch besteht auch für Personen und Kinder, denen in Österreich Asyl nach dem Asylgesetz gewährt wurde. Sie haben keine Aufenthaltsberechtigung im Sinne des genannten Gesetzes, sondern eine befristete Aufenthaltsberechtigung nach…
…in der Fassung des Fremdenrechtspaketes 2005, BGBl. I Nr. 100, lautet: "§ 3. (1) Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, haben nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, rechtmäßig in Österreich…
…nachgeborenes Kind im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes. Voraussetzung für den Bezug der Familienbeihilfe ist laut § 3 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz ein rechtmäßiger Aufenthalt nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes, sowie die Führung des Lebensmittelpunktes in Österreich und ein gemeinsamer Haushalt des Antragstellers mit dem Kind…
…gewöhnlichen Aufenthalt haben für ihre minderjährigen Kinder. § 3 FLAG 1967 idF BGBl. I 2014/35 ab 1.1.2014 lautet: § 3. (1) Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, haben nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes…
…besteht Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger sind, sofern sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes rechtmäßig in Österreich aufhalten. § 3 Abs. 3 leg.cit. besagt: Abweichend von Abs. 1 haben Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 2005, BGBl…
…Staatsbürger sind, sofern sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes rechtmäßig in Österreich aufhalten. Bei Adoptiv- und Pflegekindern wird Familienbeihilfe rückwirkend bis zur Begründung des Mittelpunktes der Lebensinteressen im Bundesgebiet (§ 2 Abs. 8 FLAG 1967) durch den Elternteil und das Kind gewährt (§…
…Aufenthalt in Österreich von Ihnen und vom Kind ***2*** ab 22.7.2019 bis zur Ausstellung der Anmeldebescheinigungen nach § 9 des Niederlassungs-und Aufenthaltsgesetzes rechtmäßig war) keine diesbezügliche Bestätigung der MA 35 übermittelt werden konnte. Der Beschwerde konnte teilweise stattgegeben werden." Die Bf. stellte den…
…Personen, welche nicht österreichische Staatsbürger seien, nur dann eine Anspruchsberechtigung auf Familienbeihilfe bestehe, wenn sich diese nach den Bestimmungen der §§ 8 und 9 des NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) rechtmäßig in Österreich aufhalten würden. Gegen diesen Abweisungsbescheid vom 9. Juni 2006 brachte der Bw. eine, von…
…gültigen Fassung, wonach nach Abs. 1 leg.cit. für Personen, welche nicht österreichische Staatsbürger seien, nur dann eine Anspruchsberechtigung auf Familienbeihilfe gegeben sei, wenn sich diese nach den Bestimmungen der §§ 8 und 9 des NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) rechtmäßig in Österreich aufhalten würden. Nach § 3…
…wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, oder nach § 54 des Asylgesetzes 2005 (AsylG 2005), BGBl. I Nr. 100/2005 idF BGBl. I Nr. 87/2012, rechtmäßig in Österreich aufhalten. (2) Anspruch auf Familienbeihilfe besteht…
…nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, oder nach § 54 des Asylgesetzes 2005 (AsylG 2005), BGBl. I Nr. 100/2005 idF BGBl. 1 Nr. 87/2012, rechtmäßig in Österreich aufhalten." Ich bin polnische Staatsbürgerin und halte mich und…
…auf Familienbeihilfe für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger sind, sofern sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes rechtmäßig in Österreich aufhalten. Nach den erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage GP XXII RV 952 sollte durch diese Neuregelung des § 3 FLAG geregelt werden, dass Personen…
…minderjährigen Kinder des Berufungswerbers abgewiesen. Gemäß § 3 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 bestehe für nicht österreichische Staatsbürger ab 1.1.2006 nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn - nach § 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes ein rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich gegeben sei, - oder nach dem Asylgesetz…
…dass weder für den Bw. noch für seine Kinder ein rechtmäßiger Aufenthalt nach den Bestimmungen der §§ 8 bzw. 9 NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) vorliege. Somit seien die Voraussetzungen für die Gewährung der Beihilfe, durch die geänderten Bestimmungen des FLAG (Familienlastenausgleichsgesetz) ab 1.1.2006 nicht…
…dass weder für den Bw. noch für sein Kind ein rechtmäßiger Aufenthalt nach den Bestimmungen der §§ 8 bzw. 9 NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) vorliege. Somit seien die Voraussetzungen für die Gewährung der Beihilfe, durch die geänderten Bestimmungen des FLAG (Familienlastenausgleichsgesetz) ab 1.1.2006 nicht…