…mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt ihrer Erlassung vernichtet werden; einer ausdrücklichen (bescheidmäßig verfügten) Aufhebung bedarf es nicht. Daher tritt durch die Bewilligung der Wiedereinsetzung etwa ein wegen Versäumung der Frist erlassener Zurückweisungsbescheid ex lege außer Kraft (vgl. Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 26. Juni 1990, Zl…
…Begründung Nach der durch das Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz, BGBl. I Nr. 97/2002, neu gefassten Bestimmung des § 273 Abs. 1 BAO obliegt die Zurückweisung von Berufungen gegen Bescheide der Abgabenbehörde erster Instanz (auch) der Abgabenbehörde zweiter Instanz, wenn ein Grund zur Zurückweisung der Berufung vorliegt…
…GZ. ZRV/0227-Z3K/11, die Formgebrechen der Beschwerde zu beheben, innerhalb der gesetzten Frist, namentlich innerhalb von vier Wochen ab Erhalt des Bescheides (der Bescheid wurde nachweislich am 28. Februar 2012 zugestellt) nicht entsprochen wurde, hatte die gesetzlich vorgesehene Rechtsfolge einzutreten. Graz, am 17…
…2006. Im Juni 2006 wurden weitere Lohnzetteldaten seines Arbeitgebers übertragen, die mit Bescheid vom 21. Juni 2006 zur Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens führten. In diesem Bescheid wurde als Wiederaufnahmegrund ausdrücklich auf diesen Lohnzettel hingewiesen. Dem Wiederaufnahmebescheid angeschlossen wurde als neue Sachentscheidung der Einkommensteuerbescheid 2005…
…2006. Im Juni 2006 wurden weitere Lohnzetteldaten seines Arbeitgebers übertragen, die mit Bescheid vom 26. Juni 2006 zur Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens führten. In diesem Bescheid wurde als Wiederaufnahmegrund ausdrücklich auf diesen Lohnzettel hingewiesen. Dem Wiederaufnahmebescheid angeschlossen wurde als neue Sachentscheidung der Einkommensteuerbescheid 2005…
…2006. Im Juni 2006 wurden weitere Lohnzetteldaten seines Arbeitgebers übertragen, die mit Bescheid vom 21. Juni 2006 zur Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens führten. In diesem Bescheid wurde als Wiederaufnahmegrund ausdrücklich auf diesen Lohnzettel hingewiesen. Dem Wiederaufnahmebescheid angeschlossen wurde als neue Sachentscheidung der Einkommensteuerbescheid 2005…
…2006. Im Juni 2006 wurden weitere Lohnzetteldaten seines Arbeitgebers übertragen, die mit Bescheid vom 21. Juni 2006 zur Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens führten. In diesem Bescheid wurde als Wiederaufnahmegrund ausdrücklich auf diesen Lohnzettel hingewiesen. Dem Wiederaufnahmebescheid angeschlossen wurde als neue Sachentscheidung der Einkommensteuerbescheid 2005…
…die von der Bw. an diesem Tag gar nicht eingebracht wurde. Für den gegenständlichen Berufungsfall bedeutet dies nun, dass der seitens des Finanzamtes am 16. August 2010 erlassene Zurückweisungsbescheid gegen eine mit 15. April 2010 datierte Berufung nicht ergehen hätte dürfen, weist doch der betreffende…
…dass der Spruch des Bescheides im Sinne der Begründung anders lautend ergehen hätte sollen. Auf eine neuerlich ergehende Berufungsvorentscheidung werde verwiesen. Gleichzeitig erging am 23.Dezember 2005 eine Berufungsvorentscheidung betreffend die Berufung vom 15. November 2005 gegen den Zurückweisungsbescheid vom 20.Okt.2005. "Die Berufung…
…2006. Im Juni 2006 wurden weitere Lohnzetteldaten seines Arbeitgebers übertragen, die mit Bescheid vom 21. Juni 2006 zur Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens führten. In diesem Bescheid wurde als Wiederaufnahmegrund ausdrücklich auf diesen Lohnzettel hingewiesen. Dem Wiederaufnahmebescheid angeschlossen wurde als neue Sachentscheidung der Einkommensteuerbescheid 2005…
…2006. Im Juni 2006 wurden weitere Lohnzetteldaten seines Arbeitgebers übertragen, die mit Bescheid vom 21. Juni 2006 zur Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens führten. In diesem Bescheid wurde als Wiederaufnahmegrund ausdrücklich auf diesen Lohnzettel hingewiesen. Dem Wiederaufnahmebescheid angeschlossen wurde als neue Sachentscheidung der Einkommensteuerbescheid 2005…
Bescheid Die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling betreffend Einkommensteuer 2004 und 2005 gilt gemäß § 85 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als zurückgenommen. Begründung In seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2004 machte der Berufungswerber (Bw.) neben…
…vertreten durch UK, vom 12. Juli 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 6. Juli 2004 betreffend Abweisung eines Antrages auf Aufhebung gemäß § 299 BAO für die Umsatzsteuer 1999 bis 2000 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Berufung richtet sich gegen…
…eine Abgabenbehörde erster Instanz erlassen hat, innerhalb der (verlängerbaren) Frist von einem Monat Berufung erhoben werden. Im vorliegenden Fall ist der Einkommensteuerbescheid 2005 des Finanzamtes vom 14.7.2006 mit ungenütztem Ablauf der Frist zur Erhebung einer Berufung in Rechtskraft erwachsen. Das bedeutet nicht nur…
…hätten ihre Grenzen. Diese Grenzen würden durch die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung abgesteckt. Zum Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides vom 14.3.2006 sowie der daraufhin ergangenen Berufungsentscheidung seien die Behörden davon ausgegangen, dass nach den damaligen Beweisergebnissen die Bw. voraussichtlich nicht…
…also bereits versteuert oder noch zu versteuern, - von welchen Jahren diese Beiträge kommen, Beiträge vor 1998 dürften keinesfalls herangezogen werden (nur 7 Jahre rückwirkend). Derartige Prüfungen hätten vom VwGH nicht stattgefunden, da auch nicht gefordert. Außerdem sei auf keine Richtlinien des BMF Rücksicht genommen worden…
…also bereits versteuert oder noch zu versteuern, - von welchen Jahren diese Beiträge kommen, Beiträge vor 1998 dürften keinesfalls herangezogen werden (nur 7 Jahre rückwirkend). Derartige Prüfungen hätten vom VwGH nicht stattgefunden, da auch nicht gefordert. Außerdem sei auf keine Richtlinien des BMF Rücksicht genommen worden…
…also bereits versteuert oder noch zu versteuern, - von welchen Jahren diese Beiträge kommen, Beiträge vor 1998 dürften keinesfalls herangezogen werden (nur 7 Jahre rückwirkend). Derartige Prüfungen hätten vom VwGH nicht stattgefunden, da auch nicht gefordert. Außerdem sei auf keine Richtlinien des BMF Rücksicht genommen worden…
…Vergütung der Umsatzsteuer für nicht im Inland ansässige Unternehmer"). Als Gesamtbetrag der Vergütung ist darin ein Betrag von 34.118 Euro angegeben. Von Seiten des Finanzamtes wurde dem steuerlichen Vertreter in der Folge mitgeteilt, dass dem Finanzamt kein Vorsteuererstattungsantrag für den Erstattungszeitraum 01-12/2007…
…- von welchen Jahren diese Beiträge kommen, Beiträge vor 1998 dürften keinesfalls herangezogen werden (nur 7 Jahre rückwirkend). Derartige Prüfungen hätten vom VwGH nicht stattgefunden, da auch nicht gefordert. Außerdem sei auf keine Richtlinien des BMF Rücksicht genommen worden, die klare Besteuerungsnormen für Beitragsleistungen vorgeben würden…