…nach der Sachlage freiwillige Zuwendungen aus familiären (privaten) oder vergleichbaren Gründen vorlägen. Zahlungen auf Grund von Leistungsbeziehungen mit einander nahe stehenden Personen seien daher (insoweit) nicht der Betriebssphäre zuzuordnen, als sie in wirtschaftlicher Betrachtungsweise bloß den äußeren Rahmen für eine privat veranlasste Zuwendung darstellten. Bezüglich…
…nach der Sachlage freiwillige Zuwendungen aus familiären (privaten) oder vergleichbaren Gründen vorliegen. Zahlungen auf Grund von Leistungsbeziehungen mit einander nahe stehenden Personen sind daher (insoweit) nicht der Betriebssphäre zuzuordnen, als sie in wirtschaftlicher Betrachtungsweise bloß den äußeren Rahmen für eine privat veranlasste Zuwendung darstellen. Da…
…wo nach der Sachlage freiwillige Zuwendungen aus familiären (privaten) Gründen vorliegen. Zahlungen aufgrund von Leistungsbeziehungen mit nahe stehenden Personen sind daher (insoweit) nicht der Betriebssphäre zuzuordnen, als sie in wirtschaftlicher Betrachtungsweise bloß den äußeren Rahmen für eine privat veranlasste Zuwendung darstellen. Da das bei Angehörigen…
…wo nach der Sachlage freiwillige Zuwendungen aus familiären (privaten) Gründen vorliegen. Zahlungen aufgrund von Leistungsbeziehungen mit nahestehenden Personen sind daher (insoweit) nicht der Betriebssphäre zuzuordnen, als sie in wirtschaftlicher Betrachtungsweise bloß den äußeren Rahmen für eine privat veranlasste Zuwendung darstellen (vgl. Wiesner/Atzmüller/Grabner/ Leitner…
…Insbesondere bei DV zwischen nahen Angehörigen liegt der (allenfalls begünstigten) Besteuerung einer Abfertigung gedanklich vorgelagert die Prüfung, ob die ausbezahlten Beträge überhaupt ihre Ursache im zu Ende gehenden Dienstverhältnis hatten oder ob es sich nicht vielmehr um privat veranlasste Zuwendungen handelte. Dies erfordert eine Klärung…
…Stiftungszusatzurkunde wird der "Zweck der Privatstiftung" insofern erläutert und ergänzt, als der primäre Zweck es ist, den Stiftern und ihren Nachkommen als Begünstigten Zuwendungen zur Bestreitung des angemessenen Lebensunterhaltes sowie zur Erfüllung besonderer Unterhaltswünsche, Beiträge zur Ermöglichung einer jeweils angemessenen Schul-, Hochschul- und/oder Berufsausbildung…
…genau ermittelt, bleibt kein Raum für eine Schätzung. Ein Grundsatz im Steuerrecht ist die Trennung zwischen privat veranlassten Aufwendungen und betrieblich veranlassten Aufwendungen. Genau ermittelte beziehungsweise ermittelbare privat veranlasste Aufwendungen können als betrieblich veranlasste Aufwendungen nicht abgezogen werden. Dem Antrag von einem exakt errechneten, auf…
…Ausnahme des erwähnten, untergeordneten Ausmaßes, dessen betragsmäßige Berücksichtigung durch die nachfolgend dargestellte Schätzung erfolgt - privat veranlasst und daher gemäß § 20 EStG 1988 nicht absetzbar sind. Für die Tätigkeit des Bw ab 1998 für den Verein neuerVerein ist einerseits keine diesbezügliche Änderung erkennbar. Die Annahme einer…
…Nichtvorliegen eines steuerlich relevanten Vorteilsausgleich ausgegangen. Tz. 37 Privatnutzung PKW 1997 - 1999 Da eine Bescheinigung über das Ausmaß der privat veranlassten Kfz - Spesen und eine Darstellung der ungeklärten Finanzierung des Lebensunterhaltes beider Gesellschafter nebst Privatanteilen nicht erfolgte, war davon auszugehen, dass auf Kosten der Bw…
…zugeführt (verbucht über "Verrechnungskonto FS"). Im Jahr 2000 wurden dem FS von der Bw in Summe ATS 710.041ATS teils bar ausbezahlt teils privat veranlasste Ausgaben beglichen (ebenfalls verbucht über "Verrechnungskonto FS"). Es existiert eine als "Kreditvereinbarung" bezeichnete Urkunde vom 1.3.1998 über die…
…Zahlung von Zinsen verpflichtet wäre. Die verdeckte Ausschüttung resultiert also letztlich aus der fehlenden Verpflichtung zur Zinsenzahlung. Bei der Eingangsrechnung 16074 vom 08.01.2007 in Höhe von 5.621,78 € handelte es sich um eine privat veranlasste Indienreise des Geschäftsführers Herrn Dr. RA…
…die Gewinnausschüttung an die Gesellschafter in Form der privaten Nutzung der Firmen-PKWs unberücksichtigt ließ, private Urlaubsreisen nach Rom und Barcelona im Februar 1997 und Oktober 1999 als betrieblich veranlasst deklarierte, sowie die Gewinnausschüttung in Form einer Nichtverzinsung eines ihm von der GmbH gewährten Darlehens…
…verhinderte Vermögensvermehrungen einer Kapitalgesellschaft, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind, sich auf die Höhe des Einkommens auswirken und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung stehen. Verdeckte Ausschüttungen sind somit alle außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung gelegenen Zuwendungen einer Körperschaft an Anteilsinhaber, die das Einkommen der…
…Obgleich die Motivation zum Erwerb der Wohnung (private oder betriebliche Erwägungen) in der Z-Gasse 4/20 per 19.5.1993 objektiv nachprüfbaren Tatsachen nicht zugänglich ist, spricht die Verlegung des Wohnsitzes aus der N-Gasse für bereits zum Zeitpunkt der Anschaffung privat veranlasste Erwägungen…
…S seinem Verrechnungskonto gutgeschrieben wurde. Ausgehend davon, dass diese Schuldtilgung aus Mitteln der Bw. erfolgte, ist darin eine (nicht betrieblich veranlasste) Zuwendung der Bw. zu erblicken, die den Tatbestand der verdeckten Gewinnausschüttung im Sinne des § 8 Abs. 2 KStG 1988 erfüllt. Hinsichtlich der beiden weiteren…
…veranlasst, gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind Werbungskosten die Ausgaben oder Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung und gemäß § 20 Abs. 1 EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften unter anderem nicht abgezogen werden die für den Unterhalt der Familienangehörigen aufgewendeten Beträge, ebenso Zuwendungen…
…den Abgabepflichtigen nicht einmal als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Es liegen keine zwingenden, sondern nach Ansicht der Behörde lediglich privat veranlasste Gründe vor, welche die Eltern veranlasst haben, das Kind nicht in einer öffentliche Schule anzumelden, sondern für ihr Kind diese Art der Lernbetreuung zu…
…von € 787,19 geltend. Kosten für beruflich veranlasste Telefonate und die beruflich veranlasste Verwendung eines Internetanschlusses sind als Werbungskosten absetzbar. Sofern eine genaue Abgrenzung gegenüber dem privaten Teil nicht möglich ist, hat eine Aufteilung in beruflich und privat veranlasste Kosten im Schätzungswege zu erfolgen…
…Übergabe der Mietzahlungen darzustellen, sei unbeantwortet geblieben, sodass davon auszugehen sei, dass rein privat veranlasste Kosten dieser Wohnung steuerlich geltend gemacht werden sollten. Die Bw reichte die Einkommensteuererklärung 1998, in der erstmals (negative) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklärt wurden, am 2. August 1999 beim…
…sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Bei den ORF-Gebühren handelt es sich unbestrittenermaßen um gemischt veranlasste Aufwendungen (laut Bw. zu 50% privat und zu 50% betrieblich verursacht)…