…in diesem Sinne auch unterlassen, ausreichende Erhebungen zu den vom Berufungswerber verfolgten Zielen und Zwecken anzustellen und insoferne ein ordentliches Ermittlungsverfahren zu führen. Eine bloße Interpretation der Statuten im vorgenommenen Sinn kann daher nicht ausreichend für die abschließende Beurteilung der Angelegenheit sein. Die im Zeitpunkt…
…Studienbeitrages 2003/04 ein notwendiger Arztbesuch verschoben worden sei. Weiters beantragte der Bw. ein ordentliches Ermittlungsverfahren betreffend Einstellung der Familienbeihilfe für seine Tochter E und Angabe der Nichtauszahlungsgründe der Familienbeihilfe für seine Tochter E-M. Mit Vorlageantrag von 23. September 2003 seitens der Abgabenbehörde I…
…gewerblichen Betrug. Wegen des nicht rechtskonformen Ermittlungsverfahrens leite der Berufungswerber Schadenersatzansprüche ab. Ohne ein ordentliches Ermittlungsverfahren könne kein Bescheid rechtskräftig werden. Die Aufhebung der Bescheide und Durchführung eines Ermittlungsverfahrens sowie die Versetzung des Abgabenverfahrens in den vorigen Stand in erster Instanz wurde beantragt. Der Bund…
…werden. Im Übrigen mangle es der Berufungsvorentscheidung der belangten Behörde (gemeint wohl des Finanzamtes) an der rechtlichen Begründung. Es sei ein ordentliches Ermittlungsverfahren zur Gänze unterlassen worden, daher sei auch in keiner Weise bei der Annahme der "Lohnsteuer" auf die einzelnen Werkvertragsnehmer eingegangen worden und…
…Finanzamtes, dass der Berufungsführer offenkundig nicht mehr in der Lage ist seine Verbindlichkeiten zu bedienen, ist eine nicht weiter belegte Behauptung dem jedwedes ordentliches Ermittlungsverfahren fehlt. Es wurde mit einem Finanzberater und der Bank ein auf die Ratenbewilligung und die Kreditzusagen abgestimmten Tilgungsplan erarbeitet, bei…
…Mai 1998 krankheitsbedingt kaum im Büro gewesen sei. Die Bw habe daher ihrer Mitwirkungspflicht nicht entsprechend nachkommen können. Hätte die Abgabenbehörde diesen Umstand berücksichtigt hätte sie ein ordentliches Ermittlungsverfahren durchführen können. Überdies sei das Parteiengehör verletzt worden, da der Bw die geschätzten Bemessungsgrundlagen nicht vor…
…vorübergehend ist bzw diese den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Österreich hat, sei ihr bzw ihrer Mutter doch bis vor kurzem (nämlich bis zu deren Verehelichung) Familienbeihilfe gewährt worden. Hätte die Erstbehörde ein ordentliches Ermittlungsverfahren durchgeführt, so hätte anstatt der Feststellung, die Bw und ihr Sohn…
…gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iVm § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde…
…gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iVm § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde…
…300.000,00 an hinterzogener MinSt. Die Bf habe den Dieselkraftstoff versteuert an die Tankstelle A in Adresse2, fakturiert und somit ein ordentliches Geschäft vorgetäuscht. Der tatsächlich gelieferte Dieselkraftstoff sei dabei jedoch unversteuert aus einem deutschen Tanklager bezogen worden. Alleine aufgrund der nicht vorliegenden mineralölsteuerrechtlichen…
…vorläufigen Bescheid des Finanzamtes Baden betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1999 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu…
…vollzogen (§ 101 Abs. 3 BAO). Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben…
…gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iVm § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde…
…keine Berechtigung zukommt. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen aber das Recht zu, gegen diesen Bescheid binnen sechs Wochen nach dessen Zustellung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof und/oder…
…einen Bestandteil dieses Bescheidspruches bildet. Diese Berufungsentscheidung ergeht gemäß § 200 BAO vorläufig. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an…
…1990 bis 1996 vom 3. März 1999 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen…
…geleisteten Provisionen zur Gänze der E. KEG (im Folgenden: KEG) zugeflossen seien. Nach Ergehen einer abweisenden Berufungsvorentscheidung schloss der Bw. seinem Vorlageantrag eine zwischen ihm und der KEG geschlossene (undatierte) Vereinbarung an. Im Ermittlungsverfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat erläuterte der Bw., dass die vom Bw…
…Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene gemäß § 293b BAO berichtigte Grunderwerbsteuerbescheid wird aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde…
…gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iVm § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde…
…entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten Mehrbetrages der Abgaben ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu…