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UFSW RV/2575-W/09Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit bei gemeinnützigen Körperschaften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.09.2009

…in diesem Sinne auch unterlassen, ausreichende Erhebungen zu den vom Berufungswerber verfolgten Zielen und Zwecken anzustellen und insoferne ein ordentliches Ermittlungsverfahren zu führen. Eine bloße Interpretation der Statuten im vorgenommenen Sinn kann daher nicht ausreichend für die abschließende Beurteilung der Angelegenheit sein. Die im Zeitpunkt…

UFSW RV/1475-W/03Geltendmachung von Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.01.2004

…Studienbeitrages 2003/04 ein notwendiger Arztbesuch verschoben worden sei. Weiters beantragte der Bw. ein ordentliches Ermittlungsverfahren betreffend Einstellung der Familienbeihilfe für seine Tochter E und Angabe der Nichtauszahlungsgründe der Familienbeihilfe für seine Tochter E-M. Mit Vorlageantrag von 23. September 2003 seitens der Abgabenbehörde I…

UFSW RV/3123-W/09Gebührenpflicht bei Sukzessivbeschwerden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2013

…gewerblichen Betrug. Wegen des nicht rechtskonformen Ermittlungsverfahrens leite der Berufungswerber Schadenersatzansprüche ab. Ohne ein ordentliches Ermittlungsverfahren könne kein Bescheid rechtskräftig werden. Die Aufhebung der Bescheide und Durchführung eines Ermittlungsverfahrens sowie die Versetzung des Abgabenverfahrens in den vorigen Stand in erster Instanz wurde beantragt. Der Bund…

UFSK RV/0224-K/06Arbeitnehmereigenschaft griechischer Steinmetze
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.12.2010Teil 1/2

…werden. Im Übrigen mangle es der Berufungsvorentscheidung der belangten Behörde (gemeint wohl des Finanzamtes) an der rechtlichen Begründung. Es sei ein ordentliches Ermittlungsverfahren zur Gänze unterlassen worden, daher sei auch in keiner Weise bei der Annahme der "Lohnsteuer" auf die einzelnen Werkvertragsnehmer eingegangen worden und…

UFSF RV/0466-F/08Gewährung von ZE
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2009

…Finanzamtes, dass der Berufungsführer offenkundig nicht mehr in der Lage ist seine Verbindlichkeiten zu bedienen, ist eine nicht weiter belegte Behauptung dem jedwedes ordentliches Ermittlungsverfahren fehlt. Es wurde mit einem Finanzberater und der Bank ein auf die Ratenbewilligung und die Kreditzusagen abgestimmten Tilgungsplan erarbeitet, bei…

UFSW RV/0164-W/05Lohnsteuerabzug für Dienstnehmer eines ausländischen Arbeitgebers, Vorliegen einer festen örtlichen Einrichtung iSd § 81 EStG 1988 versus Betriebsstättenbegriff iSd § 29 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.04.2007

…Mai 1998 krankheitsbedingt kaum im Büro gewesen sei. Die Bw habe daher ihrer Mitwirkungspflicht nicht entsprechend nachkommen können. Hätte die Abgabenbehörde diesen Umstand berücksichtigt hätte sie ein ordentliches Ermittlungsverfahren durchführen können. Überdies sei das Parteiengehör verletzt worden, da der Bw die geschätzten Bemessungsgrundlagen nicht vor…

UFSF RV/0119-F/05Der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet sich am Ort des Aufenthaltes der Familie.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.11.2006

…vorübergehend ist bzw diese den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Österreich hat, sei ihr bzw ihrer Mutter doch bis vor kurzem (nämlich bis zu deren Verehelichung) Familienbeihilfe gewährt worden. Hätte die Erstbehörde ein ordentliches Ermittlungsverfahren durchgeführt, so hätte anstatt der Feststellung, die Bw und ihr Sohn…

UFSZ4I ZRV/0018-Z4I/02Mangelhaftes Ermittlungsverfahren bei der Frage, ob begründete Zweifel im Sinne des Art 244 ZK vorliegen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)13.07.2004

…gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iVm § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde…

UFSZ4I ZRV/0017-Z4I/02Mangelhaftes Ermittlungsverfahren bei der Einreihung von Waren in den Tarif
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)17.05.2004

…gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iVm § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde…

UFSZ3K ZRV/0210-Z3K/12Ermittlungsverfahren bei Sicherstellungsaufträgen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)21.01.2013Teil 1/3

…300.000,00 an hinterzogener MinSt. Die Bf habe den Dieselkraftstoff versteuert an die Tankstelle A in Adresse2, fakturiert und somit ein ordentliches Geschäft vorgetäuscht. Der tatsächlich gelieferte Dieselkraftstoff sei dabei jedoch unversteuert aus einem deutschen Tanklager bezogen worden. Alleine aufgrund der nicht vorliegenden mineralölsteuerrechtlichen…

UFSW RV/2623-W/02Liebhaberei bei Vermietung einer Eigentumswohnung – vorläufige Abgabenfestsetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2003

…vorläufigen Bescheid des Finanzamtes Baden betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1999 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu…

UFSG RV/0205-G/03Bescheidberichtigung mangels Vorliegens einer Mitunternehmerschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.07.2004

…vollzogen (§ 101 Abs. 3 BAO). Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben…

UFSZ3K ZRV/0021-Z3K/03Zollschuldentstehung betreffend Teppiche, Zollwert, Menge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)31.07.2003Teil 1/2

…gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iVm § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde…

UFSF FSRV/0008-F/03Schmuggel von Computerzubehör
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)01.10.2003

…keine Berechtigung zukommt. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.   Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen aber das Recht zu, gegen diesen Bescheid binnen sechs Wochen nach dessen Zustellung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof und/oder…

UFSW RV/2769-W/02Liebhaberei bei Vermietung einer Eigentumswohnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.03.2004

…einen Bestandteil dieses Bescheidspruches bildet. Diese Berufungsentscheidung ergeht gemäß § 200 BAO vorläufig. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an…

UFSL RV/0462-L/02Nachversteuerung von als Sonderausgaben geltend gemachten Lebensversicherungsbeiträgen bei behaupteter wirtschaftlicher Notlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.02.2004

…1990 bis 1996 vom 3. März 1999 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen…

UFSL RV/0624-L/06Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens trotz offenem Berufungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2009

…geleisteten Provisionen zur Gänze der E. KEG (im Folgenden: KEG) zugeflossen seien. Nach Ergehen einer abweisenden Berufungsvorentscheidung schloss der Bw. seinem Vorlageantrag eine zwischen ihm und der KEG geschlossene (undatierte) Vereinbarung an. Im Ermittlungsverfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat erläuterte der Bw., dass die vom Bw…

UFSI RV/0605-I/03Vorliegen des Berichtigungstatbestandes gemäß § 293b BAO bei Feststellung der Rechtswidrigkeit auf Grund nachfolgender Sachverhaltserhebungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.04.2004

…Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene gemäß § 293b BAO berichtigte Grunderwerbsteuerbescheid wird aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde…

UFSZ4I ZRV/0097-Z4I/02Bindungswirkung an Urteile der Strafgerichte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)15.12.2003

…gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iVm § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde…

UFSW RV/3315-W/02Der Vorsteuerabzug aus Rechnungen von Kleinunternehmern bei Abgabe eines Regelbesteuerungsantrages ist zulässig. Die Anschrift des Unternehmers gem. § 11 Abs. 1 Z 1 UStG ist vom Sitz oder dem Ort der Geschäftsleitung gem. § 27 BAO zu unterscheiden. Rechnungen im Sinne des UStG haben sowohl den Namen als auch die Anschrift zu enthalten. Bestehen berechtigte Zweifel an der Leistungserbringung an eine Kapitalgesellschaft kann eine verdeckte Ausschüttung vorliegen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2003Teil 1/2

…entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten Mehrbetrages der Abgaben ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu…