…einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Wie der Unabhängige Finanzsenat bereits in der oben angeführten Berufungsentscheidung festgestellt hat, hat die Beschwerdeführerin hinsichtlich ihrer Einkommensteuer für 2000 und 2001 keine Verkürzung bewirkt und somit den objektiven Tatbestand des § 33 Abs. 1 FinStrG insofern…
…Ursprungseigenschaft dieser Waren nachweisen ließe. Dadurch, dass der Berufungswerber im Formular EUR.1 Nr. Y vom 13. April 2000 diese unrichtigen Angaben gemacht hat, hat er den objektiven Tatbestand des § 48a Abs. 1 Z. 1 FinStrG verwirklicht. Zur Klarstellung war der Spruch des angefochtenen Erkenntnisses…
…August 2001 (07/01) verbucht wurden. Daraus ergibt sich, dass der Beschwerdeführer diese Umsatzsteuerzahllasten rechtzeitig bekannt gegeben hat. Der objektive Tatbestand des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG wurde daher hinsichtlich der Zeiträume 06/01 und 07/01 nicht verwirklicht. Die Umsatzsteuervoranmeldung für 01/02…
…Verdachtsmomente, dass die Bf. den objektiven Tatbestand des Finanzvergehens der Abgabenhehlerei verwirklicht hat. Der Beschwerde war daher Folge zu geben und der angefochtene Einleitungsbescheid aufzuheben. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig…
…hat, somit eine für eine Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG notwendige Verkürzung nicht vorliegt, da der Tatbestand des angeschuldeten Finanzvergehens objektiv nicht erfüllt ist. Der angefochtene Bescheid war daher insoweit aufzuheben. Zu der unter Bescheidpunkt 2) angelasteten Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a…
…als Finanzstrafbehörde 2. Instanz eine nachvollziehbare Verdachtslage bezüglich der objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale des Delikts nach § 37 Abs.1 lit.a FinStrG zur Einleitung eines Finanzstrafverfahrens vor. Bezüglich der objektiven Tatseite liegen aufgrund des oben geschilderten Sachverhalts hinreichende Anhaltspunkte für die Annahme vor, dass drittländische…
…die nicht mit einem begründeten Verdacht gleichgesetzt werden kann, zumal nach den Kontoabfragen für die Monate Jänner und Februar Lohnabgaben an die Abgabenbehörde gemeldet wurden. Mangels objektiver Tatbestandserfüllung war der Beschwerde in diesem Punkt vollinhaltlich stattzugeben. 2. Verkürzung von Umsatzsteuer als Geschäftsführer der W GmbH…
…Beamten zum Nachweis dafür, dass "eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Ermittlung des zu Grunde liegenden Sachverhaltes unterblieben sei", kann in diesem Zusammenhang nur als Versuch der Verfahrensverschleppung verstanden werden. 2. Objektiver Tatbestand Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter…
…belastet und ist aufzuheben (vgl. dazu auch VwGH vom 17.12.2009, GZ 2009/16/0188). Allein aufgrund fehlender subjektiver Tatseite wäre deshalb - unabhängig von einem Bestehen oder Nichtbestehen objektiver Tatbestandsmerkmale - der Einschreiter frei zu sprechen gewesen. 4. Milderungsgründe 4.1. Im Falle eines - nicht…
…auch Kanzlei T...) geltend gemacht worden (siehe Niederschriften des Erhebungsdienstes). Aufgrund der von den Vertretern der Bw. immer wieder beteuerten Denkunmöglichkeit einer Steuerhinterziehung mit dem Hinweis "objektiver Tatbestand des § 33 FinStrG sei nicht gegeben" sowie aufgrund neu hervorgekommener Tatsachen hielt der Prüfer zum Auskunftsersuchen gemäß …
…steuerliche Vertreter der Rechtsmeinung des Finanzamts, derzufolge ein Abgabenanspruch hinsichtlich der streitgegenständlichen Normverbrauchsabgaben 1997 bis 1999 (durch Nicht-Erfüllung des gesetzlichen Tatbestandes des NoVAG) entstanden sei, somit der Denkmöglichkeit einer Abgabenhinterziehung auch mangels Tatobjektes in diesem Zusammenhang (Objektiver Tatbestand des §33 FinStrG sei nicht gegeben…
…verwiesen.) 2. Sachverhalt, objektiver Tatbestand: Im gegenständlichen Fall hat der Berufungswerber, ein deutscher Staatsangehöriger mit österreichischem Wohnsitz in Linz, anlässlich von 5 in der Zeit vom 11.9.2000 bis 18.10.2000 stattgefundenen Einreisen aus Tschechien nach Österreich über das Zollamt Kleinhaugsdorf insgesamt 290…
…monatlichen Vorauszahlungen abgedeckt hat. Die Zahllast hinsichtlich der Voranmeldungszeiträume 1-11/2002 in der Höhe von 7.996,58 € kann daher als zeitgerecht entrichtet angesehen werden, weshalb der Beschwerde hinsichtlich dieser Voranmeldungszeiträume mangels objektiver Tatbestandsverwirklichung stattzugeben war. Ergänzend wird bemerkt, dass auf Grund des…
…Verantwortlicher durch die verspätete Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung für 04/2002 sowie durch die Nichtabgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen und Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen für 06/2002 und 08-10/2002 eine Verkürzung an Umsatzsteuer in Höhe von € 8.627,76 bewirkt und dadurch den objektiven Tatbestand des …
…den handschriftlichen Vermerk, dass die Buchhaltung von der Gattin des Bf geführt werde. Die Niederschrift selbst wurde aber vom Bf unterschrieben und zur Kenntnis genommen. Der Bf bestreitet nicht den Eintritt einer Abgabenverkürzung und damit die Verwirklichung des objektiven Tatbestandes des § 33 Abs. 2 lit…
…Februar, März und Juni 1998 bis zum Ablauf der jeweiligen Fälligkeitstage zumindest wissentlich Vorauszahlungen an Umsatzsteuer nicht entrichtet und zumindest bedingt vorsätzlich die diesbezüglichen Voranmeldungen nicht beim Finanzamt eingereicht. Die Erfüllung des Tatbestandes in objektiver Hinsicht wird vom Beschuldigten im Ergebnis nicht bestritten, wohl jedoch…
…Rz 10 mit Verweis auf OGH vom 22.11.1977, 9 Os 143/76). (3) Der Tatvorsatz muss im Zeitpunkt der Tat vorliegen und beide objektiven Tatbestandsmerkmale - die Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht - und die Verkürzung umfassen. Der Täter muss "wissen und wollen…
…Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht noch Zahlungen geleistet habe, sodass diese Abgabenbeträge im Wege einer Umsatzsteuersonderprüfung festgesetzt werden mussten. Aufgrund dieser Aktenlage, den rechtkräftigen Abgabenbescheiden sei der Tatbestand in objektiver Hinsicht erwiesen. In subjektiver Hinsicht weist das Finanzamt darauf hin, dass der Bf. gleich jedem anderen Unternehmer durchaus…
…dass ausgehend von dem Betriebsprüfungsbericht vom 11. März 2004 der Bf. in den Jahren 1998 bis 2001 Betriebseinnahmen in der dargestellten Höhe nachweislich nicht erklärt habe. Dadurch sei in objektiver Hinsicht der Tatbestand des § 33 Abs. 1 FinStrG verwirklicht. In subjektiver Hinsicht sei dem Bf…
…gesetzte Verhalten erfüllt daher in subjektiver, wie auch in objektiver Hinsicht den Tatbestand des ihm angelasteten Finanzvergehens des Schmuggels. Es bestehen somit aufgrund der bisherigen Verfahrensergebnisse schwer wiegende Verdachtsgründe für den Tatvorwurf gegen den Bf. und die bescheidmäßige Einleitung des Finanzstrafverfahrens durch die Finanzstrafbehörde I…