…für 2003 vom 9.1.2007" bzw. "Einkommensteuerbescheid für 2004 vom 9.1.2007" zu bezeichnen. Bei dieser Sachlage ist- ungeachtet des Verfassens der Eingaben durch einen berufsmäßigen Parteienvertreter- objektiv zweifelhaft, ob sich die Berufungseingabe vom 23.1.2007, die als (mit Berufung) bekämpfte Bescheide…
…auch des Sachbescheides der Abgabepflichtige dazu angeleitet wurde, im Falle einer Berufungserhebung den bekämpften Bescheid mit Einkommensteuerbescheid zu bezeichnen. Bei dieser Sachlage ist - ungeachtet des Verfassens der Eingaben durch berufsmäßige Parteienvertreter - objektiv zweifelhaft, ob sich die Berufung, die als mit Berufung zu bekämpfenden Bescheid jeweils…
…Falle einer Berufungserhebung den bekämpften Bescheid mit Einkommensteuerbescheid für 2001 vom 14. März 2005 zu bezeichnen. Bei dieser Sachlage ist - ungeachtet des Verfassens der Eingaben durch berufsmäßige Parteienvertreter - objektiv zweifelhaft, ob sich die Fristverlängerungsansuchen, die als mit Berufung zu bekämpfenden Bescheid den Einkommensteuerbescheid 2001 vom…
…Sicht eines unparteiischen Dritten für objektiv zweifelhaft gehalten werden kann, ob ein Dienstgeber auch eine sichere Angabe über das Verhältnis von privater und beruflicher Nutzung des Notebooks eines Mitarbeiters machen kann. Auf Grund des detaillierten Parteienvorbringens, an deren Glaubwürdigkeit nach objektiven Maßstäben keinen Anlass zu…
…Bei zweifelhafter Sach- oder Rechtslage dürfen sich die Geschäftsführer auf den für die Kapitalgesellschaft günstigeren Standpunkt stellen und damit das Risiko eingehen, dass dieser nachträglich eine Vertrags- oder Gesetzesverletzung vorgeworfen wird. Sie haben aber auch dieses Risiko zu berücksichtigen und die Ausnützung der objektiv zweifelhaften…
…Bei zweifelhafter Sach- oder Rechtslage dürfen sich die Geschäftsführer auf den für die Kapitalgesellschaft günstigeren Standpunkt stellen und damit das Risiko eingehen, dass dieser nachträglich eine Vertrags- oder Gesetzesverletzung vorgeworfen wird. Sie haben aber auch dieses Risiko zu berücksichtigen und die Ausnützung der objektiv zweifelhaften…
…bzw. das daraus erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes an. Maßgebend für die Wirksamkeit einer Prozesserklärung ist zwar grundsätzlich das (objektiv) Erklärte und nicht das (subjektiv) Gewollte, doch ist das (im Anbringen nicht eindeutig) Erklärte einer sich an der zumindest andeutungsweise erkennbaren Absicht bzw…
…der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes reicht eine bloße Zweifelhaftigkeit der Einbringlichkeit nicht aus, denn Uneinbringlichkeit ist mehr als nur Dubiosität, nämlich Realität, und nicht Vermutung (vgl. VwGH 23.11.1987, 87/15/0060; VwGH 23.1.1989, 87/15/0031). Die Forderung muss objektiv wertlos sein…
… 16 Abs. 3 UStG als uneinbringlich qualifizieren zu können, ist die bloße Zweifelhaftigkeit der Einbringlichkeit nicht ausreichend; die Forderung muss vielmehr bei objektiver Betrachtung wertlos sein. Eine Wertberichtigung in der Bilanz berechtigt nicht automatisch zu einer Korrektur der Umsatzsteuer, weil nach Bilanzierungsgrundsätzen eben bereits Dubiosität…
…Berufung verwies die Bw. auf die Bestimmungen des § 1380 ABGB, wonach ein Vergleich ein Neuerungsvertrag ist , durch welchen streitige oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden, dass jede Partei sich wechselseitig etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen verpflichtet ist. Weiters führte die Bw. aus…
…noch besteht. Zweifelhaft ist das Recht, wenn die Parteien sich über Bestand, Inhalt und Umfang oder auch über das Erlöschen nicht im Klaren sind. Dies ist rein subjektiv aus der Sicht der Parteien zu beurteilen, selbst wenn deren Standpunkt möglicherweise objektiv unzutreffend ist (vgl. zu…
…entstanden ist oder noch besteht, wobei die Differenzen gegenwärtige wie zukünftige Rechts- oder Tatfragen betreffen können. Dies ist rein subjektiv aus der Sicht der Parteien zu beurteilen, selbst wenn deren Standpunkte möglicherweise objektiv unzutreffend sind (vgl. Koziol/Bydlinsky/Bollenberger, Kurzkommentar zum ABGB, Rz 3 zu …
…Rechtsmittel der Berufung. Dies im Wesentlichen mit der Begründung, es läge im gegenständlichen Fall weder ein der Definition des Vergleichs iSd § 1380 ABGB entsprechendes beiderseitiges Nachgeben noch das Bestehen strittiger oder zweifelhafter Rechte vor. Es sei somit kein dem § 33 TP 20 Abs. 1 lit…
…ist gegeben, wenn die Aufwendungen oder Ausgaben objektiv im Zusammenhang mit einer betrieblichen Tätigkeit stehen und subjektiv dem Betrieb zu dienen bestimmt sind oder den Steuerpflichtigen unfreiwillig treffen und nicht unter ein steuerliches Abzugsverbot fallen. Grundsätzlich sind Aufwendungen bei dem Betrieb zu berücksichtigen, der zur…
…folgt : "Laut BVE wurde ausgeführt, dass die strittige Forderung nur in ihrer Einbringlichkeit zweifelhaft sei und von einer Uneinbringlichkeit nicht ausgegangen werden kann. Dies entspricht nicht den tatsächlichen Umständen. Bereits zum Zeitpunkt des Ergehens des Gerichtsurteiles war erkennbar, dass die Zahlungsverpflichteten nicht in der…
…worden, dass die DWGmbH selbst nicht Eigentümerin des Schottermaterials sei sondern nur über ein Abbaurecht verfüge. Diese Vereinbarung zwischen der DWGmbH und dem Bw könne nicht zweifelhaft sein, da für eine derartige Vereinbarung weder eine vorherige Verständigung noch sonst eine Mitwirkung der Grundstückseigentümer vorausgesetzt sei…
…Ob nun tatsächlich der Zweite oder der Dritte in der Reihe den Transport veranlasst hat, spielt daher keine Rolle. Wer abholt ist daher nicht objektiv, sondern aus der (aus der Sicht des Dritten in der Reihe möglicherweise vorliegenden) Sicht des Ersten in der Reihe zu…
…€ 6.200,- betragen, wobei es sich dabei zT um strittige Forderungen handle, deren Einbringlichkeit zweifelhaft erscheine. Die Tatsache, dass trotz vorliegenden Seminarprogramms 2008 kein einziges dieser Seminare stattgefunden habe und im Jahr 2009 überhaupt kein Programm aufgelegt worden sei, spreche für kein marktgerechtes Verhalten…
…darauf hin, dass sie von ungleichen realen Wertverhältnissen ihrer Beteiligungen ausgegangen sind. Dennoch ist unter Bedachtnahme auf das von den Vertragspartnern angeführte Motiv der Vereinbarung die Schenkungsabsicht im gegenständlichen Fall wiederum zweifelhaft. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist zwar eine Zuwendung freigebig, wenn der Zuwendende…
…aus, dass die Uneinbringlichkeit einer Forderung dann gegeben sei, wenn mit ihrem Eingang bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in absehbarer Zeit nicht gerechnet werden könne, wenn sie objektiv wertlos sei. Uneinbringlichkeit sei nicht nur gegeben, wenn mit absoluter Sicherheit feststehe, dass die Forderung nicht beglichen werde…