…für 2003 vom 9.1.2007" bzw. "Einkommensteuerbescheid für 2004 vom 9.1.2007" zu bezeichnen. Bei dieser Sachlage ist- ungeachtet des Verfassens der Eingaben durch einen berufsmäßigen Parteienvertreter- objektiv zweifelhaft, ob sich die Berufungseingabe vom 23.1.2007, die als (mit Berufung) bekämpfte Bescheide…
…Qualität und Form der Auskunft: Das unrichtige Verhalten der Behörde muss eindeutig und unzweifelhaft zum Ausdruck gekommen sein Die Auskunft muss sich auf einen konkreten Sachverhalt beziehen Die Auskunft darf nicht offenkundig unrichtig sein Die steuerrechtliche Beurteilung des Sachverhalts muss objektiv zweifelhaft gewesen sein 3…
…wenn die Behörde zugesichert hat, einen konkreten Sachverhalt, dessen steuerrechtliche Beurteilung objektiv zweifelhaft war und der für die wirtschaftliche Disposition des Abgabepflichtigen bedeutsam war, in einem bestimmten der Sache nach möglichen Sinn zu behandeln. Dasselbe gilt, wenn die (zuständige) Behörde eine Rechtsauskunft in einem rechtsmöglichen…
…Rechtsmittelbelehrung sowohl der Wiederaufnahmebescheide als auch des Sachbescheide der Abgabepflichtige dazu angeleitet wurde, im Falle einer Berufungserhebung den bekämpften Bescheid mit Einkommensteuerbescheid zu bezeichnen. Bei dieser Sachlage ist objektiv zweifelhaft, ob sich die Berufung, auf die Wiederaufnahmebescheide oder auf die Sachbescheide oder - was durchaus naheliegend…
…wenn die Behörde zugesichert hat, einen konkreten Sachverhalt, dessen steuerliche Beurteilung objektiv zweifelhaft und der für die wirtschaftliche Disposition des Abgabepflichtigen bedeutsam war, in einem bestimmten der Sache nach möglichen Sinn zu behandeln, das Verhalten der Behörde damit ursächlich für das Verhalten des Abgabepflichtigen gewesen…
…auch des Sachbescheides der Abgabepflichtige dazu angeleitet wurde, im Falle einer Berufungserhebung den bekämpften Bescheid mit Einkommensteuerbescheid zu bezeichnen. Bei dieser Sachlage ist - ungeachtet des Verfassens der Eingaben durch berufsmäßige Parteienvertreter - objektiv zweifelhaft, ob sich die Berufung, die als mit Berufung zu bekämpfenden Bescheid jeweils…
…Falle einer Berufungserhebung den bekämpften Bescheid mit Einkommensteuerbescheid für 2001 vom 14. März 2005 zu bezeichnen. Bei dieser Sachlage ist - ungeachtet des Verfassens der Eingaben durch berufsmäßige Parteienvertreter - objektiv zweifelhaft, ob sich die Fristverlängerungsansuchen, die als mit Berufung zu bekämpfenden Bescheid den Einkommensteuerbescheid 2001 vom…
…Sicht eines unparteiischen Dritten für objektiv zweifelhaft gehalten werden kann, ob ein Dienstgeber auch eine sichere Angabe über das Verhältnis von privater und beruflicher Nutzung des Notebooks eines Mitarbeiters machen kann. Auf Grund des detaillierten Parteienvorbringens, an deren Glaubwürdigkeit nach objektiven Maßstäben keinen Anlass zu…
…und die Ausnutzung einer objektiv zweifelhaften Rechtslage unterlassen, wenn sich aus einer Entscheidung der Behörden oder Gerichte zu Ungunsten der Gesellschaft unverhältnismäßig schwere Nachteile ergeben könnten (Hachenburg, Gesetz betreffend die Gesellschaften beschränkter Haftung, 1997, § 42, Rz 20). Zum anderen liegt eine zweifelhafte Rechtslage nicht vor…
…Bei zweifelhafter Sach- oder Rechtslage dürfen sich die Geschäftsführer auf den für die Kapitalgesellschaft günstigeren Standpunkt stellen und damit das Risiko eingehen, dass dieser nachträglich eine Vertrags- oder Gesetzesverletzung vorgeworfen wird. Sie haben aber auch dieses Risiko zu berücksichtigen und die Ausnützung der objektiv zweifelhaften…
…Bei zweifelhafter Sach- oder Rechtslage dürfen sich die Geschäftsführer auf den für die Kapitalgesellschaft günstigeren Standpunkt stellen und damit das Risiko eingehen, dass dieser nachträglich eine Vertrags- oder Gesetzesverletzung vorgeworfen wird. Sie haben aber auch dieses Risiko zu berücksichtigen und die Ausnützung der objektiv zweifelhaften…
…Behauptung (hier: in den Angaben des Abgabepflichtigen) nicht der Wahrheit entspricht. Die hier in Frage kommenden Zweifel sind überdies solche, die sich objektiv begründen lassen, weil bestimmte Tatsachen von einigem Gewicht vorliegen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf die Unrichtigkeit der Parteiangaben geschlossen werden kann…
…bzw. das daraus erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes an. Maßgebend für die Wirksamkeit einer Prozesserklärung ist zwar grundsätzlich das (objektiv) Erklärte und nicht das (subjektiv) Gewollte, doch ist das (im Anbringen nicht eindeutig) Erklärte einer sich an der zumindest andeutungsweise erkennbaren Absicht bzw…
…der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes reicht eine bloße Zweifelhaftigkeit der Einbringlichkeit nicht aus, denn Uneinbringlichkeit ist mehr als nur Dubiosität, nämlich Realität, und nicht Vermutung (vgl. VwGH 23.11.1987, 87/15/0060; VwGH 23.1.1989, 87/15/0031). Die Forderung muss objektiv wertlos sein…
… 16 Abs. 3 UStG als uneinbringlich qualifizieren zu können, ist die bloße Zweifelhaftigkeit der Einbringlichkeit nicht ausreichend; die Forderung muss vielmehr bei objektiver Betrachtung wertlos sein. Eine Wertberichtigung in der Bilanz berechtigt nicht automatisch zu einer Korrektur der Umsatzsteuer, weil nach Bilanzierungsgrundsätzen eben bereits Dubiosität…
… 25 Rz 2), oder hätten objektiv erkennbare konkrete Anhaltspunkte im Einzelfall vorgelegen, aus welchen eine einsichtige und besonnene Person in der Lage des Beschuldigten Hinweise gewonnen hätte, dass eine Steuerfreiheit dieses Einkommens zweifelhaft sein könnte (z.B. weil dem Beschuldigten in seinem Milieu oder aus…
…Berufung verwies die Bw. auf die Bestimmungen des § 1380 ABGB, wonach ein Vergleich ein Neuerungsvertrag ist , durch welchen streitige oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden, dass jede Partei sich wechselseitig etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen verpflichtet ist. Weiters führte die Bw. aus…
…noch besteht. Zweifelhaft ist das Recht, wenn die Parteien sich über Bestand, Inhalt und Umfang oder auch über das Erlöschen nicht im Klaren sind. Dies ist rein subjektiv aus der Sicht der Parteien zu beurteilen, selbst wenn deren Standpunkt möglicherweise objektiv unzutreffend ist (vgl. zu…
…entstanden ist oder noch besteht, wobei die Differenzen gegenwärtige wie zukünftige Rechts- oder Tatfragen betreffen können. Dies ist rein subjektiv aus der Sicht der Parteien zu beurteilen, selbst wenn deren Standpunkte möglicherweise objektiv unzutreffend sind (vgl. Koziol/Bydlinsky/Bollenberger, Kurzkommentar zum ABGB, Rz 3 zu …
…Rechtsmittel der Berufung. Dies im Wesentlichen mit der Begründung, es läge im gegenständlichen Fall weder ein der Definition des Vergleichs iSd § 1380 ABGB entsprechendes beiderseitiges Nachgeben noch das Bestehen strittiger oder zweifelhafter Rechte vor. Es sei somit kein dem § 33 TP 20 Abs. 1 lit…