…insbesondere der vom VwGH entwickelten Abgrenzungskriterien sind die geltend gemachten Aufwendungen der Bw für Kurse, Seminare und Lehrgänge sowie die damit in Zusammenhang stehenden Kosten dem Bereich des § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 und damit den nichtabzugsfähigen Aufwendungen der Lebensführung zuzuordnen…
…dann vor, wenn der Steuerpflichtige seine bisherigen beruflichen Kenntnisse verbessert, um seinen Beruf besser ausüben zu können. Demgegenüber dürfen gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 bei den einzelnen Einkünften Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung selbst dann nicht abgezogen werden, wenn…
…Führung von Flugzeugen, Helikoptern und dgl. abgezielt hätte. Ausbildungskosten der hier vorliegenden Art zählen - wie oben bereits dargelegt - im Regelungsbereich des ESt 1988 vor dem In-Kraft-Treten des Steuerreformgesetzes 2000 nach einhelliger verwaltungsgerichtlicher Judikatur zu den nichtabzugsfähigen Kosten der Lebensführung (§ 20 Abs. 1 Z…
…Seminare eines Abteilungsvorstandes) und UFSW vom 1.8.2003, RV/0682-W/02 (NLP-Seminar einer Personalistin) und qualifizierten diese Aufwendungen als nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung. Aus den Kursteilnahmebestätigungen ist ersichtlich, dass der Bw. ein NLP-Intensivseminar und den NLP-Practitioner Diplomkurs ÖTZ-NLP…
…NLP-Seminare eines Abteilungsvorstandes) und UFSW vom 1.8.2003, RV/0682/-W/03 (NLP-Seminar einer Personalistin) und qualifizierten diese Aufwendungen als nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung. Aus den Kursteilnahmebestätigungen ist ersichtlich, dass der Bw. ein NLP-Intensivseminar und den NLP-Practitioner Diplomkurs beim ÖTZ…
…eines Feng-Shui Beraters) einsetzen. Die Ausbildungskosten zur Feng-Shui Beraterin fallen daher nicht unter die abzugsfähigen Betriebsausgaben des § 4 Abs. 4 Z. 7 EStG 1988, sondern sind diese nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung im Sinne des § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. a leg.cit.…
…Thema "Energie" in Gleisdorf und Ausstellung "Kristallwelten" in Wattens) iHv ATS 7.352,-- geltend gemacht. Das Finanzamt hat den Abzug der genannten Aufwendungen im angefochtenen Bescheid verwehrt und dies im Wesentlichen damit begründet, dass es sich bei diesen Ausgaben um nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung gemäß …
…im Zuge des gegenständlichen Studiums seinem bereits ausgeübten Beruf dienlich waren, so ändert dies nichts daran, dass die Kosten für das in Rede stehende Betriebswirtschaftsstudium zur Gänze nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung darstellen. Die Berufung war daher als unbegründet abzuweisen. Feldkirch, am 5. März 2003  …
…X-Psychotherapie darstellen bzw. ob ihnen allenfalls Werbungskosteneigenschaft im Rahmen ihrer nichtselbständigen Einkünfte als Architektin zukommt (Rechtsansicht der Bw) oder ob es sich um nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung im Sinne des § 20 Abs 1 Z.2 lit.a Einkommensteuergesetz 1988 (EStG) handelt (Standpunkt des FA…
…weil sie einen entsprechenden Beruf haben, während andere Steuerpflichtige gleichartige Aufwendungen aus dem versteuerten Einkommen decken müssen. Dieser Linie entsprechen die vorher zitierten VwGH-Erkenntnisse. Kosten für Hausschuhe gehören zu den nichtabzugsfähigen Kosten der Lebensführung; dies auch dann, wenn deren Verwendung vom Dienstgeber angeordnet wird…
…nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung. Was die unter dem Titel "geringwertige Wirtschaftsgüter" geltend gemachte CD-ROM "Die Musik in Geschichte und Gegenwart" betrifft, so handelt es sich um eine allgemeine Enzyklopädie, die auch bei einem Musikschullehrer nicht den Charakter eines allgemeinbildenden "Nachschlagewerkes", das dem Bereich der…
…gemachten Kosten betreffend Arbeitsmaterial nicht im beantragten Ausmaß anerkannt werden könnten, da eine eindeutige bzw. fast ausschließliche berufliche Nutzung nicht erkennbar sei und diese Kosten daher als nichtabzugsfähige Kosten der privaten Lebensführung einzustufen seien. Weites sei zu bemerken, dass Aufwendungen grundsätzlich nur im Jahr der…
…als Werbungskosten - nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung: Abzugsfähigkeit von Fortbildungskosten wird zuerkannt, wenn sie dazu dienen, im jeweiligen ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben und um den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden. Merkmal beruflicher Fortbildung ist, dass sie der Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten im…
…dass nicht von der Vorbeugung einer drohenden typischen Berufskrankheit gesprochen werden kann. Auch die durchgeführten Massagen etc. steigern in nahezu allen Berufen das Wohlbefinden. Es handelt sich daher insgesamt um nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung. Denn nach Lehre und Judikatur sind jene Aufwendungen zur Gänze nicht…
…oder für einen nicht fest abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit mit höherem Bildungsgrad bestimmt sind, nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung begründet. Dass aus der Literatur fallweise Anregungen und Ideen für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit gewonnen werden können, bewirkt nicht eine hinreichende Zurückdrängung der privaten Mitveranlassung…
…Gänze anerkannt. In der Begründung wurde darauf hingewiesen, dass es sich bei den Aufwendungen für die Installation einer SAT-Anlage sowie für die Anschaffung eines Komposters, eines Streuwagens und einer Gartenhacke um nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung handle. Als Kosten der doppelten Haushaltsführung seien nur Aufwendungen…
…es sich handle sowie belegmäßiger Nachweis der Einrichtung (€ 1.139,31 und € 120). Da dieser Aufforderung nicht nachgekommen worden sei, seien die beantragten Kosten außer Ansatz geblieben. Die Fußpflegekosten seien gemäß § 20 EStG 1988 den nichtabzugsfähigen Kosten der Lebensführung zuzurechnen. Mit dem Vorlageantrag…
…dort zitierte Vorjudikatur: "Bei der Abgrenzung beruflich bedingter Aufwendungen von den Kosten der Lebensführung ist eine typisierende Betrachtungsweise derart anzuwenden, dass nicht die konkrete tatsächliche Nutzung, sondern die typischerweise zu vermutende Nutzung als allein erheblich angesehen werden muss.") In der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes werden Aufwendungen…
…Rechtsirrtum. In richtiger Anwendung des Gesetzes handelt es sich um nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung, auch wenn es sich um Kosten für Theaterbesuche des Bw selbst handelt. Gemäß § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG sind Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung nicht abzugsfähig, selbst…
…27.6.2000, 2000/14/0096) ist der Gesamtbetrag der geltend gemachten Aufwendungen als nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung im Sinne des § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. a EStG 1988 zu beurteilen. Dass die Kursinhalte auch im Rahmen der beruflichen Tätigkeit des Bw. von Nutzen…