…insbesondere der vom VwGH entwickelten Abgrenzungskriterien sind die geltend gemachten Aufwendungen der Bw für Kurse, Seminare und Lehrgänge sowie die damit in Zusammenhang stehenden Kosten dem Bereich des § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 und damit den nichtabzugsfähigen Aufwendungen der Lebensführung zuzuordnen…
…dann vor, wenn der Steuerpflichtige seine bisherigen beruflichen Kenntnisse verbessert, um seinen Beruf besser ausüben zu können. Demgegenüber dürfen gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 bei den einzelnen Einkünften Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung selbst dann nicht abgezogen werden, wenn…
…Führung von Flugzeugen, Helikoptern und dgl. abgezielt hätte. Ausbildungskosten der hier vorliegenden Art zählen - wie oben bereits dargelegt - im Regelungsbereich des ESt 1988 vor dem In-Kraft-Treten des Steuerreformgesetzes 2000 nach einhelliger verwaltungsgerichtlicher Judikatur zu den nichtabzugsfähigen Kosten der Lebensführung (§ 20 Abs. 1 Z…
…sich um nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988) oder um Krankheitskosten gemäß § 34 EStG 1988 handelt. Rechtliche Würdigung: Werbungskosten sind gemäß § 16 Abs. 1 erster Satz EStG 1988 Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen…
…zur Erbringung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Arbeit erforderlich sind und nicht vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. Das Handy ist fester Bestandteil der modernen Lebensführung und sind dessen Kosten grundsätzlich nichtabzugsfähige Lebenshaltungskosten. Erfolgt allerding eine Benutzung auch zu beruflichen Zwecken, ist der beruflich veranlasste…
…Seminare eines Abteilungsvorstandes) und UFSW vom 1.8.2003, RV/0682-W/02 (NLP-Seminar einer Personalistin) und qualifizierten diese Aufwendungen als nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung. Aus den Kursteilnahmebestätigungen ist ersichtlich, dass der Bw. ein NLP-Intensivseminar und den NLP-Practitioner Diplomkurs ÖTZ-NLP…
…NLP-Seminare eines Abteilungsvorstandes) und UFSW vom 1.8.2003, RV/0682/-W/03 (NLP-Seminar einer Personalistin) und qualifizierten diese Aufwendungen als nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung. Aus den Kursteilnahmebestätigungen ist ersichtlich, dass der Bw. ein NLP-Intensivseminar und den NLP-Practitioner Diplomkurs beim ÖTZ…
…eines Feng-Shui Beraters) einsetzen. Die Ausbildungskosten zur Feng-Shui Beraterin fallen daher nicht unter die abzugsfähigen Betriebsausgaben des § 4 Abs. 4 Z. 7 EStG 1988, sondern sind diese nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung im Sinne des § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. a leg.cit.…
…Thema "Energie" in Gleisdorf und Ausstellung "Kristallwelten" in Wattens) iHv ATS 7.352,-- geltend gemacht. Das Finanzamt hat den Abzug der genannten Aufwendungen im angefochtenen Bescheid verwehrt und dies im Wesentlichen damit begründet, dass es sich bei diesen Ausgaben um nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung gemäß …
…im Zuge des gegenständlichen Studiums seinem bereits ausgeübten Beruf dienlich waren, so ändert dies nichts daran, dass die Kosten für das in Rede stehende Betriebswirtschaftsstudium zur Gänze nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung darstellen. Die Berufung war daher als unbegründet abzuweisen. Feldkirch, am 5. März 2003  …
…X-Psychotherapie darstellen bzw. ob ihnen allenfalls Werbungskosteneigenschaft im Rahmen ihrer nichtselbständigen Einkünfte als Architektin zukommt (Rechtsansicht der Bw) oder ob es sich um nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung im Sinne des § 20 Abs 1 Z.2 lit.a Einkommensteuergesetz 1988 (EStG) handelt (Standpunkt des FA…
…weil sie einen entsprechenden Beruf haben, während andere Steuerpflichtige gleichartige Aufwendungen aus dem versteuerten Einkommen decken müssen. Dieser Linie entsprechen die vorher zitierten VwGH-Erkenntnisse. Kosten für Hausschuhe gehören zu den nichtabzugsfähigen Kosten der Lebensführung; dies auch dann, wenn deren Verwendung vom Dienstgeber angeordnet wird…
…nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung. Was die unter dem Titel "geringwertige Wirtschaftsgüter" geltend gemachte CD-ROM "Die Musik in Geschichte und Gegenwart" betrifft, so handelt es sich um eine allgemeine Enzyklopädie, die auch bei einem Musikschullehrer nicht den Charakter eines allgemeinbildenden "Nachschlagewerkes", das dem Bereich der…
…gemachten Kosten betreffend Arbeitsmaterial nicht im beantragten Ausmaß anerkannt werden könnten, da eine eindeutige bzw. fast ausschließliche berufliche Nutzung nicht erkennbar sei und diese Kosten daher als nichtabzugsfähige Kosten der privaten Lebensführung einzustufen seien. Weites sei zu bemerken, dass Aufwendungen grundsätzlich nur im Jahr der…
…als Werbungskosten - nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung: Abzugsfähigkeit von Fortbildungskosten wird zuerkannt, wenn sie dazu dienen, im jeweiligen ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben und um den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden. Merkmal beruflicher Fortbildung ist, dass sie der Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten im…
…dass nicht von der Vorbeugung einer drohenden typischen Berufskrankheit gesprochen werden kann. Auch die durchgeführten Massagen etc. steigern in nahezu allen Berufen das Wohlbefinden. Es handelt sich daher insgesamt um nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung. Denn nach Lehre und Judikatur sind jene Aufwendungen zur Gänze nicht…
…oder für einen nicht fest abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit mit höherem Bildungsgrad bestimmt sind, nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung begründet. Dass aus der Literatur fallweise Anregungen und Ideen für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit gewonnen werden können, bewirkt nicht eine hinreichende Zurückdrängung der privaten Mitveranlassung…
…Gänze anerkannt. In der Begründung wurde darauf hingewiesen, dass es sich bei den Aufwendungen für die Installation einer SAT-Anlage sowie für die Anschaffung eines Komposters, eines Streuwagens und einer Gartenhacke um nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung handle. Als Kosten der doppelten Haushaltsführung seien nur Aufwendungen…
…als nichtabzugsfähige Kosten der privaten Lebensführung zu qualifizieren. Bei alleinstehenden Arbeitnehmern sind nach der Rechtsprechung im Regelfall monatliche Heimfahrten zu berücksichtigen. Da die Bf laut eigenen Angaben im Beschwerdejahr das Einfamilienhaus alleine mit ihrer Mutter bewohnte und daher alleinstehend war, ein regelmäßiger Pflegebedarf der Mutter…
…brachte der Bf nicht vor. Die darüber hinaus gehenden Wohnungskosten waren daher als privat veranlasst und als gemäß § 20 EStG 1988 als nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung anzusehen. Die Beschwerde war demzufolge in diesem Punkt als unbegründet abzuweisen. Die Fahrtkosten für Familienheimfahrten waren betragsmäßig mit dem…