…des Gebers getätigt werden. Sie gehören daher - von gesetzlich bestimmten Ausnahmen abgesehen - zu den nichtabzugsfähigen Aufwendungen der Lebensführung und dürfen selbst dann nicht abgezogen werden, wenn sie im Einzelfall durch betriebliche Erwägungen mitveranlasst sind (VwGH 22.1.1965, 1450/64). Der Bw. hat die Übernahme…
…Für Kosten, die üblicherweise der privaten Lebensführung zuzurechnen sind, gelte ein Aufteilungsverbot, auch wenn sie die berufliche Sphäre (zum Teil) betreffen würden. Die Gebäudeversicherung könne daher nicht berücksichtigt werden (§ 20 EStG). Die Kosten für den Treibstofftank würden aktivierungspflichtige Aufwendungen darstellen. Die gewöhnliche Nutzungsdauer werde mit…
…zur Neueinführung der Z 10 waren Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen nach dem allgemeinen Werbungskostenbegriff des § 16 Abs. 1 EStG 1988 zu beurteilen und nach der höchstgerichtlichen Rechtsprechung nur abzugsfähig, wenn die Bildungsmaßnahme eine Berufsfortbildung darstellte. Aufwendungen für eine Berufsausbildung zählten zu den nichtabzugsfähigen Aufwendungen der Lebensführung.…
…die vom Bw. , der als Musikschullehrer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt im Rahmen seiner Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2001 beantragten Ausgaben für Notenmaterial und Kilometergelder für Fahrten zur Beschaffung des Notenmaterials gemäß § 16 EStG 1988 Werbungskosten oder nichtabzugsfähige Aufwendungen gemäß § 20 Abs. 1 Z 2…
…Überprüfung der Werbungskosten im Zuge einer nachprüfenden Bescheidkontrolle gelangte das Finanzamt zu dem Ergebnis, dass es sich bei den geltend gemachten Werbungskosten zum Teil um nichtabzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung handelte. Rechtliche Würdigung: Gemäß § 299 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde erster Instanz auf Antrag der…
…der Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten im bisher ausgeübten Beruf dient. Zu diesen Fortbildungsmaßnahmen sind jene abzugrenzen, die zu den nichtabzugsfähigen Bildungsmaßnahmen der privaten Lebensführung dienen. Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen, die auch bei nicht berufstätigen Personen von allgemeinem Interesse sind oder die grundsätzlich der privaten Lebensführung…
…da der Besuch der Messen von jedermann möglich war und unzweifelhaft von allgemeinem Interesse war. Auch eine Trennung derartiger Kosten in einen privaten bzw. beruflichen Anteil ist aufgrund des Aufteilungsverbotes unzulässig. Derartige Aufwendungen stellen keine Werbungskosten dar, sondern sind als nichtabzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung gem…
…Ausgaben nicht als abzugsfähige Aufwendungen angesehen. Insbesondere wurden die Kosten für Vorbereitungsfahrten betreffend Projektwoche, Wandertage und Exkursion als nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung gemäß § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 angesehen. Diese Bestimmung lasse für Kosten der Lebensführung einen Abzug nicht zu…
…Thema "Energie" in Gleisdorf und Ausstellung "Kristallwelten" in Wattens) iHv ATS 7.352,-- geltend gemacht. Das Finanzamt hat den Abzug der genannten Aufwendungen im angefochtenen Bescheid verwehrt und dies im Wesentlichen damit begründet, dass es sich bei diesen Ausgaben um nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung gemäß …
…und Nachschlagewerke, da diesfalls nichtabzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung nach § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG vorliegen. Der VwGH vertritt bezüglich Literatur von allgemeinem Interesse ein weites Begriffsverständnis. So handelt es sich bei den Bezugskosten für Tageszeitungen und Wirtschaftsmagazinen grundsätzlich um nichtabzugsfähige Aufwendungen. Sie…
…das Training Werbungskosten oder nichtabzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung sind. Die Rechtsgrundlagen stellen sich wie folgt dar: § 20 Abs. 1 EStG 1988 lautet: Bei den einzelnen Einkünften dürfen nicht abgezogen werden: § 20 Abs. 1 Z 2 lit a EStG 1988: Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung…
…die privat veranlasst sind und liegen demnach im vorliegenden Fall nichtabzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung vor. Ermittlung der Werbungskosten | Arbeitsmittel | 681,11 | Reisekosten | 495,00 | Aus-/Fortbildungskosten neu | 1.521,78 | Werbungskosten neu | 2.697,89 Es war…
…und privaten Interessen herbeiführen und somit Aufwendungen der Lebensführung steuerlich abzugsfähig machen kann (VwGH 6. 11. 1990, 90/14/0176). Ein Werbungskostenabzug kommt ausnahmsweise dann in Betracht, wenn feststeht, dass solche Aufwendungen oder Ausgaben ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich veranlasst sind. Nichtabzugsfähige Aufwendungen oder Ausgaben: …
…da der Besuch der berufungsgegenständlichen Messen von jedermann möglich war und unzweifelhaft von allgemeinem Interesse war. Auch eine Trennung derartiger Kosten in einen privaten bzw. beruflichen Anteil ist aufgrund des Aufteilungsverbotes unzulässig. Derartige Aufwendungen stellen keine Werbungskosten dar, sondern sind als nichtabzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung…
…50% der Jahresabschreibung absetzbar. Aufwendungen für eine Textilhandwerkerstudienreise mit Mischprogramm eines Fachlehrers an der höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe nach Indien stellen auch dann keine Werbungskosten sondern nichtabzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung dar, wenn es sich bei den Teilnehmern der Studienreise ausschließlich um Absolventen der Schule…
…Aufwendungen, die auch dem Beruf förderlich sind, bei denen die Kosten jedoch nicht objektiv in beruflich oder private trennbar sind. Solche Aufwendungen stellen zur Gänze nichtabzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung dar. Demnach sind Aufwendungen oder Ausgaben, die sowohl durch die Berufsausübung als auch durch die Lebensführung…
…des Bw.) oder nichtabzugsfähige Aufwendungen der privaten Lebensführung gem. § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a (Ansicht des Finanzamtes) darstellen. § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 (idF BGBl I 1999/106 ab 2000) lautet auszugsweise: " ... Werbungskosten sind auch: ... 10. Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen…
…Aufwendungen, die auch dem Beruf förderlich sind, bei denen die Kosten jedoch nicht objektiv in beruflich oder private trennbar sind. Solche Aufwendungen stellen zur Gänze nichtabzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung dar. Demnach stellen Aufwendungen oder Ausgaben, die sowohl durch die Berufsausübung als auch durch die Lebensführung…
…27. Oktober 2005 in Höhe von 980,05 € nicht als Werbungskosten. Als Begründung hierfür führte es aus: "Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen, die auch bei nicht berufstätigen Personen von allgemeinem Interesse sind oder die grundsätzlich der privaten Lebensführung dienen (zB Persönlichkeitsentwicklung ohne beruflichen Bezug, Sport, Esoterik…
…dass in der Berufungsvorentscheidung durchwegs argumentiert worden sei, dass es sich nach § 20 EStG 1988 um nichtabzugsfähige Aufwendungen der privaten Lebensführung handeln würde. Dabei werde auf eine vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten getroffene Aufzählung der Aufgabengebiete von Lebens- und Sozialberaterinnen verwiesen und die berufsspezifische Wissensvermittlung…