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LStR 2002 Rz 3595.9.14.2 Abgrenzung zu nichtabzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

5.9.14.2 Abgrenzung zu nichtabzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung Rz 359: Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen, die auch bei nicht berufstätigen Personen von allgemeinem Interesse sind oder die grundsätzlich der privaten Lebensführung dienen (zB Persönlichkeitsentwicklung ohne beruflichen Bezug, SportSportausübung, Freizeitaktivitäten, Esoterik, B-Führerschein), sind nicht…

UFSL RV/0808-L/04Abgrenzung Sponsoring (Betriebsausgaben) und nichtabzugsfähige Aufwendungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2006

…des Gebers getätigt werden. Sie gehören daher - von gesetzlich bestimmten Ausnahmen abgesehen - zu den nichtabzugsfähigen Aufwendungen der Lebensführung und dürfen selbst dann nicht abgezogen werden, wenn sie im Einzelfall durch betriebliche Erwägungen mitveranlasst sind (VwGH 22.1.1965, 1450/64). Der Bw. hat die Übernahme…

UFSL RV/0954-L/05Tatsächliche Kraftfahrzeugkosten bei Zugehörigkeit eines Kfz zum Betriebsvermögen (und kein Ansatz von Kilometergeldern) bzw. Kosten der privaten Lebensführung mangels typischer Arbeitskleidung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2007

…Für Kosten, die üblicherweise der privaten Lebensführung zuzurechnen sind, gelte ein Aufteilungsverbot, auch wenn sie die berufliche Sphäre (zum Teil) betreffen würden. Die Gebäudeversicherung könne daher nicht berücksichtigt werden (§ 20 EStG). Die Kosten für den Treibstofftank würden aktivierungspflichtige Aufwendungen darstellen. Die gewöhnliche Nutzungsdauer werde mit…

UFSW RV/1579-W/07Aufwendungen für die Ausbildung zum Psychotherapeuten stellen Umschulungskosten und somit abzugsfähige Werbungskosten dar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.09.2007

…zur Neueinführung der Z 10 waren Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen nach dem allgemeinen Werbungskostenbegriff des § 16 Abs. 1 EStG 1988 zu beurteilen und nach der höchstgerichtlichen Rechtsprechung nur abzugsfähig, wenn die Bildungsmaßnahme eine Berufsfortbildung darstellte. Aufwendungen für eine Berufsausbildung zählten zu den nichtabzugsfähigen Aufwendungen der Lebensführung.…

BFG RV/1100476/2017Diverse Aufwendungen bzw. Ausgaben einer Musiklehrerin - Werbungskosten oder Kosten der Lebensführung?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.03.2018Teil 1/2

…die Tätigkeit der Bf. zu fördern, nichtabzugsfähige Aufwendungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 dar und können daher nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden. 3. Arbeitszimmer: Nach § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988 sind Aufwendungen oder Ausgaben für ein…

UFSW RV/0341-W/03Ausgaben für Notenmaterial bei einem Musiklehrer als nichtabzugsfähige Ausgaben der Lebensführung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2003

…die vom Bw. , der als Musikschullehrer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt im Rahmen seiner Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2001 beantragten Ausgaben für Notenmaterial und Kilometergelder für Fahrten zur Beschaffung des Notenmaterials gemäß § 16 EStG 1988 Werbungskosten oder nichtabzugsfähige Aufwendungen gemäß § 20 Abs. 1 Z 2…

BFG RV/5100591/2012Kosten der Supervision als nicht abzugsfähige Aufwendungen für die Lebensführung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.08.2014

…sich um nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988) oder um Krankheitskosten gemäß § 34 EStG 1988 handelt. Rechtliche Würdigung: Werbungskosten sind gemäß § 16 Abs. 1 erster Satz EStG 1988 Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen…

UFSW RV/2308-W/09Aufwendungen für CD's und Konzertbesuche auch bei Musiklehrer und Unterrichtendem an der Universität für Musik keine Werbungskosten, sondern Kosten der Lebensführung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.06.2013

…Überprüfung der Werbungskosten im Zuge einer nachprüfenden Bescheidkontrolle gelangte das Finanzamt zu dem Ergebnis, dass es sich bei den geltend gemachten Werbungskosten zum Teil um nichtabzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung handelte. Rechtliche Würdigung: Gemäß § 299 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde erster Instanz auf Antrag der…

EStR 2000 Rz 4710–475814.2.2.2 ABC der nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Abzugsfähigkeit jedoch als Sonderausgaben gemäß § 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 (siehe LStR 2002 Rz 558 bis 560). Kleidung Rz 4731: Kleidung gehört regelmäßig zu den nichtabzugsfähigen Aufwendungen der Lebensführung, was selbst dann gilt, wenn sie nahezu ausschließlich für die Berufsausübung benötigt wird (VwGH…

UFSL RV/1134-L/06Keine Berücksichtigung von Kosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung, wenn der Zweitwohnsitz nicht am Arbeitsort bzw. in unmittelbarer Nähe ist. Kosten für Konzertbesuche sind auch für einen Musiklehrer bzw. Berufsmusiker nicht als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben zu berücksichtigen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2008Teil 1/2

…der Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten im bisher ausgeübten Beruf dient. Zu diesen Fortbildungsmaßnahmen sind jene abzugrenzen, die zu den nichtabzugsfähigen Bildungsmaßnahmen der privaten Lebensführung dienen. Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen, die auch bei nicht berufstätigen Personen von allgemeinem Interesse sind oder die grundsätzlich der privaten Lebensführung…

UFSL RV/1779-L/02Kosten im Zusammenhang mit dem Besuch von EDV-Messen einer Lehrerin als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.09.2003

…da der Besuch der Messen von jedermann möglich war und unzweifelhaft von allgemeinem Interesse war. Auch eine Trennung derartiger Kosten in einen privaten bzw. beruflichen Anteil ist aufgrund des Aufteilungsverbotes unzulässig. Derartige Aufwendungen stellen keine Werbungskosten dar, sondern sind als nichtabzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung gem…

UFSW RV/2815-W/11Nichtabzugsfähige Aufwendungen einer Lehrerin wie zB Vorbereitungsfahrten zu Wandertagen und Exkursionen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.10.2012

…Ausgaben nicht als abzugsfähige Aufwendungen angesehen. Insbesondere wurden die Kosten für Vorbereitungsfahrten betreffend Projektwoche, Wandertage und Exkursion als nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung gemäß § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 angesehen. Diese Bestimmung lasse für Kosten der Lebensführung einen Abzug nicht zu…

UFSG RV/0010-G/03Werbungskosten eines Lehrers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.04.2003

…Thema "Energie" in Gleisdorf und Ausstellung "Kristallwelten" in Wattens) iHv ATS 7.352,-- geltend gemacht. Das Finanzamt hat den Abzug der genannten Aufwendungen im angefochtenen Bescheid verwehrt und dies im Wesentlichen damit begründet, dass es sich bei diesen Ausgaben um nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung gemäß …

UFSW RV/0388-W/07Ausgaben für Literatur allgemeinen Interesses stellen ohne Nachweis der nahezu ausschließlichen beruflichen Veranlassung keine Werbungskosten dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2008

…und Nachschlagewerke, da diesfalls nichtabzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung nach § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG vorliegen. Der VwGH vertritt bezüglich Literatur von allgemeinem Interesse ein weites Begriffsverständnis. So handelt es sich bei den Bezugskosten für Tageszeitungen und Wirtschaftsmagazinen grundsätzlich um nichtabzugsfähige Aufwendungen. Sie…

UFSW RV/2164-W/12Aufwendungen für Sprech-, Stimm- und Rhetoriktraining nach der Alexander-Technik sind keine Werbungskosten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012

…das Training Werbungskosten oder nichtabzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung sind. Die Rechtsgrundlagen stellen sich wie folgt dar: § 20 Abs. 1 EStG 1988 lautet: Bei den einzelnen Einkünften dürfen nicht abgezogen werden: § 20 Abs. 1 Z 2 lit a EStG 1988: Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung…

UFSW RV/2577-W/07Aufwendungen der doppelten Haushaltsführung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2007

…die privat veranlasst sind und liegen demnach im vorliegenden Fall nichtabzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung vor. Ermittlung der Werbungskosten | Arbeitsmittel | 681,11 | Reisekosten | 495,00 | Aus-/Fortbildungskosten neu | 1.521,78 | Werbungskosten neu | 2.697,89 Es war…

UFSW RV/2247-W/02Der Tätigkeitsmittelpunkt eines Berufsmusikers liegt außerhalb des Arbeitszimmers, Aufwendungen für bürgerliche Kleidung, Tonträger, HIFI-Anlage sind als Werbungskosten nicht absetzbar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.10.2004

…und privaten Interessen herbeiführen und somit Aufwendungen der Lebensführung steuerlich abzugsfähig machen kann (VwGH 6. 11. 1990, 90/14/0176). Ein Werbungskostenabzug kommt ausnahmsweise dann in Betracht, wenn feststeht, dass solche Aufwendungen oder Ausgaben ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich veranlasst sind. Nichtabzugsfähige Aufwendungen oder Ausgaben: …

UFSW RV/0386-W/06Kosten für den Besuch von IT-Messen stellen keine Werbungskosten dar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2006

…da der Besuch der berufungsgegenständlichen Messen von jedermann möglich war und unzweifelhaft von allgemeinem Interesse war. Auch eine Trennung derartiger Kosten in einen privaten bzw. beruflichen Anteil ist aufgrund des Aufteilungsverbotes unzulässig. Derartige Aufwendungen stellen keine Werbungskosten dar, sondern sind als nichtabzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung…

UStR 2000 Rz 1914–193012.2.4. Ertragsteuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Aufwendungen für die private Lebensführung (§ 20 Abs. 1 Z 1 bzw. Z 2 lit. a EStG 1988 idF zum 1. Jänner 1995) Rz 1919a: Aufwendungen des Unternehmers für die seinen privaten Wohnzwecken dienende Wohnung stellen nicht abzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung dar (VwGH 26.03.2007…

UFSW RV/1950-W/04Für eine Indienreise können bei Vorliegen eines Mischprogrammes keine Werbungskosten berücksichtigt werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2005

…50% der Jahresabschreibung absetzbar. Aufwendungen für eine Textilhandwerkerstudienreise mit Mischprogramm eines Fachlehrers an der höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe nach Indien stellen auch dann keine Werbungskosten sondern nichtabzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung dar, wenn es sich bei den Teilnehmern der Studienreise ausschließlich um Absolventen der Schule…