…13.500) Weiters mögen die getätigten Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten als gewinnmindernd betrieblich veranlasst behandelt werden. Demnach käme es zu keiner verdeckten Gewinnausschüttung und Kapitalertragsbesteuerung. Kundenstock: Die aus Mai 1994 stammende Kundenstock-Diskette habe die Bw. der Betriebsprüfung nicht mehr vorlegen können. Auch gehe…
…der Außenanlagen und € 7.650,00 auf den Zeitwert der Gartenanlage. Da die für das Grundstück getätigte Aufwendungen nicht der Grunderwerbsteuer unterliegen (vgl. dazu UFS 22.09.2010, RV/3452-W/08) ist nicht der Gesamkaufpreis von € 30.000,00 als Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage anzusetzen…
…den unstrittig erst im Dezember 2009 (sohin erst 24 Jahre nach Erteilung der Baubewilligung bzw. 8 Jahre nach Baufertigstellung) getätigten, hier zu beurteilenden Aufwendungen kann somit nicht mehr gesprochen werden, gilt doch die Errichtung eines Eigenheimes mit seiner Bewohnbarkeit als abgeschlossen (VwGH 17.1.1984…
…35.000,00 S als auf die Ablöse für das Inventar und Gartengeräte entfallend aus der Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage aus. Darüber hinaus unterliegen aber auch für das Grundstück getätigte Aufwendungen nicht der Grunderwerbsteuer. Können die Grundlagen für die Abgabenerhebung nicht ermittelt werden, so sind sie zu schätzen (…
…der auf diese konkreten Aufwendungen (und nicht auf nicht oder nicht im Veranlagungszeitraum getätigte Aufwendungen zur Beseitigung des Katastrophenschadens) entfällt (vgl. Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG 1988, § 34, Anm. 10). Da nach den getroffenen Feststellungen sämtliche Aufwendungen zur Behebung des Katastrophenschadens im Jahr 2002…
…einen anteiligen Betrag von 5.538,00 Euro aus der Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage aus. Darüber hinaus unterliegen aber auch für das Grundstück getätigte Aufwendungen nicht der Grunderwerbsteuer. Die Grunderwerbsteuer ermittelt sich daher wie folgt: Gemäß §7 Z3 GrEStG von der auf das Gebäude entfallenden Gegenleistung in Höhe…
…dem Erwerb eines Gebäudes getätigte Aufwendungen nicht allein wegen ihrer zeitlichen Nähe zum Erwerb oder ihrer Höhe als aktivierungspflichtige Anschaffungskosten gesehen werden könnten. Vielmehr sei nach den allgemeinen Grundsätzen über die Aktivierung von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zu beurteilen, ob eine Aktivierungspflicht gegeben sei oder nicht…
…Gründen nicht entziehen kann. Im Abs. 4 wird ausgeführt, dass die Belastung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigt, soweit sie den zu berechnenden Selbstbehalt übersteigt, das bedeutet, dass eine außergewöhnliche Belastung nur dann zu stuerlichen Auswirkungen führen, wenn bei grundsätzlichem anspruch auf die Berücksichtigung von Aufwendungen…
…der Einkommensteuer auf die Allgemeinheit abzuwälzen, auch nicht dem Zweck des § 34 EStG 1988 entspricht. Im gegenständlichen Fall entschloss sich der Bw. aus freien Stücken zum Erwerb eines Fertigteilhauses von der Firma A.GmbH und wurden die dafür getätigten Aufwendungen freiwillig geleistet. Es ist vor…
…nicht entziehen kann. Tatsächliche Gründe sind solche, die den Steuerpflichtigen unmittelbar selbst treffen (zB Krankheitskosten, Aufwendungen infolge Körperbehinderung). Nach übereinstimmender Ansicht von herrschender Lehre und Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ergibt sich aus der Bestimmung des § 34 Abs. 3 EStG 1988 mit aller Deutlichkeit, dass freiwillig getätigte…
…aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Die Zwangsläufigkeit eines Aufwandes ist stets nach den Umständen des Einzelfalles zu prüfen. Schon aus der Wortfolge "wenn er (der Steuerpflichtige) sich ihr ...... nicht entziehen kann" ergibt sich mit aller Deutlichkeit, dass freiwillig getätigte Aufwendungen nach §…
…34 EStG 1988 zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Aus der Wortfolge, ".....wenn er (der Steuerpflichtige) sich ihr.....nicht entziehen kann", ergibt sich deutlich, dass freiwillig getätigte Aufwendungen ebensowenig Berücksichtigung finden können wie Aufwendungen, die auf Tatsachen…
…13/0122). Das Gleiche wie für die AfA gelte auch für andere vom Gebäudeeigentümer getätigte Aufwendungen hinsichtlich des mit dem Fruchtgenuss belasteten Gebäudes bzw. Gebäudeanteiles (vgl. nochmals das Erkenntnis vom 16.9.1987, 86/13/0144). Daran ändere auch der Umstand nichts, dass der zivilrechtliche…
…für einen nicht abgegrenzten Teil der Allgemeinheit bestimmt ist, befriedigt im Allgemeinen ein im Privaten gelegenes Bedürfnis und führt daher nicht zu abzugsfähigen Kosten der Lebensführung (VwGH 30.1.2001, 96/14/0154). Die Bw. machte für das Jahr 2004 für Fachliteratur getätigte Aufwendungen iHv…
…einen nicht abgegrenzten Teil der Allgemeinheit bestimmt ist, befriedigt im Allgemeinen ein im Privaten gelegenes Bedürfnis und führt daher zu nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung (VwGH 30.1.2001, 96/14/0154). Der Bw. machte im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung 2005 für Fachliteratur getätigte Aufwendungen iHv…
…aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Die Zwangsläufigkeit eines Aufwandes ist stets nach den Umständen des Einzelfalles zu prüfen. Schon aus der Wortfolge "wenn er (der Steuerpflichtige) sich ihr ..... nicht entziehen kann" ergibt sich mit aller Deutlichkeit, dass freiwillig getätigte Aufwendungen nach §…
…0134). Eine bloße Absichtserklärung über die Aufnahme einer künftigen betrieblichen Tätigkeit oder der Wille eine solche Tätigkeit aufzunehmen allein reichen nicht aus, um getätigte Aufwendungen als Betriebsausgaben anzuerkennen. Voraussetzung für die Anerkennung von Betriebsausgaben ist die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung aufgrund bindender Vereinbarungen oder…
…nicht entziehen kann. Die Zwangsläufigkeit eines Aufwandes ist stets nach den Umständen des Einzelfalles zu prüfen (VwGH 3.3.1992, 88/14/0011). Schon aus der Wortfolge "wenn er (der Steuerpflichtige) sich ihr nicht entziehen kann" ergibt sich mit aller Deutlichkeit, dass freiwillig getätigte Aufwendungen…
…2 lit b EStG 1988) nicht zu prüfen. Auch freiwillig getätigte Aufwendungen könnten innerhalb der Einkunftsarten des § 2 Abs 3 Z 1 bis 3 EStG 1988 betrieblich veranlasst sein. Nunmehr sei aber § 16 EStG 1988 anzuwenden. Demnach seien Werbungskosten eines Arbeitnehmers Aufwendungen oder Ausgaben…
…zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Aus der Wortfolge, "... wenn er (der Steuerpflichtige) sich ihr ...nicht entziehen kann", ergibt sich deutlich, dass freiwillig getätigte Aufwendungen ebensowenig Berücksichtigung finden können wie Aufwendungen, die auf Tatsachen zurückzuführen sind, die…