…13.500) Weiters mögen die getätigten Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten als gewinnmindernd betrieblich veranlasst behandelt werden. Demnach käme es zu keiner verdeckten Gewinnausschüttung und Kapitalertragsbesteuerung. Kundenstock: Die aus Mai 1994 stammende Kundenstock-Diskette habe die Bw. der Betriebsprüfung nicht mehr vorlegen können. Auch gehe…
…Fa. L erzielten Umsätzen ist entgegen den Ausführungen der Bf. den o.a. Umsatzzahlen jedenfalls nicht zu entnehmen. Im gegenständlichen Fall wurde versucht, das Betriebsergebnis durch nicht getätigte Aufwendungen zu vermindern. Der Gesellschafter-GF B hat aus dem Gesellschaftsvermögen die o.a. Beträge entnommen, unter…
…der Außenanlagen und € 7.650,00 auf den Zeitwert der Gartenanlage. Da die für das Grundstück getätigte Aufwendungen nicht der Grunderwerbsteuer unterliegen (vgl. dazu UFS 22.09.2010, RV/3452-W/08) ist nicht der Gesamkaufpreis von € 30.000,00 als Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage anzusetzen…
…ca. 700 Geburtstagskarten und Billets verwendet sowie 5.000 gefahrene km absolviert habe. Mangels Nachweisführung sind allenfalls getätigte Aufwendungen nicht zu berücksichtigen. Die Behauptungen diesbezüglich in der Steuererklärung des Bf. wurden weder nachgewiesen noch glaubhaft gemacht sowie überdies betragsmäßig nicht beantragt. Hinsichtlich Glückwunschkarten udgl. wird…
…II Nr. 382/2001. Streit besteht darüber, ob der Bf. Werbungskosten in pauschalierter Höhe abziehen kann, wenn er tatsächlich getätigte Aufwendungen nicht (mehr) nachweisen kann. Die Pauschalierung von Werbungskosten dient der Verwaltungsvereinfachung, weil § 17 Abs. 6 EStG 1988 den Bundesminister für Finanzen (nur) ermächtigt, in…
…13/0214), wonach im Jahr 2018 von der Schwester des Bf getätigte Aufwendungen nicht im Jahr 2019 berücksichtigt werden dürfen. Das bedeutet, dass im gegenständlichen Fall die von der Schwester des Bf getragenen Aufwendungen in Form von Arbeitsleistungen nicht als außergewöhnliche Belastung iSd § 34 EStG…
…Gewinne ausgeschüttet werden. Die mir nachverrechneten Gewinne stammen aus dem Ergebnis einer Betriebsprüfung, wo tatsächlich getätigte Aufwendungen nicht in voller Höhe anerkannt wurden. Es tut mir sehr leid, dass es zu dieser Situation gekommen ist und ich Ihnen dieses Schreiben übermitteln muss. Ich hatte volles…
…ob die Aufwendungen für die Versicherung der Hörprozessoren sowie für die Erstellung der Vorsorgevollmacht als außergewöhnliche Belastungen iZm. der Behinderung der Bf. betrachtet werden können. Ad Versicherungsprämien Wie bereits dargestellt, folgt aus der gesetzlich erforderlichen Zwangsläufigkeit, dass freiwillig getätigte Aufwendungen nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt…
…wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann (Absatz 3). Aus dem Wortlaut des § 34 Abs. 3 EStG 1988 ergibt sich, dass freiwillig getätigte Aufwendungen nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden können (vgl. zB Fuchs in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn…
…den unstrittig erst im Dezember 2009 (sohin erst 24 Jahre nach Erteilung der Baubewilligung bzw. 8 Jahre nach Baufertigstellung) getätigten, hier zu beurteilenden Aufwendungen kann somit nicht mehr gesprochen werden, gilt doch die Errichtung eines Eigenheimes mit seiner Bewohnbarkeit als abgeschlossen (VwGH 17.1.1984…
…35.000,00 S als auf die Ablöse für das Inventar und Gartengeräte entfallend aus der Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage aus. Darüber hinaus unterliegen aber auch für das Grundstück getätigte Aufwendungen nicht der Grunderwerbsteuer. Können die Grundlagen für die Abgabenerhebung nicht ermittelt werden, so sind sie zu schätzen (…
…der auf diese konkreten Aufwendungen (und nicht auf nicht oder nicht im Veranlagungszeitraum getätigte Aufwendungen zur Beseitigung des Katastrophenschadens) entfällt (vgl. Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG 1988, § 34, Anm. 10). Da nach den getroffenen Feststellungen sämtliche Aufwendungen zur Behebung des Katastrophenschadens im Jahr 2002…
…einen anteiligen Betrag von 5.538,00 Euro aus der Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage aus. Darüber hinaus unterliegen aber auch für das Grundstück getätigte Aufwendungen nicht der Grunderwerbsteuer. Die Grunderwerbsteuer ermittelt sich daher wie folgt: Gemäß §7 Z3 GrEStG von der auf das Gebäude entfallenden Gegenleistung in Höhe…
…dem Erwerb eines Gebäudes getätigte Aufwendungen nicht allein wegen ihrer zeitlichen Nähe zum Erwerb oder ihrer Höhe als aktivierungspflichtige Anschaffungskosten gesehen werden könnten. Vielmehr sei nach den allgemeinen Grundsätzen über die Aktivierung von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zu beurteilen, ob eine Aktivierungspflicht gegeben sei oder nicht…
…Gründen nicht entziehen kann. Im Abs. 4 wird ausgeführt, dass die Belastung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigt, soweit sie den zu berechnenden Selbstbehalt übersteigt, das bedeutet, dass eine außergewöhnliche Belastung nur dann zu stuerlichen Auswirkungen führen, wenn bei grundsätzlichem anspruch auf die Berücksichtigung von Aufwendungen…
…nicht streitgegenständlichen Baumaßnahmen angehe. Eine rechtliche Verpflichtung der Übernahme der Aufwendungen für die Dachsanierung im Zuge dieser außergerichtlichen Einigung habe nicht bestanden, sondern die Übernahme sei geprägt gewesen, um die Zustimmung des Miteigentümers zu gewinnen. Eine "Belastung" liege ferner nur dann vor, wenn Ausgaben getätigt…
…der Einkommensteuer auf die Allgemeinheit abzuwälzen, auch nicht dem Zweck des § 34 EStG 1988 entspricht. Im gegenständlichen Fall entschloss sich der Bw. aus freien Stücken zum Erwerb eines Fertigteilhauses von der Firma A.GmbH und wurden die dafür getätigten Aufwendungen freiwillig geleistet. Es ist vor…
…nicht entziehen kann. Tatsächliche Gründe sind solche, die den Steuerpflichtigen unmittelbar selbst treffen (zB Krankheitskosten, Aufwendungen infolge Körperbehinderung). Nach übereinstimmender Ansicht von herrschender Lehre und Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ergibt sich aus der Bestimmung des § 34 Abs. 3 EStG 1988 mit aller Deutlichkeit, dass freiwillig getätigte…
…aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Die Zwangsläufigkeit eines Aufwandes ist stets nach den Umständen des Einzelfalles zu prüfen. Schon aus der Wortfolge "wenn er (der Steuerpflichtige) sich ihr ...... nicht entziehen kann" ergibt sich mit aller Deutlichkeit, dass freiwillig getätigte Aufwendungen nach §…
…34 EStG 1988 zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Aus der Wortfolge, ".....wenn er (der Steuerpflichtige) sich ihr.....nicht entziehen kann", ergibt sich deutlich, dass freiwillig getätigte Aufwendungen ebensowenig Berücksichtigung finden können wie Aufwendungen, die auf Tatsachen…