…die Anmeldungen nicht abgelegt gewesen, jedoch im Zuge der am 13. Oktober 2000 begonnenen Prüfung nachgeliefert worden. Als mildernd wertete der Spruchsenat die Unbescholtenheit, die schwierige finanzielle Situation und die Schadensgutmachung, als erschwerend die mehrfachen Tatangriffe. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung des…
…nicht bewusst gewesen, dass dies Säumniszinsen in dieser Höhe verursachen würde. Das Hauptzollamt Wien hat das Ansuchen um Nachsicht der festgesetzten Säumniszinsen mit Bescheid vom 21. März 2001, Zahl: xxxxx, als unbegründet abgewiesen. Es hat seine Entscheidung im wesentlichen damit begründet, die nicht fristgerechte Entrichtung…
…allenfalls aus dem gesamten Akt ergäbe, dies zufolge der erhöhten Behauptungs- und Beweislast der Bw. nicht von Bedeutung wäre. Zu prüfen ist, ob die nicht fristgerechte Entrichtung der von der Bw. selbst gemeldeten Selbstberechnungsabgaben bei deren Fälligkeit am 15. Februar 2012 aus grobem Verschulden unterblieben…
…den Bw nichts gewonnen, da für ihn auf Grund der ihm zugesandten Kontonachrichten die Verspätungen erkennbar waren und er zumindest ernsthaft damit rechnen musste, dass die entsprechenden Meldungen auch in Hinkunft nicht fristgerecht erfolgen würden. Ausschließliches Tatbestandsmerkmal ist die vom Eventualvorsatz umfasste verspätete Entrichtung bzw…
…Der Kontoinhaber sei folglich durch die nicht fristgerechte Entrichtung der Abgaben zu Recht säumig geworden wodurch im Sinne des § 80 Abs. 1 und 2 ZollR-DG gesetzlich zwingend die Säumniszinsen vorzuschreiben waren. Eine Verpflichtung zur Entrichtung von Aussetzungszinsen beginne frühestens mit dem Tag der Einbringung…
…fristgerecht entrichtet worden sind. Bei Überprüfung des Abgabenkontos 090-0079 wurde festgestellt, dass innerhalb des maßgeblichen Zeitraumes von 6 Monaten (21. Juni 2002 bis 21. Dezember 2002) eine weitere Säumnis vorgelegen hat. Dabei handelte es sich um die nicht fristgerechte Entrichtung der (selbst zu berechnenden…
…Vertreter vorzuwerfen, zusammengefasst ist jedoch festzuhalten, dass nicht nachgewiesen werden konnte, dass der Bw. die nicht fristgerechte Entrichtung zumindest billigend in Kauf genommen hat. Objektiv ist die Nichtentrichtung der Umsatzsteuer spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit zwar evident, das Vorliegen des für eine Bestrafung wegen…
…und somit 3 Tage, die nicht in die Frist einzubeziehen sind, umfasst. Unrichtig ist jedoch die Ansicht des Abgabepflichtigen, dass in den letzten sechs Monaten keine Säumnis eingetreten wäre. Durch nicht fristgerechte Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung für den Monat September 2001 ist am 15. 11.2001 …
…beauftragen. Wer eine derartige Vorgangsweise veranlasst, findet sich auch damit ab, dass die jedenfalls nicht fristgerechte Entrichtung nach dem jeweiligen Fälligkeitstag auch nach Ablauf der Respirofrist tatsächlich am Abgabenkonto einlangt. Damit ist jedenfalls eine auffallende Sorglosigkeit verbunden, da sich die zuständigen Mitarbeiterinnen der Bw. über…
…sei und die nicht fristgerechte Entrichtung auf einem geringen Verschulden beruhe. Er berechne mit Hilfe seiner Ehegattin die Vorauszahlungsschuld selbst und es sei seine Absicht gewesen, noch vor Ablauf der Einzahlungsfrist Rücksprache mit seinem Steuerberater zu halten. Deshalb sei die Einzahlung nicht umgehend nach Erhalt…
…am 15.2.2008 fällig gewesen war. Mit Bescheid vom 9.10.2008 setzte das Finanzamt von dieser Umsatzsteuernachforderung wegen deren nicht fristgerechten Entrichtung einen ersten Säumniszuschlag in Höhe von 1.251,24 € fest. Gegen diesen Bescheid richtet sich die Berufung vom 14.11…
…nicht im ganzen Säumniszeitraum bestanden hat. Ein Säumniszeitraum reicht vom 15. eines Kalendermonats bis zum 14. des folgenden Kalendermonats. Für jeden Säumniszeitraum ist der zwölfte Teil jenes Jahreszinssatzes heranzuziehen, welcher am Beginn des betreffenden Säumniszeitraumes gegolten hat. Im anhängigen Rechtsmittelverfahren sind die nicht fristgerechte Entrichtung…
…des Finanzamtes die nicht fristgerechte Entrichtung der Einkommensteuervorauszahlung 01-03/2006 nicht mehr zu berücksichtigen, da der Fälligkeitstag 15. Februar 2006 knapp außerhalb der sechsmonatigen Beobachtungsfrist lag. Auf Grund der vorstehend aufgezeigten Säumnisse kam daher die Bestimmung des § 217 Abs. 5 BAO nicht zum Tragen…
…Überprüften Sie bzw. Ihre steuerliche Vertreterin den Kontostand des Abgabenkontos regelmäßig? 6) Wann und wodurch bemerkten Sie die nicht fristgerechte Entrichtung der Umsatzsteuer und NoVA 10/2004? Veranlassten Sie die Zahlung daraufhin umgehend? 7) Aus welchen Gründen wurde die NoVA 10/2004 bereits am 19…
…dass nicht nachgewiesen werden konnte, dass der Bw. für die Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung innerhalb des Unternehmens verantwortlich gewesen war und als solcher die nicht fristgerechte Entrichtung zumindest billigend in Kauf genommen hat. Objektiv ist die Nichtentrichtung der Umsatzsteuer spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit zwar…
… 217 Abs. 7 BAO den Antrag, für die nicht fristgerechte Entrichtung der Umsatzsteuer für Jänner 2004 keinen ersten Säumniszuschlag festzusetzen und den oben angeführten Bescheid des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr aufzuheben. Es möge bei der Entscheidung weiters berücksichtigt werden, dass der Berufungswerber in der Vergangenheit…
…dem Eintritt der Säumnis die Verpflichtung zur Entrichtung des Säumniszuschlages nicht ausschließt, auch wenn die vorangegangene Säumnis unter die Bagatellregelung gefallen ist (vgl. Stoll BAO-Kommentar, § 221, S 2336). Der Abgabenbehörde war es sohin nicht möglich, für die nicht fristgerechte Entrichtung der der NoVA(-Nachforderung)…
…als auch Wissentlichkeit hinsichtlich der durch die nicht fristgerechte Entrichtung bzw. Bekanntgabe der jeweiligen Vorauszahlung bewirkten Folgen beim Abgabengläubiger vorläufig unterstellt werden kann. Wenngleich zugestanden wird, dass die sich aus der Aktenlage ergebenden derzeitigen Anhaltspunkte für ein derartiges auch subjektiv vorwerfbares Handeln nicht ausreichen würden…
…fristgerechte Entrichtung der Abgaben auf den Zeitraum vom Zeitpunkt der Zollschuldentstehung gemäß Art. 203 ZK, bei dem es sich auch um den Fälligkeitszeitpunkt handle, bis zum Zeitpunkt der buchmäßigen Erfassung. Nachdem die ursprünglich mit Bescheid vom 14. November 2011, CRN 11AT800000IVD5TPB2, festgesetzten Abgaben als nicht…
…erwartet, die gegebenenfalls zur Abdeckung der Lohnabgaben herangezogen werden könnte. Kein Unternehmer kann etwa die nicht fristgerechte Entrichtung laufend anfallender Selbstbemessungsabgaben damit rechtfertigen, dass aus einer vom Finanzamt aufgrund bereits eingereichter Steuererklärungen noch durchzuführenden Veranlagung eine Gutschrift erwartet werde. Abgesehen davon spricht der Umstand, dass…