…die Anmeldungen nicht abgelegt gewesen, jedoch im Zuge der am 13. Oktober 2000 begonnenen Prüfung nachgeliefert worden. Als mildernd wertete der Spruchsenat die Unbescholtenheit, die schwierige finanzielle Situation und die Schadensgutmachung, als erschwerend die mehrfachen Tatangriffe. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung des…
…nicht bewusst gewesen, dass dies Säumniszinsen in dieser Höhe verursachen würde. Das Hauptzollamt Wien hat das Ansuchen um Nachsicht der festgesetzten Säumniszinsen mit Bescheid vom 21. März 2001, Zahl: xxxxx, als unbegründet abgewiesen. Es hat seine Entscheidung im wesentlichen damit begründet, die nicht fristgerechte Entrichtung…
…auch die subjektiven Voraussetzungen für die Strafbarkeit gegeben Strafbemessung: Die der Bestrafung zu Grunde liegende Verwaltungsübertretung schädigte in nicht unerheblichem Maße das als sehr bedeutend einzustufende öffentliche Interesse an der Bewirtschaftung des ohnehin knappen innerstädtischen Parkraumes sowie an der ordnungsgemäßen und fristgerechten Entrichtung der Parkometerabgabe…
…der teilweisen geständigen Verantwortung (im Hinblick auf die nicht fristgerechte Entrichtung von Vorauszahlungen); der (finanzstrafrechtlichen) Unbescholtenheit; der teilweisen Schadensgutmachung; dem Umstand, dass es sich bei den angelasteten Hinterziehungen „lediglich“ um Abgabenhinterziehungen auf Zeit gehandelt habe; den letztlich nicht als (vollständig) strafbefreiend zu wertenden und damit…
…die nicht fristgerechte Entrichtung dieser € 75.000,00 am 13. November 2019 wieder gutgebucht wurde, da offenbar keine Säumnis vorgelegen ist. Die im § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG geforderte Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung 06/2019 bis zum fünften Tag nach Fälligkeit liegt somit nicht…
…9 lit. b BAO im Ausmaß von € 841,01 erstmalig, vor. Zudem wurde für die nicht fristgerechte Entrichtung der Umsatzsteuer 2000 ein Säumniszuschlag gemäß § 217 Abs. 1 und 2 BAO von 2% von € 23.851,59, also ein Betrag von € 477,03…
…allenfalls aus dem gesamten Akt ergäbe, dies zufolge der erhöhten Behauptungs- und Beweislast der Bw. nicht von Bedeutung wäre. Zu prüfen ist, ob die nicht fristgerechte Entrichtung der von der Bw. selbst gemeldeten Selbstberechnungsabgaben bei deren Fälligkeit am 15. Februar 2012 aus grobem Verschulden unterblieben…
…den Bw nichts gewonnen, da für ihn auf Grund der ihm zugesandten Kontonachrichten die Verspätungen erkennbar waren und er zumindest ernsthaft damit rechnen musste, dass die entsprechenden Meldungen auch in Hinkunft nicht fristgerecht erfolgen würden. Ausschließliches Tatbestandsmerkmal ist die vom Eventualvorsatz umfasste verspätete Entrichtung bzw…
…Der Kontoinhaber sei folglich durch die nicht fristgerechte Entrichtung der Abgaben zu Recht säumig geworden wodurch im Sinne des § 80 Abs. 1 und 2 ZollR-DG gesetzlich zwingend die Säumniszinsen vorzuschreiben waren. Eine Verpflichtung zur Entrichtung von Aussetzungszinsen beginne frühestens mit dem Tag der Einbringung…
…fristgerecht entrichtet worden sind. Bei Überprüfung des Abgabenkontos 090-0079 wurde festgestellt, dass innerhalb des maßgeblichen Zeitraumes von 6 Monaten (21. Juni 2002 bis 21. Dezember 2002) eine weitere Säumnis vorgelegen hat. Dabei handelte es sich um die nicht fristgerechte Entrichtung der (selbst zu berechnenden…
…Vertreter vorzuwerfen, zusammengefasst ist jedoch festzuhalten, dass nicht nachgewiesen werden konnte, dass der Bw. die nicht fristgerechte Entrichtung zumindest billigend in Kauf genommen hat. Objektiv ist die Nichtentrichtung der Umsatzsteuer spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit zwar evident, das Vorliegen des für eine Bestrafung wegen…
…und somit 3 Tage, die nicht in die Frist einzubeziehen sind, umfasst. Unrichtig ist jedoch die Ansicht des Abgabepflichtigen, dass in den letzten sechs Monaten keine Säumnis eingetreten wäre. Durch nicht fristgerechte Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung für den Monat September 2001 ist am 15. 11.2001 …
…beauftragen. Wer eine derartige Vorgangsweise veranlasst, findet sich auch damit ab, dass die jedenfalls nicht fristgerechte Entrichtung nach dem jeweiligen Fälligkeitstag auch nach Ablauf der Respirofrist tatsächlich am Abgabenkonto einlangt. Damit ist jedenfalls eine auffallende Sorglosigkeit verbunden, da sich die zuständigen Mitarbeiterinnen der Bw. über…
…die nicht fristgerechte Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen und der lohnabhängigen Abgaben ergeben sich aus dem aktenkundigen Auszug vom 11. Dezember 2023 (RemA-OZ 12). Der Bf. bestritt die Richtigkeit der erhobenen Daten nicht. Weiters behauptete der Bf. auch nicht, dass die Umsatzsteuervorauszahlungen und lohnabhängigen Abgaben fristgerecht…
…4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 10. Oktober 2016 über die Festsetzung von ersten Säumniszuschlägen wurden dem Beschwerdeführer für die nicht fristgerechte Entrichtung der Einkommensteuer 2013 und der Einkommensteuer 07-09/2016 Säumniszuschläge von 2% iHv insgesamt 2.448,57…
…sei und die nicht fristgerechte Entrichtung auf einem geringen Verschulden beruhe. Er berechne mit Hilfe seiner Ehegattin die Vorauszahlungsschuld selbst und es sei seine Absicht gewesen, noch vor Ablauf der Einzahlungsfrist Rücksprache mit seinem Steuerberater zu halten. Deshalb sei die Einzahlung nicht umgehend nach Erhalt…
…u.a. die nicht fristgerechte Entrichtung von nicht in diese Zahlungserleichterung einbezogenen Abgaben zur Folge, dass der gesamte aushaftende Betrag sofort fällig wird (Terminverlust). Nachdem der Beschwerdeführer die am 15.12.2022 fällige Einkommensteuer 2021 i.H.v. € 899,00 nicht entrichtete, trat Terminverlust…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 9. Juni 2017 wurde vom Finanzamt Innsbruck gemäß § 217 Abs. 1 BAO ein erster Säumniszuschlag in Höhe von € 133,42 wegen nicht fristgerechter Entrichtung der Einkommensteuer 04-06/2017 festgesetzt. In der dagegen…
…nicht zum Fälligkeitstag entrichtet würden. Die am 15. November 2013 fällig gewesene Kammerumlage 07-09/2013 in Höhe von 15,50 € sei am 19. November 2013 gemeldet, jedoch bis zum heutigen Tag nicht entrichtet worden. Die nicht fristgerechte Entrichtung dieses Betrages habe die Säumniszuschlagsvorschreibung…
…am 15.2.2008 fällig gewesen war. Mit Bescheid vom 9.10.2008 setzte das Finanzamt von dieser Umsatzsteuernachforderung wegen deren nicht fristgerechten Entrichtung einen ersten Säumniszuschlag in Höhe von 1.251,24 € fest. Gegen diesen Bescheid richtet sich die Berufung vom 14.11…