…wissen, dass er es nicht mit ordnungsgemäßen Unternehmen zu tun hat. Seit nunmehr fast einem Jahrzehnt sind die Praktiken in der Baubranche, dass laufend Baufirmen gegründet werden, die keinen tatsächlichen Firmensitz haben, deren Geschäftsführer weder gemeldet noch auffindbar sind und die kein Personal angemeldet haben…
…dass das Vertragsverhältnis wegen Verletzung der zuvor genannten Obliegenheiten durch einen Vertragspartner ungültig oder steuerlich nicht anzuerkennen wäre. Die S GmbH habe ihre Leistungen im Rahmen eines Werkvertrages erbracht, wobei sie mangels gegenteiliger Vereinbarung berechtigt gewesen sei, sich bei der Leistungserstellung anderer Subunternehmer zu bedienen…
…unglaubwürdig ist dabei, dass die S GmbH gerade ab jenen Zeitpunkt, zu welchem diese für die Abgabenbehörde bzw. außenstehende Dritte nicht mehr auffindbar war (ab Jahresbeginn 1997), wegen angeblicher Kapazitätsengpässe der T GmbH, die von dieser im Jahr 1996 gegenüber der Bw. begonnenen Arbeiten am…
…279 BAO verstoßen. Dass der Rechnungsaussteller E in keiner Weise greifbar gewesen ist, könne nicht dem Bw. angelastet werden. Auch dann, wenn seitens der Subunternehmer keine Meldung bei der Sozialversicherung und keine Meldung von Lohnabgaben erfolgt wären, so wäre es noch denkbar, dass der GF…
…von der Firma FGmbH nie entrichtet worden, bei einer Begehung im Juli 2002 sei das Geschäftslokal leer vorgefunden worden. Der handelsrechtliche Geschäftsführer sei nicht auffindbar gewesen. Der einzige Dienstnehmer und gewerberechtliche Geschäftsführer Hr.A habe im März 2002 angegeben, "keinen Kontakt zum Unternehmen zu haben…
…Angabe der richtigen Adresse des Rechnungsausstellers, eines konkreten Leistungszeitraumes und der Art und des Umfanges der Leistungserbringung. Die Firmen R und S sind an den in den Rechnungen angeführten Adressen nicht auffindbar gewesen. Herr G ist kein Unternehmer. Die Bw. hat eine mündliche Berufungsverhandlung beantragt…
…Abgabenbehörde die Beweislast für Tatsachen zu tragen, die den Abgabenanspruch begründen. Die vorliegenden Erhebungsergebnisse würden nicht ausschließen, dass sich die A. Bau GmbH unangemeldeter Arbeitskräfte bedient habe oder ihrerseits die Leistungen durch Subunternehmer habe erbringen lassen. Die von der A. Bau GmbH bei der Bw…
…welche in den Jahren 2001 bzw. 2002 als Subunternehmer Rechnungen für erbrachte Bauleistungen an die Bw. gelegt hatten, die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug nicht gegeben gewesen waren, sei es dass diese insgesamt als Scheinfirmen beurteilt wurden oder weil nach Ansicht des FA in den Rechnungen…
…nämlich davon aus, dass die Subunternehmerfirma überhaupt nicht auffindbar gewesen sei. Im gegenständlichen Fall jedoch werde der Bw. vorgeworfen, es handle sich um eine Baufirma, die mangels Personal im Prüfungszeitraum nicht tätig gewesen sein konnte. Dies sollte auch für den weiteren Subunternehmer, nämlich die I…
…zur Nr. 21 auf. Es seien keine Büros oder Geschäftslokale vorhanden. Der Gesellschafter-Geschäftsführer Z der gegründeten GmbH sei nicht auffindbar. Anfragen bei der Sozialversicherung sowie im Zentralmeldeamt seien erfolglos geblieben. Der Gesellschafter-Geschäftsführer habe laut Aussage des Inhabers der Wohnung 1150 Wien, AGasse 11…
…wegen Nichtbezahlung der Miete gekündigt und der Schlüssel abgenommen worden sei. Tz 5: DR-GmbH (DR-GmbH): Sämtliche Subunternehmer dieser Firma seien nicht auffindbar bzw. gar nicht existent. Tz 6: GR-GmbH (GR-GmbH): Laut Umsatzsteuer-Sonderprüfung sei in der gesamten Vorkette der Vorsteuerabzug verwehrt…
…Führung derartiger Aufzeichnungen durch den Auftragnehmer wirtschaftlichem Usus entspricht. Darüber hinaus sind den Auftragnehmern im Punkt 2.20 der besagten ÖNORM Pflichten auferlegt, die ohne geeignete auch den Bereich der Subunternehmer betreffende Aufzeichnungen nicht wahrgenommen werden können. Dies darf an folgenden Regelungen dokumentiert werden: Pkt…
…GmbH nicht anerkannt. Der Sachverhalt gestaltet sich wie folgt: Die Firma S besaß keine Gewerbeberechtigung für Transporte, führte jedoch Transporte durch. Zur gewerberechtlichen "Absicherung" wurden die Geschäfte über die Firma X abgewickelt. Die X fakturierte an die Kunden und die Firma S als Subunternehmer fakturierte…
…E zu machen, da dieser unter der angegebenen Adresse nicht auffindbar sei. Da der Vorhalt unbeantwortet blieb, erließ das Finanzamt eine abweisende Berufungsvorentscheidung. Im Vorlageantrag hielt die Berufungswerberin ihre Ansicht weiterhin aufrecht, dass die beauftragten Subunternehmer tatsächlich selbständige Unternehmer mit eigenen Arbeitsgeräten, wirtschaftlicher und rechtlicher…
…Verhandlung auf den 18. Jänner 2007 gefasst und dem Bw. aufgetragen, sämtliche Geschäftsunterlagen betreffend die genannten Subunternehmer vorzulegen. Zur mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat am 18. Jänner 2007 ist der Bw. wegen eines Begräbnisses nicht erschienen, weswegen in Abwesenheit des Bw. durch den Spruchsenat anhand…
…des Finanzamtes nach nicht auffindbar sei, war das Berufungsbegehren abzuweisen. Mit 7. März 2008 erfolgt seitens der Bw. der Vorlageantrag. Zum einen hätte es das Finanzamt unterlassen, die Rechnungslegerin zum Sachverhalt zu befragen, zum anderen hätte die Rechnungslegerin die Arbeiten auch durch Subunternehmer durchführen lassen…
…beschäftigte, der Geschäftsführer seit 1992 nicht auffindbar und der Firmensitz nicht existent war. Diese behördlichen Feststellungen, aber auch die mangelnde Mitwirkungspflicht der Bw. lassen es als ungleich wahrscheinlicher erscheinen, dass die erbrachten Arbeiten nicht von der M. Bau GesmbH oder deren beauftragten Subunternehmern ausgeführt wurden…
…GmbH und IK-GmbH gab die Bw. an, dass eine solche nicht existiere. Ob und inwieweit seitens der PB-GmbH ohne Wissen und Zustimmung der Bw. Subunternehmer beauftragt worden seien, entziehe sich der Kenntnis der Bw. Zu einer Auflistung aller Dienstnehmer gab die Bw. an…
…und eines konkreten Leistungszeitraumes. b) Den Rechnungen der Firma T fehlt die Angabe der Art und des Umfanges der Leistungserbringung. c) Die Firmen S und T sind an den in den Rechnungen angeführten Adressen nicht auffindbar gewesen. d) Frau C hat die von der Bw…
…sämtliche Subunternehmen der DR-GmbH seien nicht auffindbar und nicht existent, und versagte bei der Umsatzsteuer 2002 Vorsteuern in Höhe von € 10.520,00 (vgl. Bemessungsgrundlage € 52.600,00 X 20%, AB Band 6 Seite 1334). Weitere Angaben machte der Prüfer nicht. Die…