…wissen, dass er es nicht mit ordnungsgemäßen Unternehmen zu tun hat. Seit nunmehr fast einem Jahrzehnt sind die Praktiken in der Baubranche, dass laufend Baufirmen gegründet werden, die keinen tatsächlichen Firmensitz haben, deren Geschäftsführer weder gemeldet noch auffindbar sind und die kein Personal angemeldet haben…
…dass das Vertragsverhältnis wegen Verletzung der zuvor genannten Obliegenheiten durch einen Vertragspartner ungültig oder steuerlich nicht anzuerkennen wäre. Die S GmbH habe ihre Leistungen im Rahmen eines Werkvertrages erbracht, wobei sie mangels gegenteiliger Vereinbarung berechtigt gewesen sei, sich bei der Leistungserstellung anderer Subunternehmer zu bedienen…
…unglaubwürdig ist dabei, dass die S GmbH gerade ab jenen Zeitpunkt, zu welchem diese für die Abgabenbehörde bzw. außenstehende Dritte nicht mehr auffindbar war (ab Jahresbeginn 1997), wegen angeblicher Kapazitätsengpässe der T GmbH, die von dieser im Jahr 1996 gegenüber der Bw. begonnenen Arbeiten am…
…Staatsbürger, war eine Kontaktaufnahme nicht möglich. Subunternehmervertrag: 8.10.2007, Leistungszeitraum 08-12/2006 und 10-12/2007 Konkurseröffnung: 20.2.2008 S B GMBH Die Firma wurde am 19.01.2007 gegründet und am 17.03.2007 ins Firmenbuch eingetragen. Stammeinlage: EUR 35.000…
…279 BAO verstoßen. Dass der Rechnungsaussteller E in keiner Weise greifbar gewesen ist, könne nicht dem Bw. angelastet werden. Auch dann, wenn seitens der Subunternehmer keine Meldung bei der Sozialversicherung und keine Meldung von Lohnabgaben erfolgt wären, so wäre es noch denkbar, dass der GF…
…gegebenen Emfpänger stets nach dem gleichen Muster zwar rechtlich existent sind (Firmenbucheintragung, Unbedenklichkeitsbescheinigung - rglm vor dem Leistungszeitraum datiert-, etc) sind, aber operativ nicht tätig waren, am Firmensitz nicht auffindbar waren, erweist sich die Aufforderung zur Empfängerbenennung im Sinne der Wahrnehmung einer Gefährdungshaftung (vgl. Stoll, BAO…
…geschultes kaufmännisches Personal zur Verfügung. Die blitzartige Umsatzsteigerung und die ebenso schnelle Beendigung stellen ebenso Eckpfeiler dar. Die gewerberechtlichen Geschäftsführer waren für die Subunternehmer nicht tätig, da auch diese meist unmittelbar nach der Anmeldung niemanden mehr von den Subfirmen erreichen konnten. Eine stichprobenartig durchgeführte Befragung…
…prüfen, ob der jeweilige Subunternehmer an der im Firmenbuch angeführten Adresse tatsächlich seinen Sitz gehabt habe. Aus den vorgelegten Verfahrensakten sind Verfahrensschritte hiezu nicht erkennbar; offenbar hat das BFG eine Internet-Recherche vorgenommen und verweist nunmehr auf eine im Internet auffindbare Checkliste der Wirtschaftskammer. Dass…
…von der Firma FGmbH nie entrichtet worden, bei einer Begehung im Juli 2002 sei das Geschäftslokal leer vorgefunden worden. Der handelsrechtliche Geschäftsführer sei nicht auffindbar gewesen. Der einzige Dienstnehmer und gewerberechtliche Geschäftsführer Hr.A habe im März 2002 angegeben, "keinen Kontakt zum Unternehmen zu haben…
…Angabe der richtigen Adresse des Rechnungsausstellers, eines konkreten Leistungszeitraumes und der Art und des Umfanges der Leistungserbringung. Die Firmen R und S sind an den in den Rechnungen angeführten Adressen nicht auffindbar gewesen. Herr G ist kein Unternehmer. Die Bw. hat eine mündliche Berufungsverhandlung beantragt…
…zu decken und die dafür nötigen Geldmittel unter einem anderen Titel als Betriebsausgaben abzusetzen, bekannt ist - nicht unüblich, Aufträge wegen fehlender eigener Ressourcen zum Teil oder zur Gänze an Subunternehmer weiterzugeben (VwGH 26.06.2002, 2000/13/0013). Die Abgabenbehörde stützte die Versagung des Betriebsausgabenabzugs…
…Abgabenbehörde die Beweislast für Tatsachen zu tragen, die den Abgabenanspruch begründen. Die vorliegenden Erhebungsergebnisse würden nicht ausschließen, dass sich die A. Bau GmbH unangemeldeter Arbeitskräfte bedient habe oder ihrerseits die Leistungen durch Subunternehmer habe erbringen lassen. Die von der A. Bau GmbH bei der Bw…
…welche in den Jahren 2001 bzw. 2002 als Subunternehmer Rechnungen für erbrachte Bauleistungen an die Bw. gelegt hatten, die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug nicht gegeben gewesen waren, sei es dass diese insgesamt als Scheinfirmen beurteilt wurden oder weil nach Ansicht des FA in den Rechnungen…
…nämlich davon aus, dass die Subunternehmerfirma überhaupt nicht auffindbar gewesen sei. Im gegenständlichen Fall jedoch werde der Bw. vorgeworfen, es handle sich um eine Baufirma, die mangels Personal im Prüfungszeitraum nicht tätig gewesen sein konnte. Dies sollte auch für den weiteren Subunternehmer, nämlich die I…
…der ***8*** Handel & ***9*** GmbH an die ggstdlGmbH (eine vom 31.7.2007 über 28.869,00 € und die andere vom 21.12.2007 über 57.210,00 €). Ausführungen zu Faktum 2 (***10*** ***11*** GmbH): An der im Firmenbuch eingetragenen Adresse nicht auffindbar…
…zur Nr. 21 auf. Es seien keine Büros oder Geschäftslokale vorhanden. Der Gesellschafter-Geschäftsführer Z der gegründeten GmbH sei nicht auffindbar. Anfragen bei der Sozialversicherung sowie im Zentralmeldeamt seien erfolglos geblieben. Der Gesellschafter-Geschäftsführer habe laut Aussage des Inhabers der Wohnung 1150 Wien, AGasse 11…
…verschiedene Unterschriften, fehlende Gewerbeberechtigungen sowie Hinweise auf betrügerisch verwendete Scheinrechnungen vorlagen. Zudem war der Geschäftsführer im Bundesgebiet nicht auffindbar. Die Umsätze der Gesellschaft wurden von der Abgabenbehörde letztlich mit EUR 0,00 festgestellt. Über das Vermögen der Gesellschaft wurde das Konkursverfahren eröffnet; in weiterer Folge…
…Faktum 2 (Subunternehmer3 ***14*** GmbH): An der im Firmenbuch eingetragenen Adresse nicht auffindbar. Wohnungsöffnungen an dieser Adresse und an der Meldeadresse des Geschäftsführers ergaben, dass die Wohnungen leer waren. Tatsächlicher Machthaber: ***10*** laut Aussagen seiner Sekretärin und der Lohnbuchhalterin. Der Betreuer des Bankkontos der Subunternehmer3 *…
…keinerlei Anhaltspunkte für ein tatsächlich tätiges Unternehmen gäbe. Die in Blg. 2 des Bp-Berichtes genannten Subfirmen seien an der jeweils aktenkundigen Adresse nicht auffindbar gewesen und es sei auch keine operative Tätigkeit feststellbar gewesen. Außerdem sei Anzeige wegen Sozialbetrugs gegen alle Subfirmen erstattet worden. …
…Geschäftsführer in Österreich nicht auffindbar sind. Teilweise waren die Gesellschafter/Geschäftsführer zum Zeitpunkt des Konkurses in Österreich nicht mehr gemeldet." Die Betriebsprüferin errechnete verdeckte Ausschüttungen für jedes der Streitjahre 2005 bis 2009 nach folgender Methode: Die folgenden fakturierten Beträge von Subunternehmern wurden nicht als (Fremdleistungs…