…mit monatlich € 2.200,00 nur auf die monatlichen Miet- und Betriebskosten, nicht aber auf Werbungskosten für Einrichtungsgegenstände beziehen würde. Mit Schreiben vom 17. November 2011 wurde seitens des Unabhängigen Finanzsenates ersucht bekanntzugeben, welche Aufwendungen dem Bw. mit der Übersiedlung nach Österreich erwachsen seien…
…Fortbildungs-, abzugsfähigen Ausbildungskosten und Umschulung in Höhe von 692,70 €. Innerhalb der offenen Rechtsmittelfrist stellte der Bw. einen so genannten Zweitantrag betreffend die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2003, den das Finanzamt als Berufung wertete. In diesem Schreiben begründete der Bw. seine nicht anerkannten Aufwendungen…
…veranlasst sind, zur Gänze nicht abzugsfähig. Anderes gilt nur, wenn feststeht, dass das betreffende Wirtschaftsgut (nahezu) ausschließlich beruflich genutzt wird (vgl Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, Tz 10 f zu § 20 und Tz 64 zu § 16). Es entspricht ständiger hg Rechtsprechung, dass Aufwendungen für die Freizeitgestaltung, wie…
…den Anschaffungskosten. Allerdings sind Aufwendungen zur Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen und die dazugehörigen Anwalts- und Prozesskosten keine Werbungskosten. Dem ist das Erzwingen auf Herausgabe eines Heiratsgutes auf gerichtlichem Wege gleichzusetzen. Die Kosten für solche Fälle betreffen die private Vermögenssphäre und sind daher nichtabzugsfähig. Dieser weiteren Interpretation…
…von Aufwendungen für Sprachkurse im Ausland hingegen richtet sich nach jenen Merkmalen (4 Kriterien gemäß der VwGH-Rechtsprechung, deren Vorliegen streng zu prüfen ist), welche für die steuerrechtliche Anerkennung von Studienreisen erforderlich sind. Demnach gehören Sprachkurse im Ausland in aller Regel zu den nicht abzugsfähigen…
…von Aufwendungen für Sprachkurse im Ausland hingegen richtet sich nach jenen Merkmalen (4 Kriterien gem der VwGH-Rechtsprechung, deren Vorliegen streng zu prüfen ist), welche für die steuerrechtliche Anerkennung von Studienreisen erforderlich sind. Demnach gehören Sprachkurse im Ausland in aller Regel zu den nicht abzugsfähigen…
… In einer Stellungnahme der Bp. zu den Einwendungen der Bw. wurde die Rechtsansicht des Bp.-Berichtes wiederholt, nach der es sich bei den geleisteten Zahlungen um nichtabzugsfähige Aufwendungen und Ausgaben gem. § 12 Abs 1 Z 5 KStG 1988 handle. Sollten die Beiträge zur Erlangung von…
…Aufwendungen für die Wohnung W 1 sind vielmehr vom Abzugsverbot des § 20 EStG umfasst, allenfalls handelt es sich hiebei um für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge iSd § 20 Abs. 1 Z 1 EStG1988. Diese sind jedenfalls nicht abzugsfähig…
…sind. Gemäß § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 gelten nicht als für das Unternehmen ausgeführt Lieferungen, sonstige Leistungen oder Einfuhren, deren Entgelte überwiegend keine abzugsfähigen Ausgaben (Aufwendungen) im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes 1988 oder der §…
…handle es sich bei den Aufwendungen dafür um Aufwendungen für Berufskleidung. Mit Berufungsvorentscheidung vom 23. Oktober 2001 wurde die Berufung vom Finanzamt als unbegründet abgewiesen. Begründend führte das Finanzamt an, dass Sprachkurse im Ausland in der Regel zu den nichtabzugsfähigen Kosten der privaten Lebensführung gehörten…
…grundsätzlich keine Werbungskosten dar (Aufteilungsverbot). Die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Sprachkurse im Ausland richtet sich nach der Rechtsprechung nach jenen Merkmalen, welche für die steuerrechtliche Anerkennung von Studienreisen erforderlich sind. Demnach gehören Sprachkurse im Ausland in aller Regel zu den nichtabzugsfähigen Kosten der privaten Lebensführung…
…sind. Gemäß § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 gelten nicht als für das Unternehmen ausgeführt Lieferungen, sonstige Leistungen oder Einfuhren, deren Entgelte überwiegend keine abzugsfähigen Ausgaben (Aufwendungen) im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes 1988 oder der §…
…Weiters gälten als nicht für das Unternehmen ausgeführt die mit dem Betrieb von Personenkraftfahrzeugen im Zusammenhang stehenden Lieferungen und sonstigen Leistungen. Zudem seien vom Vorsteuerabzug und der Erstattungsfähigkeit ausgenommen Lieferungen und sonstige Leistungen, deren Entgelte überwiegend keine abzugsfähigen Ausgaben (Aufwendungen der privaten Lebensführung, Repräsentationsaufwendungen) im…
…sind. Gemäß § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 gelten nicht als für das Unternehmen ausgeführt Lieferungen, sonstige Leistungen oder Einfuhren, deren Entgelte überwiegend keine abzugsfähigen Ausgaben (Aufwendungen) im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes 1988 oder der §…
…auch die darauf entfallenden Vorsteuern nicht abzugsfähig (siehe auch VwGH vom 24.6.2004, 2001/15/0002). Auch eine Änderung der Verhältnisse in den Folgejahren wie behauptet, hätte keine Auswirkungen auf die Berufungsjahre gehabt, in denen die Privatnutzung und private Veranlassung der Aufwendungen gegeben waren. …
…keinen Rechnungsempfänger aus. Die mit Vorhaltsbeantwortung vom 28.4.2006 beim UFS vorgelegte Originalrechnung enthält die handschriftliche Ergänzung der Angabe des Rechnungsempfängers. Dass diese Angabe nicht lediglich im Zuge des Kopiervorganges "verloren ging", zeigt sich eindeutig beim Vergleichen der Kopie mit der Originalrechnung. Sowohl Original…
…Betriebliche oder beruflich veranlasste Aufwendungen oder Ausgaben, die auch die Lebensführung des Steuerpflichtigen berühren, und zwar insoweit, als sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung unangemessen hoch sind. Z. 2 lit. c) Reisekosten, soweit sie nach § 4 Abs. 5 und § 16 Abs. 1 Z 9 nicht abzugsfähig sind. …
… 20 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 Aufwendungen für die Lebensführung, welche die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt auch dann zu den nichtabzugsfähigen Ausgaben, wenn sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Sprachreise nach Irland: Nach Lehre…
…stellen sich wie folgt dar: Gem. § 12 Abs.2 Z.2 lit.a UStG gelten nicht für das Unternehmen ausgeführt Lieferungen, sonstige Leistungen oder Einfuhren, deren Entgelte überwiegend keine abzugsfähigen Ausgaben (Aufwendungen) im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes 1988…
…die Betriebsprüfungsfeststellungen zu diesen Positionen erklärt wurden. Die Berichtigung der Vorsteuern und gesetzwidrige Vorsteuerkorrektur ist daraus ebenso ableitbar. 4) Tz 27 Andere nicht abzugsfähige Aufwendungen: Sonstiger Aufwand - Rechnung Firma S: Dazu erhalten Sie in der Beilage 4 die Abrechnung der Firma At S GesmbH über…