…die Leistung überwiegend nichtabzugsfähig im Sinne des genannten ertragsteuerlichen Vorschriften ist. Rz 1918: Nur bei der Lieferung oder Einfuhr vertretbarer oder teilbarer Sachen hat eine Aufteilung der Vorsteuer nach Maßgabe der ertragsteuerlichen Abzugsfähigkeit des Entgeltes zu erfolgen. Rz 1919: Soweit die Aufwendungen zum Zeitpunkt des…
…mit monatlich € 2.200,00 nur auf die monatlichen Miet- und Betriebskosten, nicht aber auf Werbungskosten für Einrichtungsgegenstände beziehen würde. Mit Schreiben vom 17. November 2011 wurde seitens des Unabhängigen Finanzsenates ersucht bekanntzugeben, welche Aufwendungen dem Bw. mit der Übersiedlung nach Österreich erwachsen seien…
…März 2017 wurde bestätigt, dass es sich um Strafen für Kurzparkzonen und um Polizeistrafen von Mitarbeitern handelt, und es sich somit um steuerlich nicht abzugsfähige Strafen handelt. 2.8. Reisebüroaufwendungen Auf die aktenkundigen Unterlagen (Vorhalt der Prüferin an die Bf vom 9. Mai 2016) wird…
…20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 sind Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, steuerlich nicht abzugsfähig. Gem …
…auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten Tätigkeit. Aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage, 1766 BglNr XX. GP, 37, ergibt sich, dass im Gegensatz zur Rechtslage vor dem StRefG 2000 auch solche Bildungsmaßnahmen als abzugsfähige Fortbildung anzusehen sind, die nicht…
…dass die Gründe für die Nichtanerkennung der Aufwendungen im Betriebsprüfungsbericht ausführlich dargelegt worden seien. Es handle sich um Umschulungskosten, die in keinem Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stünden. Derartige Kurse interessierten eine breite Masse und seien daher nicht abzugsfähig. Ob diese oder ähnliche Ausbildungskosten in…
…Fortbildungs-, abzugsfähigen Ausbildungskosten und Umschulung in Höhe von 692,70 €. Innerhalb der offenen Rechtsmittelfrist stellte der Bw. einen so genannten Zweitantrag betreffend die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2003, den das Finanzamt als Berufung wertete. In diesem Schreiben begründete der Bw. seine nicht anerkannten Aufwendungen…
…veranlasst sind, zur Gänze nicht abzugsfähig. Anderes gilt nur, wenn feststeht, dass das betreffende Wirtschaftsgut (nahezu) ausschließlich beruflich genutzt wird (vgl Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, Tz 10 f zu § 20 und Tz 64 zu § 16). Es entspricht ständiger hg Rechtsprechung, dass Aufwendungen für die Freizeitgestaltung, wie…
…den Anschaffungskosten. Allerdings sind Aufwendungen zur Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen und die dazugehörigen Anwalts- und Prozesskosten keine Werbungskosten. Dem ist das Erzwingen auf Herausgabe eines Heiratsgutes auf gerichtlichem Wege gleichzusetzen. Die Kosten für solche Fälle betreffen die private Vermögenssphäre und sind daher nichtabzugsfähig. Dieser weiteren Interpretation…
…von Aufwendungen für Sprachkurse im Ausland hingegen richtet sich nach jenen Merkmalen (4 Kriterien gemäß der VwGH-Rechtsprechung, deren Vorliegen streng zu prüfen ist), welche für die steuerrechtliche Anerkennung von Studienreisen erforderlich sind. Demnach gehören Sprachkurse im Ausland in aller Regel zu den nicht abzugsfähigen…
…von Aufwendungen für Sprachkurse im Ausland hingegen richtet sich nach jenen Merkmalen (4 Kriterien gem der VwGH-Rechtsprechung, deren Vorliegen streng zu prüfen ist), welche für die steuerrechtliche Anerkennung von Studienreisen erforderlich sind. Demnach gehören Sprachkurse im Ausland in aller Regel zu den nicht abzugsfähigen…
… In einer Stellungnahme der Bp. zu den Einwendungen der Bw. wurde die Rechtsansicht des Bp.-Berichtes wiederholt, nach der es sich bei den geleisteten Zahlungen um nichtabzugsfähige Aufwendungen und Ausgaben gem. § 12 Abs 1 Z 5 KStG 1988 handle. Sollten die Beiträge zur Erlangung von…
…Aufwendungen für die Wohnung W 1 sind vielmehr vom Abzugsverbot des § 20 EStG umfasst, allenfalls handelt es sich hiebei um für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge iSd § 20 Abs. 1 Z 1 EStG1988. Diese sind jedenfalls nicht abzugsfähig…
…sind. Gemäß § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 gelten nicht als für das Unternehmen ausgeführt Lieferungen, sonstige Leistungen oder Einfuhren, deren Entgelte überwiegend keine abzugsfähigen Ausgaben (Aufwendungen) im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes 1988 oder der §…
…handle es sich bei den Aufwendungen dafür um Aufwendungen für Berufskleidung. Mit Berufungsvorentscheidung vom 23. Oktober 2001 wurde die Berufung vom Finanzamt als unbegründet abgewiesen. Begründend führte das Finanzamt an, dass Sprachkurse im Ausland in der Regel zu den nichtabzugsfähigen Kosten der privaten Lebensführung gehörten…
…grundsätzlich keine Werbungskosten dar (Aufteilungsverbot). Die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Sprachkurse im Ausland richtet sich nach der Rechtsprechung nach jenen Merkmalen, welche für die steuerrechtliche Anerkennung von Studienreisen erforderlich sind. Demnach gehören Sprachkurse im Ausland in aller Regel zu den nichtabzugsfähigen Kosten der privaten Lebensführung…
…sind. Gemäß § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 gelten nicht als für das Unternehmen ausgeführt Lieferungen, sonstige Leistungen oder Einfuhren, deren Entgelte überwiegend keine abzugsfähigen Ausgaben (Aufwendungen) im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes 1988 oder der §…
…Weiters gälten als nicht für das Unternehmen ausgeführt die mit dem Betrieb von Personenkraftfahrzeugen im Zusammenhang stehenden Lieferungen und sonstigen Leistungen. Zudem seien vom Vorsteuerabzug und der Erstattungsfähigkeit ausgenommen Lieferungen und sonstige Leistungen, deren Entgelte überwiegend keine abzugsfähigen Ausgaben (Aufwendungen der privaten Lebensführung, Repräsentationsaufwendungen) im…
…sind. Gemäß § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 gelten nicht als für das Unternehmen ausgeführt Lieferungen, sonstige Leistungen oder Einfuhren, deren Entgelte überwiegend keine abzugsfähigen Ausgaben (Aufwendungen) im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes 1988 oder der §…
…auch die darauf entfallenden Vorsteuern nicht abzugsfähig (siehe auch VwGH vom 24.6.2004, 2001/15/0002). Auch eine Änderung der Verhältnisse in den Folgejahren wie behauptet, hätte keine Auswirkungen auf die Berufungsjahre gehabt, in denen die Privatnutzung und private Veranlassung der Aufwendungen gegeben waren. …