…den Abgabenpflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Für die bescheidmäßige Bewilligung einer Zahlungserleichterung müssen sämtliche gesetzlich vorgesehene Bedingungen erfüllt sein. Fehlt auch nur eine der Voraussetzungen, so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum und…
…wies die Referentin auf die bei Begünstigungstatbeständen erhöhte Offenlegungspflicht des Abgabepflichtigen hin und brachte der Bw. zur Kenntnis, dass nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Tatsache der Anfechtung einer Abgabenvorschreibung für sich alleine noch keine erhebliche Härte im Sinne des § 212 Abs. 1 BAO begründe…
…dass im vorliegenden Fall das Vorliegen der erheblichen Härte in der sofortigen vollen Entrichtung zu verneinen sei. Der Berufungswerber sei Eigentümer von ausreichend belastbarem Grundvermögen und erziele gute Gewinne, sodass die Finanzierung des Abgabenrückstandes durch ein Bankinstitut kein Problem darstellen könne. Durch den am 20…
…Finanzamt Salzburg-Stadt dieses Ansuchen mit der Begründung ab, dass in der sofortigen vollen Entrichtung von selbst zu berechnenden bzw. einzubehaltenden und abzuführenden Abgaben keine erhebliche Härte zu erblicken sei. Gegen diesen Bescheid wurde am 19. Jänner 2009 berufen und ausgeführt, dass es unverständlich sei…
…Stundungsansuchen zur Gänze ab und führte aus, in der sofortigen vollen Entrichtung von selbst zu berechnenden bzw. einzubehaltenden und abzuführenden Abgaben sei keine erhebliche Härte zu erblicken. Gegen diesen Bescheid erhob die Bw. Berufung und wiederholte ihr bisheriges Ansuchen. Mit Berufungsvorentscheidung wurde die überreichte Berufung…
…Die Bw. verfüge über keine nennenswerten Vermögensgegenstände. Sie müsse die Kreditrückführung ausschließlich von ihren geringen Pensionseinkünften bestreiten. Von diesen Pensionseinkünften habe die Bw. auch ihre gesamten Lebenshaltungskosten (inkl. Wohnungsmiete) zu begleichen, wodurch für sie eine erhebliche wirtschaftliche Härte einge-treten sei, ihren Unterhalt zu finanzieren…
…genannten Voraussetzungen, so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum und es ist der Antrag aus Rechtsgründen abzuweisen (VwGH 19.4.1988, 88/14/0032). Die sofortige volle Entrichtung der Abgaben stellt für den Abgabepflichtigen nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dann eine erhebliche Härte dar, wenn…
…in keinem Fall die Stundung von selbst abzuführenden Abgaben zu bewilligen wäre, was aber gesetzlich keinesfalls "unterdeckt" ist, übersieht, dass im vorliegenden Fall eine Abweisung aus Rechtsgründen zu erfolgen hatte, da nicht nur die für die Gewährung einer Zahlungserleichterung vorausgesetzte erhebliche Härte als nicht gegeben…
…In der sofortigen vollen Entrichtung dieser Abgabennachforderung mit deren Entstehung der Bw. habe rechnen müssen, könne somit keine erhebliche Härte erblickt werden. Das dem Ansuchen zu Grunde liegende Anbringen sei inzwischen erledigt worden, sodass die Voraussetzungen für die Bewilligung von Zahlungserleichterung weggefallen seien. Mit Schreiben…
…auf die nicht erfolgte Zahlung solcher selbst zu berechnender bzw einzubehaltender und abzuführender Abgaben zurückzuführen sei, in deren sofortiger voller Entrichtung keine erhebliche Härte erblickt werden könnte. Mit Schriftsatz vom 14. Juli 2006 (Vorlageantrag) begehrte die Bw erneuert eine ratenweise Begleichung des Rückstandes mit nun…
…die nicht erfolgte Zahlung solcher selbst zu berechnender bzw. einzubehaltender und abzuführender Abgaben zurückzuführen sei, in deren sofortiger voller Entrichtung keine erhebliche Härte erblickt werden könne. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung vom 21. Oktober 2004 wurde darauf hingewiesen, dass - wie im Zahlungserleichterungsansuchen vom 24…
…gewärtigen hat. Demnach liegt aber auch keine auf diese Behauptung gestützte erhebliche Härte der sofortigen oder sofortigen vollen Entrichtung des in Rede stehenden Abgabenrückstandes vor. Die Berufungswerberin hat es entgegen ihrer diesbezüglichen Darlegungslast sowohl im Stundungsansuchen als auch in der mündlichen Verhandlung verabsäumt, die Auswirkung…
…bewilligen. Fehlt hingegen auch nur eine der genannten Voraussetzungen, so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum, sondern die Abgabenbehörde hat den Antrag aus Rechtsgründen abzuweisen. Dass dem Abgabepflichtigen gegenüber eine erhebliche Härte in der Einbringung der Abgaben vorliege, weil er hiedurch in eine wirtschaftliche Notlage…
…Es begründete dies damit, dass in der sofortigen vollen Entrichtung von selbst zu berechnenden bzw einzubehaltenden und abzuführenden Abgaben keine erhebliche Härte zu erblicken sei. Gegen den Bescheid über die Abweisung des Zahlungserleichterungsansuchens wurde Berufung erhoben. Die Bruttoumsätze der Monate Jänner und Februar lägen zwischen…
…ausreichend vorzusorgen. Werde eine solche Vorsorge unterlassen, kann keine erhebliche Härte anerkannt werden. Es werde im Ratenansuchen sowie in der Berufung angeführt, dass es durch die plötzliche schwere Erkrankung des Gatten, der neben der Fahrtätigkeit auch als Koordinator im Betrieb der Bw tätig ist, nicht…
…kein Ermessen) zu rechnen. Im hier gegenständlichen Verfahren hat der Bw weder Aussagen zu seiner wirtschaftlichen Situation getroffen, noch eine erhebliche Härte behauptet. Der Bw hat vielmehr synonym die in den Gebührenverfahren getroffenen Einwendungen wiederholt. Die Einbringung eines Rechtsmittels begründet alleine noch keine erhebliche Härte…
…genannten Voraussetzungen, so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum und es ist der Antrag aus Rechtsgründen abzuweisen (VwGH 19.4.1988, 88/14/0032). Die sofortige volle Entrichtung der Abgaben stellt für den Abgabepflichtigen nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dann eine erhebliche Härte dar, wenn…
…berechnender bzw. einzubehaltender und abzuführender Abgaben zurückzuführen sei, in deren sofortiger voller Entrichtung keine erhebliche Härte erblickt werden könne. Dagegen beantragte die Bw. die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz sowie die Anberaumung einer mündlichen Senatsverhandlung. Zur Begründung wiederholte die Bw. den in…
…und hier weder das ursprüngliche Ansuchen noch die gegen die erstinstanzliche Abweisung erhobene verfahrensgegenständliche Beschwerde mit Ausnahme des Hinweises auf die für sich aber noch keine erhebliche Härte begründende und somit keinen Grund für einen Zahlungsaufschub darstellende Anhängigkeit eines höchstgerichtlichen Verfahrens zur angeführten SN (vgl…
…ein Betrag von ÖS 8,964.982,00 rechtskräftig zugesprochen worden ist (Urteil des Oberlandesgerichtes Wien vom 25. Oktober 2000). Im Übrigen ist die Entrichtung einer rechtskräftig festgesetzten Abgabe für sich allein keine erhebliche Härte im Sinne des § 212 BAO (vgl. VwGH 6.8.1996…