…seiner Befugnisse einverstanden erklärt bzw. eine solche Beschränkung in Kauf nimmt, die die künftige Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtung, insbesondere den Abgabenbehörden gegenüber, unmöglich macht. Das Einverständnis, nur formell als Geschäftsführer zu fungieren, somit auf die tatsächliche Geschäftsführung keinen Einfluss zu nehmen, stellt eine derartige Beschränkung…
…Verwaltungsgerichtshofes vom 26.10.2000 2000/13/0048,0074.) Da die Gesellschafter-Geschäftsführerstellung von Herrn DI A., wie oben dargestellt mit absoluten Unternehmerrisiko behaftet ist und auch keine Einbindung von ihm in den Arbeitsablauf gegeben ist, zusätzlich selbst der Verwaltungsgerichtshof Bedenken gegen die Bestimmungen hat…
…aus weIchen hervorgehe, dass er die vereinbarte Zeit auch tatsächlich gearbeitet habe. Der Konsulent sei in keiner Weise der Geschäftsführung für einen Zeitnachweis verpflichtet. Somit würden bezüglich der Vereinbarung über die zu erbringende Arbeitszeit und über die fehlende Kontrolle Vereinbarungen vorliegen, die mit einem Dienstnehmer…
…vom 26.10.2000 (2000/13/0048,007). Da die Gesellschafter-Geschäftsführerstellung von Herrn Ing. F.X., wie oben dargestellt mit absolutem Unternehmerrisiko behaftet ist und auch keine Einbindung von ihm in den Arbeitsablauf gegeben ist, zusätzlich selbst der Verwaltungsgerichtshof Bedenken gegen die Bestimmungen hat…
…der Geschäftsführungstätigkeit gelegenes Unternehmerwagnis nicht erkennen lässt. Auch aus dem von der Bw. ins Treffen geführten Entlohnungssystem lässt sich eine Abhängigkeit der Geschäftsführerbezüge von wirtschaftlichen Erfolgen der Gesellschaft nicht ableiten. Die an Hand des Cash-flow errechneten Ansprüche auf Geschäftsführerbezüge decken sich nämlich in keinem…
…über einen längeren Zeitraum andauernder Erfüllung der Aufgaben der Geschäftsführung in den Organismus des Betriebes seiner Gesellschaft eingegliedert ist, dass ihn weder das Wagnis ins Gewicht fallender Einnahmenschwankungen noch jenes der Schwankungen ins Gewicht fallender nicht überwälzbarer Ausgaben - also kein Unternehmerwagnis - trifft und das er…
…ihrem Vorbringen aber auch keine stichhaltigen außersteuerlichen Gründe für die Zwischenschaltung der GmbH ab 1999 dargetan. Dass die Sehschwäche des GmbH-Geschäftsführers und vor allem die Nachfolgeüberlegungen für die Aufnahme des RL in die KG als Kommanditist und für seine Einbindung in deren Geschäfte bestimmend…
…wichtig gewesen, weil der abrupte Wechsel in der Geschäftsführung gerade bei einer Wohnbaugesellschaft und angesichts der branchenbekannten Unternehmensleiterin leicht zu abträglichen Gerüchten Anlass geben könnte, wofür es keinen Grund gegeben hätte. Das ab 1998 wesentlich andere Dienstverhältnis habe Mehrarbeitsleistungen nicht mehr erforderlich gemacht. Aus der…
…dass kein einziges Merkmal eines Dienstverhältnisses vorliege und dem Vertragsverhältnis zwischen der Bw und Herrn A eine ehrenamtliche Tätigkeit zugrunde liege. Es erfolge keinerlei Vergütung für die übernommene handelsrechtliche Geschäftsführerfunktion und es bestünden keinerlei Vereinbarungen über Urlaub, Krankenstand, Einbindung in den geschäftlichen Organismus der Bw…
…W.A. die vom Finanzamt als Grundlage angeführte Einbindung in den geschäftlichen Organismus gesehen? W.A. teile sich im Rahmen der Projektabwicklung die Arbeit selbst ein, er sei je nach den Erfordernissen im Büro anzutreffen, er habe keine für ein Dienstverhältnis sprechenden festgelegten Arbeitszeiten. Einen…
…Einbindung in die Arbeitsabläufe. Auch der zeitliche Umfang der Tätigkeit, die eine solche für einen zweiten Auftraggeber im Hinblick auf den Aufgabenbereich offensichtlich nicht zugelassen hatte, deutet auf das Vorliegen eines Dienstverhältnisses. Schließlich spricht auch der Umstand, dass sich der Berufungswerber bei Ausübung seiner Geschäftsführungsfunktion…
…dass Abfertigungsansprüche etc. nicht zugestanden hätten. Wieso die Geschäftsführungstätigkeit zu Beginn im Rahmen eines "Beratungsvertrages" und danach (nach Einbringung in die geplante [Y***Beratung_GmbH]) im Wege eines "Überlassungsvertrages" erfolgen sollte, konnte der Zeuge nicht beantworten und verwies auf die involvierten Anwälte. Auf die Frage…
…lit. a bie Angabe der Gesamtbezüge insbesondere auch die Gewinnbeteiligungen der geschäftsführenden Organe anzugeben sind. Das HGB differenziert nicht zwischen AG und GmbH. Die Regelungen beziehen sich darauf, wie weit die Gesellschaft (vorübergehend) eigene Anteile erwerben darf, sie legen aber in keiner Weise fest, wie…
…entschieden: Der Berufung wird bezüglich der Urlaubsentschädigung stattgegeben. Hinsichtlich der DB- und DZ-Pflicht der Geschäftsführerentschädigung sowie der Prämien für Verbesserungsvorschläge wird sie abgewiesen. Im Übrigen erfolgt in puncto der Berufungsvorentscheidung keine Änderung. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein…
…keine Veränderung im Wirtschaftsjahr 2004/2005 vorzunehmen. Der österreichische Gesetzgeber habe sein wirtschaftspolitisches Ziel, dass die IZP von 10 % nicht durch die Einbindung in die Einkommen- und Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage über den Erlös in der Gewinn- und Verlustrechnung erst wiederum hinsichtlich der betriebswirtschaftlichen Rentabilität und Liquidität verkürzt…
…bei der Einreichung der Veröffentlichungsunterlagen vom Firmenbuch mit Beschluss dazu aufgefordert worden sei, und dass die Einreichmappen beim Firmenbuch vom Geschäftsführer pflichtgemäß unterzeichnet worden sei. Daher erscheine auch die behauptete Einbindung in die Geschicke des Unternehmens, soweit sie nicht aus Neben- und Hilfsaufzeichnungen nachweisbar sei…
…Geschäftsführers in den geschäftlichen Organismus der Gesellschaft auch im gegenständlichen Fall verwirklicht. Der Geschäftsführer übte diese Tätigkeit vom 1.4.2001 bis über den gesamten Prüfungszeitraum kontinuierlich aus, der Geschäftsführungsvertrag wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen und es lassen auch die sonstigen dort angeführten Verpflichtungen keinen…
…Eingliederung in den Organismus des Unternehmens ist nach Ansicht des VwGH eine über mehrere Jahre tatsächlich kontinuierlich ausgeübte Geschäftsführungstätigkeit als ausreichendes Indiz für eine Eingliederung anzusehen (VwGH 19.12.2000, 99/14/0166). Der Eingliederung steht nicht entgegen, wenn bei Tätigkeiten im Außendienst keine enge…
…Geschäftsführerin in ihren Tätigkeiten vertreten lassen können. Das Erfordernis, eine Stellvertretung zu beanspruchen sei zum Glück im geprüften Zeitraum nicht erforderlich gewesen. Dass lt. Gesellschafterbeschluss alle mit der Geschäftsführung verbundenen Aufwendungen ersetzt würden, sei ein Hinweis auf den freien Dienstvertrag. Bei einem Arbeitsnehmer würden keine…
…keinen Abfertigungsanspruch, keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, keinen Kündigungsschutz und kein begünstigtes Jahressechstel. Die Gesellschafter könnten sich aber jederzeit und von jedem vertreten lassen und Aufträge ablehnen. Sie würden auch eigene Arbeitsmittel verwendet. Arbeits- und sozialversicherungsrechtlich seien sie als Unternehmer eingestuft. Die Einbindung der Tätigkeit in…