…der Bewirkung einer Abgabenverkürzung iSd. § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG geschlossen werden. Was die von der Erstbehörde ebenfalls angezogene Qualifikation der Gewerbsmäßigkeit angeht, bietet jedoch der bisher feststehende Sachverhalt jedenfalls hinsichtlich der angelasteten Teilfakten der Umsatzsteuerverkürzung 12/03 und 07/04 keine konkreten Anhaltspunkte…
…vorgebracht wurde: Der dem angefochtenen Bescheid zu Grunde gelegte Vorgang, nämlich die Veräußerung eines beweglichen Wirtschaftsgutes (Optionsrecht) außerhalb der Spekulationsfrist sei einkommensteuerrechtlich irrelevant und lasse auch die vorgenommene Umsatzversteuerung keinen Rückschluss auf die Einkommensbesteuerung zu, da die Frage einer Umsatzsteuerpflicht eines privaten Optionsverkaufes offen sei…
…bzw. von den Erwerbern in P abgeholt worden. Der gegenständliche Möbelkauf habe somit überhaupt nichts mit der Firma I GesmbH zu tun und könnten daher auch diesbezüglich keine Steuern hinterzogen worden sein. Steuerschuldner war und bleibe die genannte Lieferfirma und gingen allfällige Ungenauigkeiten bzw. Mängel…
…nämlich das Bewirken von Abgabenverkürzungen, bekannt gewesen seien. Es sei daher mit einem Schuldspruch vorzugehen gewesen. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd die bisherige Unbescholtenheit und das Geständnis des Bw., als erschwerend hingegen keinen Umstand an. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die vorliegende…
…Zinsen Kanzleiräumlichkeiten B. (Jahr 96), Anerkennungskompromiss 15% statt 25%. Daraus sei ersichtlich, dass keine Abgabenverkürzung erfolgt sei, sondern es sich um insgesamt durch den Betrieb verursachte Ausgaben handle. An sich würden diese Räumlichkeiten in dem beantragten Ausmaß betrieblich verwendet, um eine Lösung im Betriebsprüfungsverfahren zu…
…Er habe dargetan, dass er mit gutem Grund annehmen hätte können, dass keine Abgabenverkürzung eintreten könne, zumal im wesentlichen ständig Guthaben bei der Abgabenbehörde bestanden hätten. Insbesondere für das Jahr 2000 werde beispielsweise angegeben, dass im Durchschnitt ein Guthaben von rund S 100.000,00…
…Wahrheitspflicht verletzt, indem er auch nach ergangener Zwangsstrafe weiterhin betreffend das Veranlagungsjahr 2004 keine Umsatz- und Einkommensteuererklärung beim Finanzamt eingereicht hat, und hiedurch zu Faktum I.A.1. eine Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG, zu Faktum I.A.2. eine fahrlässige Abgabenverkürzung nach § 34…
…Jahreserklärung eingereicht wurde. Für das Jahr 2004 lag die Tatentdeckung vor Ablauf der Frist zu Einreichung der Jahreserklärung, daher kann gleichfalls keine Abgabenverkürzung der Jahresumsatzsteuer im Versuchsstadium unterstellt werden. Der Bw. weist eine Vorstrafe (SpS/2) wegen nicht fristgerechter Zahlung und Meldung von Umsatzsteuervorauszahlungen auf…
…Bewirken einer Abgabenverkürzung gerichtete Einstellung des Bf. zu Grunde lag, bedarf ob der festgestellten Art und Dimension der Tat bzw. der aus der Aktenlage ersichtlichen Täterumständen, die im Gegenteil ein anderes als ein vorsätzliches Verhalten ja geradezu ausschließen, insbesondere in diesem Verfahrensstadium keiner weiteren Erörterung…
…16 festgestellt hat. Nun hat sich aber - auch wenn man den darauf entfallenden Privatanteil Telefon berücksichtigt - für 03/02 eine Gutschrift ergeben. Für diesen Zeitraum hat der Berufungswerber daher keine Abgabenverkürzung bewirkt, weshalb der angefochtene Bescheid auch hinsichtlich dieses Zeitraums aufzuheben ist. Zudem ist auch…
…vorgebrachten Einwendungen und bei der Entscheidung von Rechtsfragen geleitet worden sei. Weiters sei durch einen erheblichen Teil der vorgeworfenen Verfehlungen keine Abgabenverkürzung bewirkt worden. In der mündlichen Berufungsverhandlung hat eine ausführliche Erörterung der Sach- und Rechtslage stattgefunden. Eine Berufung des Amtsbeauftragten liegt nicht vor. Zur…
…bereits bekannt, kann allerdings grundsätzlich die Nichtabgabe bzw. Unterlassung der Abgabe einer Steuererklärung keine Abgabenverkürzung nach dem 2. Halbsatz des § 33 Abs. 3 lit. a FinStrG mehr bewirken und stellt eine diesbezügliche dolose Vorgangsweise des Abgabepflichtigen bzw. des dessen Pflichten Wahrnehmenden keine Abgabenhinterziehung iSd. § 33…
…der Abgabenbehörde im Schätzungsweg ermittelten Bemessungsgrundlagen überhöht festgesetzt wurden. Der Ansicht in der Berufung, die Bw. habe durch das Inkaufnehmen der Festsetzung von Abgaben über den tatsächlichen Anfall hinaus keine Abgabenverkürzungen bewirkt, weshalb der Tatbestand der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG nicht erfüllt sei…
…Veranlagungszeiträume 1999 und 2000 keine Umsatzsteuerzahllasten, sondern Umsatzsteuergutschriften in Höhe von S 199.163,00 (1999) und S 166.968,00 (2000) ergibt. Dadurch, dass die Bw. mangels rechtzeitiger Abgabe der Umsatzsteuererklärungen 1999 und 2000 diese Gutschriften nicht beansprucht hat, hat sie keine Abgabenverkürzung bewirkt…
…Europäischen Gemeinschaft verbracht wurde, wobei bei diesen Finanzvergehen zur Tatbestandsverwirklichung keine Abgabenverkürzung erforderlich ist. Aus dem Strafakt ergeben sich jedoch - entgegen den Ausführungen in der Tatbeschreibung der Zollwachabteilung Reutte/MÜG als Finanzstrafbehörde I. Instanz vom 1. August 2002 - keine Anhaltspunkte dafür, dass die Uhr tatsächlich…
…nach § 1 FinStrG Finanzvergehen. Sie stellen Zuwiderhandlungen gegen generelle Normen des Abgabenrechts dar, durch die keine Abgabenverkürzung bewirkt wird. Der Allgemeine Teil des Finanzstrafgesetzes findet auf Finanzordnungswidrigkeiten voll Anwendung, daher ist nunmehr in Analogie zur Judikatur zu Verkürzungsdelikten im gegenständlichen Fall zu prüfen, ob unbedeutende…
…Abs 1 FinStrG, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Der Vorsatz muss auf die Verkürzung der Abgabe gerichtet sein, wobei das Ausmaß der Verkürzung keine Rolle spielt, sondern das Wollen einer Abgabenverkürzung ausreicht (Plückhahn, 13. ÖJT 1997…
…Zeitpunkt zufließt, in dem sie dieser nach den Abgabenvorschriften zu erhalten hat. Der Begriff der Verkürzung umfasst daher grundsätzlich jede Beeinträchtigung einer Abgabe in Bezug auf Höhe und Fälligkeit. Die Abgabenverkürzung braucht zur Tatbestandsverwirklichung keine dauernde zu sein (vgl. dazu Fellner, Kommentar zum Finanzstrafgesetz, Rz…
…zugesichert worden, dass Sämtliches unternommen werden würde, um keine Abgabenverkürzung nach deutschen bzw.österreichischen Recht zu bewirken. Diesen Ankündigungen sei seitens der Lieferfirma auch entsprochen worden und habe der Bf auf Basis der von der Finanzbehörde erfolgten Vorschreibungen seine diesbezüglichen Abgabenverbindlichkeiten zur Gänze erfüllt. Bei…
…die fälligen Abgaben zu bezahlen. Durch die reine Unterlassung der Meldung der Abgaben sei somit keine Abgabenverkürzung erfolgt, da auch bei erfolgter Meldung eine Bezahlung nicht möglich gewesen wäre. Die Behörde werde also zunächst im Rahmen ihrer Verpflichtung zur amtswegigen Ermittlung des entscheidungserheblichen Sachverhaltes zu…