…der Bewirkung einer Abgabenverkürzung iSd. § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG geschlossen werden. Was die von der Erstbehörde ebenfalls angezogene Qualifikation der Gewerbsmäßigkeit angeht, bietet jedoch der bisher feststehende Sachverhalt jedenfalls hinsichtlich der angelasteten Teilfakten der Umsatzsteuerverkürzung 12/03 und 07/04 keine konkreten Anhaltspunkte…
…vorgebracht wurde: Der dem angefochtenen Bescheid zu Grunde gelegte Vorgang, nämlich die Veräußerung eines beweglichen Wirtschaftsgutes (Optionsrecht) außerhalb der Spekulationsfrist sei einkommensteuerrechtlich irrelevant und lasse auch die vorgenommene Umsatzversteuerung keinen Rückschluss auf die Einkommensbesteuerung zu, da die Frage einer Umsatzsteuerpflicht eines privaten Optionsverkaufes offen sei…
…bzw. von den Erwerbern in P abgeholt worden. Der gegenständliche Möbelkauf habe somit überhaupt nichts mit der Firma I GesmbH zu tun und könnten daher auch diesbezüglich keine Steuern hinterzogen worden sein. Steuerschuldner war und bleibe die genannte Lieferfirma und gingen allfällige Ungenauigkeiten bzw. Mängel…
…nämlich das Bewirken von Abgabenverkürzungen, bekannt gewesen seien. Es sei daher mit einem Schuldspruch vorzugehen gewesen. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd die bisherige Unbescholtenheit und das Geständnis des Bw., als erschwerend hingegen keinen Umstand an. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die vorliegende…
…bei entsprechender Abgabenerklärung samt Offenlegung defacto niemals eine Abgabenzahlung geleistet. Aufgrund der fehlenden Offenlegung sei somit effektiv keine Abgabenverkürzung eingetreten. Die Höhe der Geldstrafe werde nicht beanstandet. Die Höhe der konkret verhängten Ersatzfreiheitsstrafe sei nicht nachvollziehbar, weil auch deren Höchstmaß lediglich drei Monate betragen dürfe…
…bzw. vom Steuerberater ohnedies eine Kalkulation im Zuge der BP vorgelegt wurde, die keine Abgabenverkürzungen ergeben habe. Das Finanzamt zog daraus den Schluss, dass sich der Bf aus gesundheitlichen wie familiären Gründen zwar um das Hotel selbst gekümmert hat, jedoch die Führung der F den…
…Zinsen Kanzleiräumlichkeiten B. (Jahr 96), Anerkennungskompromiss 15% statt 25%. Daraus sei ersichtlich, dass keine Abgabenverkürzung erfolgt sei, sondern es sich um insgesamt durch den Betrieb verursachte Ausgaben handle. An sich würden diese Räumlichkeiten in dem beantragten Ausmaß betrieblich verwendet, um eine Lösung im Betriebsprüfungsverfahren zu…
…Er habe dargetan, dass er mit gutem Grund annehmen hätte können, dass keine Abgabenverkürzung eintreten könne, zumal im wesentlichen ständig Guthaben bei der Abgabenbehörde bestanden hätten. Insbesondere für das Jahr 2000 werde beispielsweise angegeben, dass im Durchschnitt ein Guthaben von rund S 100.000,00…
…Wahrheitspflicht verletzt, indem er auch nach ergangener Zwangsstrafe weiterhin betreffend das Veranlagungsjahr 2004 keine Umsatz- und Einkommensteuererklärung beim Finanzamt eingereicht hat, und hiedurch zu Faktum I.A.1. eine Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG, zu Faktum I.A.2. eine fahrlässige Abgabenverkürzung nach § 34…
…Jahreserklärung eingereicht wurde. Für das Jahr 2004 lag die Tatentdeckung vor Ablauf der Frist zu Einreichung der Jahreserklärung, daher kann gleichfalls keine Abgabenverkürzung der Jahresumsatzsteuer im Versuchsstadium unterstellt werden. Der Bw. weist eine Vorstrafe (SpS/2) wegen nicht fristgerechter Zahlung und Meldung von Umsatzsteuervorauszahlungen auf…
…Bewirken einer Abgabenverkürzung gerichtete Einstellung des Bf. zu Grunde lag, bedarf ob der festgestellten Art und Dimension der Tat bzw. der aus der Aktenlage ersichtlichen Täterumständen, die im Gegenteil ein anderes als ein vorsätzliches Verhalten ja geradezu ausschließen, insbesondere in diesem Verfahrensstadium keiner weiteren Erörterung…
…dass ich keine Abgabenverkürzung vornehmen werde und auch nicht kann, weil ich ja die Steuern noch erklären muss. Daher hatte ich auch keinerlei Vorsatz, sollte meine Erkrankung nicht jegliches Verschulden ausschließen. In keiner Weise wurde jedoch das Krankheitsbild bei der Strafzumessung berücksichtigt. Zum Unterstreichen meines…
…16 festgestellt hat. Nun hat sich aber - auch wenn man den darauf entfallenden Privatanteil Telefon berücksichtigt - für 03/02 eine Gutschrift ergeben. Für diesen Zeitraum hat der Berufungswerber daher keine Abgabenverkürzung bewirkt, weshalb der angefochtene Bescheid auch hinsichtlich dieses Zeitraums aufzuheben ist. Zudem ist auch…
…vernünftigen Bedingungen zu erledigen. Es lag aber auch kein Zeitdruck vor - die Leitung hat ja auch viele Jahre vorher niemanden gestört. Und auch die Behörde hatte es offenbar nicht eilig. 2.3 Keine Abgabenverkürzung Den Beschwerdeführern wurde mit Bescheid vom 14.6.2019 erstmalig (!) die…
…dass keine Abgabenverkürzung erfolgt ist, keinesfalls zu rechtfertigen ist. Ergänzend erlauben wir uns darauf hinzuweisen, dass die K.GmbH. in der Vergangenheit ihren Steuerverpflichtungen immer ordnungsgemäß nachgekommen ist und sämtliche Abgaben pünktlich entrichtet wurden. Da aufgrund der oben dargestellten Gründe kein vorsätzlich oder grob fahrlässig…
…vorgebrachten Einwendungen und bei der Entscheidung von Rechtsfragen geleitet worden sei. Weiters sei durch einen erheblichen Teil der vorgeworfenen Verfehlungen keine Abgabenverkürzung bewirkt worden. In der mündlichen Berufungsverhandlung hat eine ausführliche Erörterung der Sach- und Rechtslage stattgefunden. Eine Berufung des Amtsbeauftragten liegt nicht vor. Zur…
…bereits bekannt, kann allerdings grundsätzlich die Nichtabgabe bzw. Unterlassung der Abgabe einer Steuererklärung keine Abgabenverkürzung nach dem 2. Halbsatz des § 33 Abs. 3 lit. a FinStrG mehr bewirken und stellt eine diesbezügliche dolose Vorgangsweise des Abgabepflichtigen bzw. des dessen Pflichten Wahrnehmenden keine Abgabenhinterziehung iSd. § 33…
…der Abgabenbehörde im Schätzungsweg ermittelten Bemessungsgrundlagen überhöht festgesetzt wurden. Der Ansicht in der Berufung, die Bw. habe durch das Inkaufnehmen der Festsetzung von Abgaben über den tatsächlichen Anfall hinaus keine Abgabenverkürzungen bewirkt, weshalb der Tatbestand der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG nicht erfüllt sei…
…sei zudem falsch und sei keine Zuständigkeit der Finanzstrafbehörde (fälschlicherweise als Finanzstrafbehörde I. Instanz bezeichnet) gegeben, da von der Vermögensdeckungsrechnung ausgehend, sich schon ertragssteuerlich ein strafbestimmender Wertbetrag von mehr als € 100.000,00 ergebe. Zudem sei mangels Zuordnung der Abgabenverkürzungen zu einer Abgabenart bzw…
…sei zudem falsch und sei keine Zuständigkeit der Finanzstrafbehörde (fälschlicherweise als Finanzstrafbehörde Instanz bezeichnet) gegeben, da von der behördlichen Vermögensdeckungsrechnung ausgehend, sich schon ertragssteuerlich ein strafbestimmender Wertbetrag von mehr als € 100.000,00 ergebe. Zudem sei mangels Zuordnung der Abgabenverkürzungen zu einer Abgabenart bzw…