…Dabei habe Herr Dipl. Kfm. P erklärt, warum für einen voll pauschalierten gärtnerischen Betrieb weiterhin keine Buchführungspflicht bestehe. Gegenüber der Volksanwaltschaft habe das Finanzamt die Existenz dieses Schreibens geleugnet, obwohl im Fax vom 24. März 2004 an Mag. B ausdrücklich auf dieses Schreiben eingegangen worden…
…Bemessungsgrundlagen im Sinne der Art. 214 Abs. 1 und 67 ZK gesetzlich definiert. Für den Fall, dass keine Überprüfung der Anmeldung stattfindet, werden gem. Art. 71 Abs. 2 ZK die darin enthaltenen Angaben dem weiteren Verfahren zugrunde gelegt. Diese maßgeblichen Angaben der Zollanmeldung kann jedoch…
…erlassen oder verjährt ist. Hingegen wird durch das Abrechnungsbescheidverfahren eine bescheidmäßig erfolgte Abgabenfestsetzung nicht berührt; dies auch dann nicht, wenn die Festsetzung zu Unrecht erfolgt ist oder der die Abgaben festsetzende Bescheid zu Unrecht besteht. Die Abgabenbehörde kann sich im Abrechnungsbescheid hinsichtlich bescheidmäßig festgesetzter Abgaben…
…Ordnungsmäßigkeit der Buchführung des Bw. zukommen. Damit kann aber auch keine Schätzungsbefugnis im Sinne des § 184 BAO begründet werden. Das Finanzamt hat es damit unterlassen, jene für die Begründung der Schätzungsberechtigung sowie des Schätzungsergebnisses wesentlichen Ermittlungen durchzuführen, indem es keine Überprüfung der formellen Richtigkeit der…
…Finanzamt obliegende Befugnis der allgemeinen Überprüfung der Richtigkeit der Abgabenerklärung wahrnehmen, was aber seiner Aufgabenstellung widerspricht. Da der Sachverhalt einer Reihe von behaupteten Werbungskosten festzustellen ist, war ein an das Finanzamt gerichteten Ermittlungsauftrag nicht zielführend. Die noch anstehenden Ermittlungen für die Veranlagung der Einkommensteuer 2002…
…nicht aufbewahrt wurden. Da die Grundaufzeichnungen gelöscht waren, bestand für die Abgabenbehörde keine Möglichkeit die Höhe der erklärten Erlöse zu überprüfen bzw. ob die/der Dienstnehmer richtig angemeldet wurden. Festgehalten wird, dass der Inhalt der anonymen Anzeige selbst letztlich nicht gewertet bzw. verwertet werden konnte…
…Richtigkeit der Abgabenfestsetzung bestätigt worden wäre. Das selbe könnte gelten, wenn bei einer für die Zollbehörde erkennbaren Erklärung eines vorläufigen Preises anlässlich der Einfuhrabfertigungen die Korrektheit und Endgültigkeit der festgesetzten Abgabenbeträge zum Ausdruck gebracht worden wäre. Mangels Vorliegens eines aktiven Irrtums der Zollbehörden bestand kein…
…Lieferungen geirrt. Selbst der "österreichische Zoll" testiere, dass er Ware verzollt habe, die auf einer "Zugmaschine" transportiert worden sei, obwohl eine Zugmaschine gar keine Ladefläche aufweise. Es werde daher beantragt, den angefochtenen Bescheid aufzuheben, die Richtigkeit und Vollständigkeit der ursprünglichen Verzollung zu bestätigen, in eventu…
…Liegen der zu niedrigen buchmäßigen Erfassung unrichtig angemeldete Tatsachen zu Grunde, setzt die Annahme eines Irrtums tatsächliche Feststellungen der Zollbehörde voraus, die sie dann der Abgabenfestsetzung zu Grunde gelegt haben muss. Bei einer bloßen Annahme einer solchen Anmeldung ohne tatsächliche Überprüfung trägt allein der Zollschuldner…
…wurden, keine unrichtige rechtliche Würdigung des ihr bekannten Sachverhaltes vorgenommen bzw. eine ihr bekannte unrichtige Vorgangsweise toleriert. Die vorgenommene Abgabenfestsetzung entsprach den abgegebenen Erklärungen und Unterlagen. Es lag somit auch nach Überprüfung der Anmeldungen anhand der vorgelegten Unterlagen kein beachtlicher Irrtum der Zollbehörde vor. Vielmehr…
…Lieferungen geirrt. Selbst der "österreichische Zoll" testiere, dass er Ware verzollt habe, die auf einer "Zugmaschine" transportiert worden sei, obwohl eine Zugmaschine gar keine Ladefläche aufweise. Es werde daher beantragt, den angefochtenen Bescheid aufzuheben, die Richtigkeit und Vollständigkeit der ursprünglichen Verzollung zu bestätigen, in eventu…
…Abgabenberufungsbehörde das Rechtsproblem nicht erkannt und der Verwaltungsgerichtshof eine Überprüfung wegen des Neuerungsverbotes abgelehnt hätte, so vermag auch dies seiner Nachsichtsberufung nicht zum Erfolg zu verhelfen. Der Bw. übersieht nämlich, dass das Nachsichtsverfahren auch nicht dazu dient, im Abgabenfestsetzungsverfahren unterlassene Einwendungen nachzuholen und im Wege…
…nicht entrichtet wurden. Der Bw. war für deren Entrichtung verantwortlich. Der Bw. erhebt in seiner Berufung Einwände gegen die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung Mit diesem Vorbringen ist der Bw. gemäß § 248 BAO auf das Abgabenfestsetzungsverfahren verweisen. Es ist jedoch nicht nachvollziehbar, warum der Bw. diese Einwendungen…
…der Richtigkeit der aufgezeichneten Tageslosungen nicht rechtfertigen. Wenn die händische Aufzeichnung eines Geldbetrages als Tageslosung ordnungsgemäß sei, warum sollte dann das Fehlen einer laufenden Nummerierung des Bonierungsjournals, oder ein fehlendes Handbuch die elektronisch ermittelten Losungen in Zweifel ziehen können? Dass sich im Jahr 2007 keine…
…festgestellten Mängel bzw. die nachgewießenermaßen nicht verbuchten Vorgänge, sondern auch weitere Mängel gleicher Art vorgefallen sind (VwGH 11.12.1990, 89/14/0109). Der Sicherheitszuschlag hat keinen Strafcharakter. Seine Höhe richtet sich nach den Besonderheiten des Falles, dh, nach den festgestellten Fehlern, Mängeln und vermuteten…
…Eine genaue Überprüfung der Zuschätzungen im Hinblick auf allfällige aus dem laufenden Prüfungsverfahren noch resultierende Erhebungen und Beweise bleibt dem Abgabenfestsetzungsverfahren vorbehalten. Dies enthebt die Berufungsbehörde jedoch nicht der Pflicht, sich in der Berufungsentscheidung mit dem Berufungsvorbringen auseinander zu setzen, soweit dieses die Richtigkeit des…
…ermittelt und berechnet werden können oder eine Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht nicht möglich ist." § 131 BAO lautet: "(1) Bücher, die gemäß den §§ 124 oder 125 zu führen sind oder die ohne gesetzliche Verpflichtung geführt werden, und Aufzeichnungen der in den …
…Liegen der zu niedrigen buchmäßigen Erfassung unrichtig angemeldete Tatsachen zu Grunde, setzt die Annahme eines Irrtums tatsächliche Feststellungen der Zollbehörde voraus, die sie dann der Abgabenfestsetzung zu Grunde gelegt haben muss. Bei einer bloßen Annahme einer solchen Anmeldung ohne tatsächliche Überprüfung trägt allein der Zollschuldner…
…Liegen der zu niedrigen buchmäßigen Erfassung unrichtig angemeldete Tatsachen zu Grunde, setzt die Annahme eines Irrtums tatsächliche Feststellungen der Zollbehörde voraus, die sie dann der Abgabenfestsetzung zu Grunde gelegt haben muss. Bei einer bloßen Annahme einer solchen Anmeldung ohne tatsächliche Überprüfung trägt allein der Zollschuldner…
…4.2005, 2004/13/0027). Eine Überprüfung der Richtigkeit der Abgabenfestsetzung kann daher im Haftungsverfahren nicht erfolgen. Darüber hinaus hat nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes auch die nach § 9 BAO erforderliche Verschuldensprüfung von der objektiven Richtigkeit der Abgabenfestsetzung auszugehen (VwGH 27.2.2008, 2005/13…