…daher kein Guthaben zu deren Tilgung zur Verfügung. Vielmehr betrug der Abgabenrückstand mehr als € 13 Millionen. Den angefochtenen Bescheiden lastet daher keine Rechtswidrigkeit an. Sollte den Berufungen gegen die Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide stattgegeben werden, wird, soferne dann ein ausreichendes Guthaben, dessen Wirksamkeitstag vor dem bzw. am…
…12/2005 stand daher kein Guthaben zu deren Tilgung zur Verfügung. Vielmehr betrug der Abgabenrückstand mehr als € 8,9 Mio. Sollte den Berufungen gegen die Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide stattgegeben werden, wird, soferne dann ein ausreichendes Guthaben, dessen Wirksamkeitstag vor dem bzw. am Fälligkeitstag der Kammerumlage 10…
…mit Bescheid vom 19. Juli 2012 erfolgte Abweisung des von der Bw. am 18. Juli 2012 eingebrachten Rückzahlungsansuchens erfolgte deswegen zu Recht, weil an diesem Tag kein rückzahlbares Guthaben am Abgabenkonto der Bw. bestand. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 15. März 2013
…zu korrigieren. Mit Bescheid vom 4. Oktober 2005 wies die Abgabenbehörde erster Instanz den Rückzahlungsantrag ab. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass auf dem Abgabenkonto derzeit kein Guthaben bestehe. Auf die zugegangenen bzw. zugehenden Buchungsmitteilungen werden verwiesen. Mit Schreiben vom 14. Oktober 2005 brachte der Bw…
…Rz 1 zu § 215 BAO). Am Abgabenkonto des Bw. wurden zu den jeweiligen Fälligkeitstagen der bescheidmäßig festgesetzten Einkommensteuervorauszahlungen der Jahre 1996 bis 1998 die eingewiesenen Vierteljahresbeträge entsprechend entrichtet, sodass derzeit kein Guthaben ausgewiesen ist, über das im Rahmen einer Rückzahlung zu entscheiden wäre. Aus dem…
…mit dem Einlangen der UVA bei der Abgabenbehörde am 5. März 2004 bereits fällig gewesen. In der Ergänzung zur Berufung vom 20. Dezember 2006 führt der Bw. folgendes aus: Rechtswidrig und nicht nachvollziehbar sei die Begründung, dass nur die auf einem Abgabenkonto bestehenden Guthaben gemäß …
…über den Betrag abzusprechen, der im Zeitpunkt der Antragstellung auf dem Abgabenkonto aufscheint, somit nicht über später entstandene Guthaben (vgl. zB. VwGH 16. Mai 2002, 2001/16/0375). Da auf dem Abgabenkonto der Bw. zum Zeitpunkt ihres Rückzahlungsantrages kein Guthaben bestanden hat, war die Berufung…
…die Rückzahlung von Guthaben kann auf Antrag des Abgabepflichtigen oder von Amts wegen erfolgen. Da zum Zeitpunkt des Rückzahlungsantrages kein Guthaben am Abgabenkonto des Bw bestanden hat, wurde der Antrag von Finanzamt zu Recht abgewiesen. Die Berufung war daher als unbegründet abzuweisen. Graz, am 9…
…4 BAO wurde nicht behauptet. Das Finanzamt ging diesem Grundsatz entsprechend vor, sodass zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Umsatzsteuer 2000, am 15. Februar 2001, kein ausreichendes Guthaben mehr auf dem Abgabenkonto zur Verfügung stand, was zwingend zur Folge hatte, dass ein Säumniszuschlag vorzuschreiben war. Graz…
…ist. Gleichermaßen ist die Gewährung von Gutschriftszinsen für den Zeitraum des Bestehens des Guthabens vom 25.1.2006 bis zur Rückzahlung nicht vorgesehen. Dem Vorbringen der Bw. im Vorlageantrag, es habe am Abgabenkonto kein Rückstand ausgehaftet und sei die Lohnsteuer 2004 zur Gänze bezahlt worden…
…der Umsatzsteuer für 5/2003 vom 30. September 2003 resultierte eine Gutschrift in Höhe von € 1.270.000,00 die zu einem Guthaben am Abgabenkonto der Berufungswerberin (Bw.) in Höhe von € 1.264.027,74 geführt hat. Mit Eingaben vom 13. Oktober 2003…
…bis er durch eine Berufungsvorentscheidung, eine Berufungsentscheidung oder einen sonstigen Bescheid aufgehoben wird. Entgegen der Ansicht des Bw. befand sich am 31. März 2001 kein Guthaben, sondern eine Abgabenschuld in der Höhe von S 45.991,00 (€ 3.342,30). Diese Abgabenschuld haftete bis…
…eine Berufungsentscheidung oder einen sonstigen Bescheid aufgehoben wird. Entgegen der Ansicht des Bw. befand sich am 30. Juni 2001 auf dem Abgabenkonto kein Guthaben, sondern eine Abgabenschuld in der Höhe von S 269.995,00 (€ 19.621,30). Diese Abgabenschuld haftete bis zum Zeitpunkt…
…BAO die durch Umbuchung abgedeckte Umsatzsteuer 12/2004 der Berufungswerberin erst am 14.3.2005 als entrichtet gelten kann. Im Zeitpunkt des ersten Umbuchungsantrages vom 7.3.2005 bestand am Abgabenkonto des JD noch kein Guthaben aus seiner Umsatzsteuervoranmeldung 12/2004. Tatsächlich erfolgte die Entrichtung…
…2002, 2001/16/0375). Am Tag der Antragstellung (Eingabe vom 21. Juni 2007 eingelangt am 28. Juni 2007) belief sich der Saldo des Abgabenkontos des Bw. StNr. 000001 , auf Null. Ein Guthaben am Abgabenkonto bestand nicht, im Jahre 2007 sind zudem überhaupt keine Buchungen erfolgt…
…dagegen fristgerecht eingebrachte Berufung vom 30. Jänner 2010 mit Berufungsvorentscheidung vom 10. Februar 2010 als unbegründet ab, da das Abgabenkonto des Bf. beim Zollamt kein Guthaben, sondern einen Rückstand aufweise. Dagegen richtet sich die Beschwerde vom 10. März 2010. Dies im Wesentlichen mit der Begründung…
…Da zum Zeitpunkt der Antragstellung zur Umbuchung vom Konto der GmbH auf das Konto der Bw. auf dem Abgabenkonto der GmbH tatsächlich kein Guthaben aufschien, und für die Abgabenbehörde grundsätzlich der im Zeitpunkt der Antragstellung bestehende Guthabensbetrag ausschlaggebend ist und nicht ein möglicherweise später entstehender…
…der Bw. bestand im Zeitpunkt der Fälligkeiten der Kammerumlage 01-03/2005 am 17. Mai 2005 und der Umsatzsteuer 04/2005 am 15. Juni 2005 kein Guthaben am Abgabenkonto, sondern vielmehr Abgabenschuldigkeiten in Höhe von mehr als € 13 Mio. Der Hinweis der Bw. auf…
…durchgeführt war, wusste bzw. wissen musste, dass noch kein Guthaben aus dieser Veranlagung am Abgabenkonto bestand, welches die fällige Einkommensteuervorauszahlung abdecken hätte können. Wer sich vom tatsächlichen Bestand eines "vermuteten" ausreichenden Guthabens am Abgabenkonto nicht überzeugt, nimmt in Kauf, dass die gesetzlichen Säumnisfolgen eintreten. In…
…spätestens am Fälligkeitstag entrichtet, so sind nach Maßgabe des § 217 BAO Säumniszuschläge zu entrichten. Der erste Säumniszuschlag beträgt 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages (§ 217 Abs. 2 BAO). Im vorliegenden Fall wurde ein Großteil der Umsatzsteuervorauszahlung für Jänner 2011 durch das Guthaben am Abgabenkonto der…