…daher kein Guthaben zu deren Tilgung zur Verfügung. Vielmehr betrug der Abgabenrückstand mehr als € 13 Millionen. Den angefochtenen Bescheiden lastet daher keine Rechtswidrigkeit an. Sollte den Berufungen gegen die Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide stattgegeben werden, wird, soferne dann ein ausreichendes Guthaben, dessen Wirksamkeitstag vor dem bzw. am…
…12/2005 stand daher kein Guthaben zu deren Tilgung zur Verfügung. Vielmehr betrug der Abgabenrückstand mehr als € 8,9 Mio. Sollte den Berufungen gegen die Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide stattgegeben werden, wird, soferne dann ein ausreichendes Guthaben, dessen Wirksamkeitstag vor dem bzw. am Fälligkeitstag der Kammerumlage 10…
…sich aus den Buchungen am Abgabenkonto kein Guthaben, das allenfalls antragsgemäß zurückgezahlt werden könnte, da es laut oben zitierter Judikatur allein auf die tatsächlich durchgeführten Buchungen ankommt. Es kann nur wiederholt darauf hingewiesen werden, dass es für die Beurteilung, ob ein Guthaben am Abgabenkonto besteht…
…mit Bescheid vom 19. Juli 2012 erfolgte Abweisung des von der Bw. am 18. Juli 2012 eingebrachten Rückzahlungsansuchens erfolgte deswegen zu Recht, weil an diesem Tag kein rückzahlbares Guthaben am Abgabenkonto der Bw. bestand. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 15. März 2013
…zu korrigieren. Mit Bescheid vom 4. Oktober 2005 wies die Abgabenbehörde erster Instanz den Rückzahlungsantrag ab. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass auf dem Abgabenkonto derzeit kein Guthaben bestehe. Auf die zugegangenen bzw. zugehenden Buchungsmitteilungen werden verwiesen. Mit Schreiben vom 14. Oktober 2005 brachte der Bw…
…Vorlageantrag vom 25. November 2015 wird ausgeführt, dass das Guthaben aus dem Einkommensteuerbescheid 2012 rechtswidrig einbehalten worden sei. Zu diesem Zeitpunkt habe am Abgabenkonto kein offener Saldo bestanden und es sei daher rechtswidrig gemäß § 215 BAO einem nicht vorhandenen offenen ältesten Saldo verrechnet. Die Abgabenschuld…
…sich aus den Buchungen am Abgabenkonto kein Guthaben, das allenfalls antragsgemäß zurückgezahlt werden könnte, da es laut oben zitierter Judikatur allein auf die tatsächlich durchgeführten Buchungen ankommt. Es kann nur wiederholt darauf hingewiesen werden, dass es für die Beurteilung, ob ein Guthaben am Abgabenkonto besteht…
…Rz 1 zu § 215 BAO). Am Abgabenkonto des Bw. wurden zu den jeweiligen Fälligkeitstagen der bescheidmäßig festgesetzten Einkommensteuervorauszahlungen der Jahre 1996 bis 1998 die eingewiesenen Vierteljahresbeträge entsprechend entrichtet, sodass derzeit kein Guthaben ausgewiesen ist, über das im Rahmen einer Rückzahlung zu entscheiden wäre. Aus dem…
…mit dem Einlangen der UVA bei der Abgabenbehörde am 5. März 2004 bereits fällig gewesen. In der Ergänzung zur Berufung vom 20. Dezember 2006 führt der Bw. folgendes aus: Rechtswidrig und nicht nachvollziehbar sei die Begründung, dass nur die auf einem Abgabenkonto bestehenden Guthaben gemäß …
…sich aus den Buchungen am Abgabenkonto kein Guthaben, das allenfalls antragsgemäß zurückgezahlt werden könnte, da es laut oben zitierter Judikatur allein auf die tatsächlich durchgeführten Buchungen ankommt. Es kann nur wiederholt darauf hingewiesen werden, dass es für die Beurteilung, ob ein Guthaben am Abgabenkonto besteht…
…dass für die streitgegenständliche Periode keine Pflichtversicherung bestanden habe. Diese Information stelle eine rückwirkende Klärung der Rechtslage dar, auf deren Grundlage der ursprüngliche Abgabenanspruch als rechtswidrig und nichtig anzusehen sei. Ein Anspruch aus § 1431 ABGB sei nicht an das Bestehen eines Guthabens am Abgabenkonto gebunden…
…über den Betrag abzusprechen, der im Zeitpunkt der Antragstellung auf dem Abgabenkonto aufscheint, somit nicht über später entstandene Guthaben (vgl. zB. VwGH 16. Mai 2002, 2001/16/0375). Da auf dem Abgabenkonto der Bw. zum Zeitpunkt ihres Rückzahlungsantrages kein Guthaben bestanden hat, war die Berufung…
…zu versagen, wenn im Zeitpunkt der Antragstellung das Abgabenkonto kein Guthaben aufweist. Im Fall eines Rückzahlungsantrages ist grundsätzlich nur über jenen Betrag abzusprechen, der im Zeitpunkt der Antragstellung aufscheint (VwGH 16.05.2002, 2001/16/0375). Im gegenständlichen Fall wurde der Rückzahlungsantrag am 18. Juli…
…Abgabenkonto des Bf. bestehenden Rückstand in Höhe vom mehr als € 35.000,00, der sich aus Einkommensteuern 2002-2005 samt Nebengebühren zusammensetzt, aufgerechnet. Am 18. Jänner 2017, dem Tag des Ergehens des gegenständlichen Bescheides über die Abweisung des Rückzahlungsansuchens, war demnach kein Guthaben am…
…die Rückzahlung von Guthaben kann auf Antrag des Abgabepflichtigen oder von Amts wegen erfolgen. Da zum Zeitpunkt des Rückzahlungsantrages kein Guthaben am Abgabenkonto des Bw bestanden hat, wurde der Antrag von Finanzamt zu Recht abgewiesen. Die Berufung war daher als unbegründet abzuweisen. Graz, am 9…
…sich aus den Buchungen am Abgabenkonto kein Guthaben, das allenfalls antragsgemäß zurückgezahlt werden könnte, da es laut oben zitierter Judikatur allein auf die tatsächlich durchgeführten Buchungen ankommt. Es kann nur wiederholt darauf hingewiesen werden, dass es für die Beurteilung, ob ein Guthaben am Abgabenkonto besteht…
…4 BAO wurde nicht behauptet. Das Finanzamt ging diesem Grundsatz entsprechend vor, sodass zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Umsatzsteuer 2000, am 15. Februar 2001, kein ausreichendes Guthaben mehr auf dem Abgabenkonto zur Verfügung stand, was zwingend zur Folge hatte, dass ein Säumniszuschlag vorzuschreiben war. Graz…
…03.2018 beantrage die Beschwerdeführerin (Bf.) die Rückzahlung des sich auf dem Abgabenkonto befindlichen Guthabens (8.561,11€). Wobei sie fest hielt, dass sie keine Ahnung habe, warum sie in Österreich eine Steuernummer bekommen habe. Am 14.06.2018 wurde ein Sicherstellungsauftrag erlassen für Lohnsteuer…
…Abgabenbehörde den am 13.04.2016 eingebrachter Antrag auf Rückzahlung eines Guthabens ab, da auf dem Abgabenkonto kein Guthaben bestehe. Auf die zugegangene Buchungsmitteilung werde verwiesen. Mit Eingabe vom 14.07.2016 erhob die Bf gegen den Bescheid vom 14.06.2016 zu Abgabenkonto Nr…
…ist. Gleichermaßen ist die Gewährung von Gutschriftszinsen für den Zeitraum des Bestehens des Guthabens vom 25.1.2006 bis zur Rückzahlung nicht vorgesehen. Dem Vorbringen der Bw. im Vorlageantrag, es habe am Abgabenkonto kein Rückstand ausgehaftet und sei die Lohnsteuer 2004 zur Gänze bezahlt worden…