…des § 5 Abs 3 FLAG 1967 (früher: Abs 4) erfasst sind. Auch ihnen erwächst kein Anspruch auf Familienbeihilfe für sich ständig im Ausland außerhalb des Gemeinschaftsgebietes aufhaltende Kinder. Daher liegt auch keine Diskriminierung nach der Staatsangehörigkeit vor (vgl VwGH vom 18.9.2003, 2000/15…
…mit der Tatsache, dass für den streitgegenständlichen Zeitraum kein Abkommen, das die Gewährung der Familienbeihilfe für die im Ausland lebenden Kinder vorsieht, in Kraft ist, besteht im gegenständlichen Fall kein Anspruch auf Familienbeihilfe, was vom Berufungswerber auch nicht bestritten wird. Den Berufungsausführungen, wonach die derzeit…
…mit der Tatsache, dass für den streitgegenständlichen Zeitraum kein Abkommen, das die Gewährung der Familienbeihilfe für die im Ausland lebenden Kinder vorsieht, in Kraft ist, besteht im gegenständlichen Fall kein Anspruch auf Familienbeihilfe, was vom Berufungswerber auch nicht bestritten wird. Den Berufungsausführungen, wonach die derzeit…
…er sich persönlich im Finanzamt wegen Beendigung des Anspruches auf das Arbeitslosengeld gemeldet hätte und das entsprechende Formular auch ausgefüllt hätte. Da er aus existenziellen Gründen ins Ausland für eine begrenzte Zeit gezogen wäre und die Familienbeihilfe ausschließlich für die Ausbildung der Kinder verwendet worden…
…ein nicht haushaltszugehöriges Kind den gesetzlichen Unterhalt, so steht ihm für das zweite Kind ein Unterhaltsabsetzbetrag von 38,20 € monatlich zu. Dies treffe auch für im Ausland lebende Kinder zu. Um eine unterschiedliche steuerliche Behandlung zu vermeiden, seien einheitliche Pauschalsätze bei der österreichischen Steuerberechnung…
…November 2003, in dem von einer Pauschale von € 50,00 pro Kind und Monat die Rede ist. Dazu ist anzumerken, dass eine Pauschalabgeltung von Unterhaltszahlungen für im Ausland lebende haushaltszugehörige minderjährige Kinder sich aus dem § 34 des Einkommensteuergesetzes nicht ableiten lässt. Eine steuerliche Berücksichtigung…
…Bw. für seine im Ausland lebenden Kinder im Schätzungswege mit monatlich € 50,00 (S 688,00) insgesamt mit S 16.512,00 für das Kalenderjahr 1999 als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt. Für dasKalenderjahr 2000 wurde ein Betrag von S 14.448,00 anerkannt. Gegen…
…bringt vor, dass beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein Beschwerdeverfahren betreffend Anspruch auf Familienbeihilfe für im Ausland wohnhafte Kinder anhängig sei. Dazu ist anzumerken: Dem rechtlichen Vertreter des Bw., der ebenso auch rechtlicher Vertreter des beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängigen Verfahrens "Cirkovic./.Österreich" war…
…insbesondere im Wege der Familienbeihilfe erfolgen (vgl etwa das Erkenntnis des VfGH vom 30. November 2000, B 1340/00). Die Vorschrift des § 5 Abs. 3 FLAG 1967 (bzw. § 5 Abs. 4 FLAG 1967 idF BGBl. 201/1996) bewirkt, dass Personen, die im Ausland lebenden Kindern…
…lit. b EStG 1988 für die Abgeltung von bestehenden Unterhaltslasten für nicht haushaltszugehörige Kinder einheitliche Pauschbeträge vor. Voraussetzung für die Gewährung dieser Pauschbeträge ist die Leistung des gesetzlichen Unterhalts. Dies gilt auch für ständig im Ausland lebende Kinder (VfGH 4.12.2001, B 2366/00)…
…Unterhaltsleistungen eines Steuerpflichtigen für diese Kinder im Wege von Unterhaltsabsetzbeträgen oder von außergewöhnlichen Belastungen ohnehin steuerlich berücksichtigt werden können. Gemäß dem obgenannten Erlass des BM f. Finanzen vom 28.11.2003 sind diese Unterhaltsleistungen von im Ausland lebenden mj. Kindern als außergewöhnliche Belastungen in der…
…des Verfassungsgerichtshoferkenntnisses ergibt sich, dass Unterhaltsleistungen an im Ausland lebende Kinder nach den allgemeinen Regeln des § 34 EStG 1988 berücksichtigt werden können. Für die steuerliche Berücksichtigung ist daher zu unterscheiden, ob die Unterhaltsleistungen an minderjährige-oder an volljährige Kinder erbracht werden. Wann die Volljährigkeit eintritt…
…Kraft ist, das die Gewährung der Familienbeihilfe für die im Ausland lebenden Kinder vorsieht, besteht im vorliegenden Berufungsfall kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Eine Prüfung der Frage, ob die weiteren gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen, wie das Vorliegen eines Dienstverhältnisses, die überwiegende Tragung der Unterhaltskosten für die Kinder, gegeben…
…im Internet) Über die Berufung wurde erwogen: Unterhaltsleistungen für ein Kind können grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, da sie durch die Familienbeihilfe sowie den Kinderabsetzbetrag abgegolten sind (§ 34 Abs 7 EStG 1988). Für Unterhaltsleistungen an sich ständig im Ausland aufhaltende nicht volljährige Kinder…
…insbesondere im Wege der Familienbeihilfe erfolgen (vgl etwa das Erkenntnis des VfGH vom 30. November 2000, B 1340/00). Die Vorschrift des § 5 Abs. 3 FLAG 1967 (bzw. § 5 Abs. 4 FLAG 1967 idF BGBl. 201/1996) bewirkt, dass Personen, die im Ausland lebenden Kindern…
…bringt vor, dass beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein Beschwerdeverfahren betreffend Anspruch auf Familienbeihilfe für im Ausland wohnhafte Kinder anhängig sei. Dazu ist anzumerken: Dem rechtlichen Vertreter des Bw., der ebenso auch rechtlicher Vertreter des beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängigen Verfahrens "Cirkovic./.Österreich" war…
…berücksichtigt werden, wobei die jeweiligen nationalen Volljährigkeitsbestimmungen heranzuziehen sind. Im vorliegenden Fall lebt der Bw. in Österreich und ist für die Fleischwaren Berger Gesellschaft m.b.H. tätig. Unbestritten ist, dass der Bw. Unterhaltslasten für seine beiden in Polen lebenden Kinder zu tragen hatte. Unbestritten…
…der Begründung im Bescheid klar geworden. Er ersuche aber von der Rückzahlung des geforderten Betrages Abstand zu nehmen und die Rückforderungssumme neu zu berechnen. Das Finanzamt entschied mit abweisender Berufungsvorentscheidung. Die Überprüfung des Bescheides hätte seine rechnerische Richtigkeit ergeben. Für im Ausland lebende Kinder werde…
…in einem dieser Fälle, in denen es jeweils um den Anspruch auf Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder geht, eine abweisende Berufungsentscheidung unter Hinweis auf die derzeitige Gesetzeslage zu fällen und die anderen Berufungsverfahren vorerst auszusetzen." Das Finanzamt legte die Berufung ohne Erlassen einer Berufungsvorentscheidung…
…auf Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder geht, eine abweisende Berufungsentscheidung unter Hinweis auf die derzeitige Gesetzeslage zu fällen und die anderen Berufungsverfahren vorerst auszusetzen . Die Berufung wurde ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung an den unabhängigen Finanzsenat vorgelegt. Aufgrund einer telefonischen Anfrage im Jänner 2004 übermittelte…