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UFSW RV/0149-W/08Nachsicht würde zu keiner Sanierung führen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2008

…€ 30.000,00. Dem stehen monatliche Fixkosten in Höhe von € 4.526,28 gegenüber. Zwar zeigt das Einkommen des Bw. einen positiven Aufwärtstrend, jedoch übersteigen bereits die Mietkosten, Wohnungsnebenkosten, Unterhaltskosten für Sohn, Versicherungen und Lebenshaltungskosten bereits das Einkommen des Bw. immer noch bei…

UFSL RV/1669-L/02Schätzung der nicht deklarierte Einkünfte eines Schleusenwärters als Maurer beim Schwimmbadbau
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2005

…nur einen Schilling von der Bank abzuheben - seinen Lebenshaltungskosten von monatlich rund S 8.000,00 bis 10.000,00 bestritten hat. Des weiteren tätigte er auch noch im Mai 2000 eine Einlage auf das Sparbuch in Höhe von S 30.000,00 - die Mittelherkunft…

UFSW RV/3809-W/02Höhe der Lebenshaltungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.10.2006

…gegen die von der Betriebsprüfung vorgenommenen Hinzuschätzungen mit der Begründung, die geschätzten Lebenshaltungskosten seien nur in Höhe von ATS 3.000,00 zu berücksichtigen, da die wesentlichen Kosten der privaten Lebensführung in der Buchhaltung Deckung fänden. Die Betriebsprüfung sei den Einwendungen der Berufung in einer…

UFSW RV/1060-W/04Höhe der Zuschätzungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.11.2006

…Vermittlungsprovisionen und Zinsen in dieser Höhe tatsächlich zugeflossen seien. Von ihm sei aber kein Nachweis erbracht worden, der das Gegenteil beweisen könnte, da die Geschäftsabwicklungen fast ausschließlich mit Bargeld durchgeführt worden seien. Die Schätzung berücksichtige überdies die erforderliche Deckung der Lebenshaltungskosten. In seiner Gegenäußerung bezifferte…

UFSL RV/0965-L/09Schätzung nach den Lebenshaltungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid20.09.2011Teil 2/2

…pro Jahr (Berufungswerber) steht eine ebensolche durch das Finanzamt in Höhe von 20.000,00 € pro Jahr gegenüber. Beide Ansätze sind für den Senat nicht nachvollziehbar. Auf die Anforderungen für eine Schätzung nach den Lebenshaltungskosten laut oben angeführter Judikatur des VwGH wurde nicht eingegangen. …

UFSW RV/1503-W/03Umsatzhinzuschätzung wegen ungedeckter Lebenshaltungskosten und sonstiger finanzieller Unterdeckung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.12.2008

…Eine weitere Änderung wurde in der Begründung zu den Berufungsvorentscheidungen vorgenommen. Die Änderung zwischen Vorhalt und Berufungsvorentscheidung (BVE) ist ein Teil des hier zu entscheidenden Streitpunktes 1 zur Höhe der zu deckenden Lebenshaltungskosten. Da diese Änderung keine Auswirkung auf das Berechnungsergebnis hat und die Berechnungsmethode…

UFSW RV/2234-W/07Zuschätzung zu Umsatz und Gewinn wegen nicht gedeckter Lebenshaltungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2012

…durchschnittlichen Lebenshaltungskosten wurden bei X mit € 1.250 pro Monat festgesetzt, wobei die Zeit der Abwesenheit berücksichtigt wurde und als Erlöse dem Betriebsergebnis zuzüglich Umsatzsteuer in den Jahren 2000 bis 2005 hinzugerechnet. Den in der Berufung vorgebrachten Entgegnungen bezüglich der Höhe der Lebenshaltungskosten konnte…

UFSW RV/3669-W/08Schätzung bei nicht gedeckten Lebenshaltungskosten und ungeklärten Privateinlagen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2008

…das Finanzamt die Berufungen dem Unabhängigen Finanzsenat (UFS) zur Entscheidung vor und verständigte hievon die Bw. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig sind die Höhe der Lebenshaltungskosten (€ 1.500,00 oder € 1.000,00 monatlich) und deren Deckung (nach den Angaben der Bw…

UFSL RV/0965-L/09Schätzung nach den Lebenshaltungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid20.09.2011Teil 1/2

…wonach monatliche Entnahmen in Höhe von 1.300,00 € vorgenommen werden würden sowie an "den zutragenden Kosten der Lebensführung". Nicht strittig ist der zusätzliche Ansatz von privaten Wohnungskosten als verdeckte Ausschüttung. 1. Schätzung aufgrund der Lebenshaltungskosten "Wenn der Behörde keine Methode zur Verfügung steht…

UFSW RV/0346-W/02Kassafehlbeträge und nicht gedeckte Lebenshaltungskosten berechtigen zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.03.2008Teil 1/2

…grundsätzlich im Privatbereich abgespielt, wofür es selbstredend in der Buchhaltung keine Aufzeichnungen gebe. Da die Aussagen von Frau E.G. gravierend zur Beurteilung der Höhe der Lebenshaltungskosten durch die Finanzverwaltung beigetragen haben, erscheine der Antrag auf zeugenschaftliche Einvernahme von Frau E.G. nicht als unangemessen…

UFSW RV/0346-W/02Kassafehlbeträge und nicht gedeckte Lebenshaltungskosten berechtigen zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.03.2008Teil 2/2

…000.- auszugehen. Lebenshaltungskosten im Jahr 1991 Der Bw. beantragt die Schätzung der Lebenshaltungskosten mit S 500.000.-. Lt. Stellungnahme der BP sei genau in dieser Höhe die Schätzung der Lebenshaltungskosten erfolgt. Der Bw. führt selbst aus, dass die Höhe der Lebenshaltungskosten nicht mehr festgestellt werden…

UFSF RV/0186-F/05Aufwendungen betreffend Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Dienstortes, welche privat veranlasst ist, können nicht als Werbungskosten anerkannt werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2005

…seien in zahlreichen Umständen zu sehen, nämlich dass der Bw die Kosten der Umsiedlung, die hohen Lebenshaltungskosten (hohe Mietkosten etc), die Ungewissheit des Arbeitsplatzes in Österreich, die mögliche Zerstörung der familiären Bindung zu den Kindern und Enkelkindern sowie den Verfall seines Hauses in seinem Heimatdorf…

UFSW RV/0043-W/061. Schätzung aufgrund einer Unterdeckung des Lebensaufwandes 2. Nichtanerkennung von Leistungen mangels Fremdvergleich 3. KFZ Kosten bei nicht überwiegend betrieblicher Verwendung des KFZ 4. Einkünfte aus der Überlassung von Software
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.04.2012Teil 1/2

…Pension in Höhe von S 182.000,00 jährlich und habe diesen Betrag zum Unterhalt der Familie beigesteuert. Dieser Betrag sei jedenfalls um den Betrag von S 40.000,00, den die Schwiegermutter als Miete an den Bw zahle, zu kürzen. Die Lebenshaltungskosten der Schwiegermutter…

UFSL RV/1550-L/02Zuschätzung nach einer Vermögensdeckungsrechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.03.2007

…Vermögensdeckungsrechnung sei außerdem unterstellt worden, dass die Lebenshaltungskosten aus der Landwirtschaft bestritten würden. Weitere Geldzuflüsse hätten weder geklärt noch belegt werden können. Viehverkäufe seien in keinem Gespräch erwähnt und in Erwägung gezogen worden. Außerdem erscheine die Höhe der Einnahmen als unrealistisch, da der durchschnittliche Großviehbestand…

UFSW RV/0275-W/05Schätzung gemäß § 184 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.04.2005

…einen 3-Personenhaushalt nicht überhöht seien. Dieser Betrag richte sich nach einer Veröffentlichung des Österreichischen Statistischen Zentralamtes betreffend die Höhe der Lebenshaltungskosten. Die von der Bw. angegebenen Lebenshaltungskosten von monatlich S 11.700,00 (€ 850,27) halte die Berufungsbehörde für unglaubwürdig und zu niedrig…

UFSW RV/1979-W/02Grundbetrag der Landwirtschaftskammerumlage für das Jahr 2000 gemäß § 29 Abs. 4 NÖ Landwirtschaftskammergesetz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2004

…Betrag von S 325,-- festgesetzt. Er ist von der Vollversammlung der Landes-Landwirtschaftskammer unter Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten mit Wirkung ab 1. Jänner eines Folgejahres neu festzusetzen, wenn die Höhe der Lebenshaltungskosten mindestens um 5% gestiegen oder gesunken ist. Für den Grundbetrag sind die Verhältnisse zum…

UFSW RV/2733-W/08Keine Familienbeihilfe, wenn kein gemeinsamer Haushalt der Bw, die im Inland wohnt und tätig ist, mit den Kindern, die im Gemeinschaftsgebiet wohnen, vorliegt und die Bw nicht überwiegend die Unterhaltskosten trägt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2009

…Getränke, Kleidung, Dinge des persönlichen Bedarfs, Sozialversicherung, Gebühren etc) für mindestens 2 Wochen bei der bekannten Höhe der Lebenshaltungskosten im Inland den Erfahrungen des täglichen Lebens. Wenn man davon ausgeht, dass der Bw bei ihrem Einkommen, das sich aus dem Steuerakt ergibt, im Durchschnitt im…

UFSS RV/0046-S/07Krankheitskosten einer nahen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.03.2008

…und für jedes Kind. Auf Grund der im Verwaltungsverfahren vorgelegten Unterlagen ist ersichtlich, dass die Mutter der BW auf Grund einer dauernden chronischen Erkrankung neben den normalen Lebenshaltungskosten hohe Kosten für Ärzte, Medikamente und Pflegebedarf sowie Pflegerinnen gehabt hat. Diese Kosten konnten durch die Pension…

UFSW RV/2847-W/07Familienbeihilfe - kein Nachweis über die Höhe der tatsächlichen Lebenshaltungskosten, über die genaue Mittelaufbringung und die Mittelherkunft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.05.2011

…und andererseits von der Höhe der im selben Zeitraum tatsächlich geleisteten Unterhaltsbeträge abhängt (VwGH 21.3.1999, 93/15/0208). Es bedarf jedenfalls einer Feststellung der gesamten Unterhaltskosten für ein Kind, um im konkreten Fall zu bestimmen, wer die überwiegende Kostentragung der Lebenshaltungskosten übernommen hat…

UFSL RV/0187-L/07Nicht gedeckte Lebenshaltungskosten und ungeklärte Einlagen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.06.2010Teil 1/2

…Jahr 2003 € 8000,-- zugeflossen seien. Im Zeitpunkt der BP sei nur ein bedingter schriftlicher Nachweis erbracht worden. Die Lebenshaltungskosten in Höhe von € 5000 würden auf der Lebenserfahrung basieren. Sie könnten nur bedingt beeinflusst werden. Die freie Wohnmöglichkeit im Elternhaus und die kostenlose Benützung…