…die in den jeweiligen Studienvorschriften für die Absolvierung eines Studienabschnittes oder eines Studiums festgelegt ist (= gesetzliche Studiendauer). Der für die Gewährung der Familienbeihilfe maßgebende Zeitraum ist die gesetzliche Studiendauer des jeweiligen Studienabschnittes zuzüglich eines weiteren Semesters (= Toleranzsemester). Somit kann bei Überschreitung dieses Zeitraumes…
…Studienrichtungsdatei festgelegten gesetzlichen Studiendauer den ersten Studienabschnitt mit 5 Semestern im Februar 1998 beenden müssen: Unter "vorgesehene Studienzeit" ist jene in Semestern oder Studienjahren definierte Zeitspanne zu verstehen, die in den jeweiligen Sudienvorschriften für die Absolvierung eines Studienabschnittes oder eines Studiums festgelegt wird ( gesetzliche Studiendauer)…
…Psychologie und hat die erste Diplomprüfung am 19. Dezember 2009 abgelegt. Insgesamt hat die Bw. für 10 Semester Familienbeihilfe bezogen. Die gesetzliche Studiendauer des von der Tochter gewählten Psychologiestudiums beträgt 10 Semester. 3. Rechtlich folgt daraus: Festgehalten sei zunächst, dass die sublit aa) bis cc…
…überschreiten. Unter vorgesehener Studienzeit ist jene in Semestern oder Studienjahren definierte Zeitspanne zu verstehen, die in den jeweiligen Studienvorschriften für die Absolvierung eines Studienabschnittes oder eines Studiums festgelegt ist (= gesetzliche Studiendauer). Bei Studienrichtungen mit mehreren Studienabschnitten ist in Bezug auf die Gewährung der Familienbeihilfe…
…Lebensjahr vollendet haben, dieses Studium begonnen haben, und bb) die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums bis zum erstmöglichen Studienabschluss zehn oder mehr Semester beträgt, und cc) die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums nicht überschritten wird, k) für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr vollendet haben bis zur…
…zum 25.Lebensjahr ausbezahlt werden, meines Erachtens sogar noch richtiger, bis zum Ende der gesetzlichen Studiendauer. Deshalb bitte ich Sie, meinen Antrag vom 16.8.11 nochmals zu prüfen und wegen besonderer Umstände positiv zu bewilligen. Mit Bericht vom 17. Oktober 2011 legte das Finanzamt…
…sich zu betrachten. Unter "vorgesehene Studienzeit" ist dabei jene in Semestern oder Studienjahren definierte Zeitspanne zu verstehen, die in den jeweiligen Studienvorschriften für die Absolvierung eines Studienabschnittes oder eines Studiums festgelegt ist (gesetzliche Studiendauer). Wird in der vorgesehenen Studienzeit ein Studienabschnitt nicht absolviert, fällt der…
…den neuen Studienvorschriften einander gegenüberzustellen sind. Hierbei sind die nach dem allen Studienplan abgelaufenen Semester, die innerhalb der höchstzulässigen Studienzeit absolviert wurden, auf die gesetzliche Studiendauer nach dem neuen Studienplan anzurechnen. Ihr Sohn G. studiert seit 1.Oktober 2000 Rechtswissenschaften. Die zulässige Studienzeit für den…
…der Höheren Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe begann sie im Wintersemester 2006/07 das Bachelorstudium [Fach] an der Universität [Ort]. Nach dem für die Tochter gültigen Studienplan betrug die gesetzliche Studiendauer für dieses Bachelorstudium sechs Semester; die Tochter schloss ihr Studium im siebten Semester erfolgreich ab…
…ist unter "vorgesehene Studienzeit" jene in Semestern oder Studienjahren definierte Zeitspanne zu verstehen, die in den jeweiligen Studienvorschriften für die Absolvierung eines Studienabschnittes oder eines Studiums festgelegt ist (= gesetzliche Studiendauer). Bei Studienrichtungen mit mehreren Studienabschnitten ist in Bezug auf die Gewährung der Familienbeihilfe jeder…
…Unter "vorgesehene Studienzeit" ist dabei jene in Semestern oder Studienjahren definierte Zeitspanne zu verstehen, die in den jeweiligen Studienvorschriften für die Absolvierung eines Studienabschnittes oder eines Studiums festgelegt ist (= gesetzliche Studiendauer). Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit plus einem weiteren Semester nicht absolviert…
…somit jeder Studienabschnitt für sich zu betrachten. Unter "vorgesehene Studienzeit" ist dabei jene in Semestern oder Studienjahren definierte Zeitspanne zu verstehen, die in den jeweiligen Studienvorschriften für die Absolvierung eines Studienabschnittes oder eines Studiums festgelegt ist (= gesetzliche Studiendauer). Wird in der vorgesehenen Studienzeit ein…
…zur Begründung des Finanzamtes aus, dass im Zeitpunkt Februar 2002 nach der damaligen Rechtslage die gesetzliche Studiendauer plus Toleranzsemester drei Semester gedauert hätte und die Einstellung der Auszahlung der Familienbeihilfe mit Ende Februar zu Recht erfolgt sei. Zum Zeitpunkt der Antragstellung am 20. August 2002…
…jeweiligen Studienvorschriften für die Absolvierung eines Studienabschnittes oder eines Studiums festgelegt ist (gesetzliche Studiendauer). Für die Gewährung der Familienbeihilfe ist jeder Studienabschnitt für sich zu betrachten, wobei jedem Studienabschnitt ein Semester zuzurechnen ist (Toleranzsemester). Die gesetzliche Regelung sieht eine weitere Verlängerung dieser zulässigen Studiendauer vor…
…den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein. Die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt oder einem Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein. Gemäß § 292 BAO steht…
…fehlte es sohin an der im Gesetz bestimmten Voraussetzung der Studiendauer von zumindest zehn Semestern. Die vom Finanzamt im angefochtenen Bescheid angeführte Regelstudienzeit von 9 Semestern für das Studium der Rechtswissenschaften, weshalb kein sog. "langes Studium" vorliege, blieb unbestritten. Mangels Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben nach …
…oder Studienjahren definierte Zeitspanne zu verstehen, die in den jeweiligen Studienvorschriften für die Absolvierung eines Studienabschnittes oder eines Studiums festgelegt ist (= gesetzliche Studiendauer). Die durch Gesetz bzw. Verordnung festgelegte Studiendauer des ersten Studienabschnittes in der vom Sohn des Bw. betriebenen Studienrichtung Rechtswissenschaften war nach…
…Unter "vorgesehene Studienzeit" ist dabei jene in Semestern oder Studienjahren definierte Zeitspanne zu verstehen, die in den jeweiligen Studienvorschriften für die Absolvierung eines Studienabschnittes oder eines Studiums festgelegt ist (= gesetzliche Studiendauer). Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit plus einem weiteren Semester nicht absolviert…
…eine konkrete Studienbehinderung, die eine Verlängerung der gesetzlichen Studiendauer rechtfertigen würde, konnte auch mit der Begründung in der Berufung nicht dargelegt werden, sodass mit Ende des Sommersemesters 2003 die Studiendauer zwei Semester und ein Toleranzsemester betragen hat. Fest steht jedoch, dass der Sohn das abgeschlossene…
…Unter "vorgesehene Studienzeit" ist dabei jene in Semestern oder Studienjahren definierte Zeitspanne zu verstehen, die in den jeweiligen Studienvorschriften für die Absolvierung eines Studienabschnittes oder eines Studiums festgelegt ist (= gesetzliche Studiendauer). Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit plus einem weiteren Semester nicht absolviert…