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BFG RV/4100382/2017Überschreitung der gesetzlichen Studiendauer - Medizinstudium
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.09.2017

…Studienabschluss bzw. bis zum 25. Lebensjahr seiner Tochter anstrebt), so verkennt er, dass unter "gesetzlicher Studiendauer" nur die mögliche Mindeststudiendauer verstanden werden kann, bei der Toleranz- und Verlängerungssemester nicht berücksichtigt werden können. Da jedoch - wie bereits ausgeführt - die Anspruchsvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 lit. j…

UFSW RV/0133-W/08Bei Überschreiten der vorgeschriebenen Studiendauer pro Studienabschnitt plus einem Toleranzsemester entfällt der Anspruch auf Familienbeihilfe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2008

…die in den jeweiligen Studienvorschriften für die Absolvierung eines Studienabschnittes oder eines Studiums festgelegt ist (= gesetzliche Studiendauer). Der für die Gewährung der Familienbeihilfe maßgebende Zeitraum ist die gesetzliche Studiendauer des jeweiligen Studienabschnittes zuzüglich eines weiteren Semesters (= Toleranzsemester). Somit kann bei Überschreitung dieses Zeitraumes…

UFSS RV/0813-S/02maßgebliche Studiendauer, FB für die Monate Oktober und November 2001
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.08.2003

…Studienrichtungsdatei festgelegten gesetzlichen Studiendauer den ersten Studienabschnitt mit 5 Semestern im Februar 1998 beenden müssen: Unter "vorgesehene Studienzeit" ist jene in Semestern oder Studienjahren definierte Zeitspanne zu verstehen, die in den jeweiligen Sudienvorschriften für die Absolvierung eines Studienabschnittes oder eines Studiums festgelegt wird ( gesetzliche Studiendauer)…

UFSK RV/0137-K/12§ 2 Abs. 1 lit. j FLAG - Im Berufungsfall bildet die Krankheit keinen Verlängerungstatbestand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2012

…Psychologie und hat die erste Diplomprüfung am 19. Dezember 2009 abgelegt. Insgesamt hat die Bw. für 10 Semester Familienbeihilfe bezogen. Die gesetzliche Studiendauer des von der Tochter gewählten Psychologiestudiums beträgt 10 Semester. 3. Rechtlich folgt daraus: Festgehalten sei zunächst, dass die sublit aa) bis cc…

UFSW RV/0618-W/03Berücksichtigung eines Toleranzsemesters im nächsten Studienabschnitt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.04.2006

…überschreiten. Unter vorgesehener Studienzeit ist jene in Semestern oder Studienjahren definierte Zeitspanne zu verstehen, die in den jeweiligen Studienvorschriften für die Absolvierung eines Studienabschnittes oder eines Studiums festgelegt ist (= gesetzliche Studiendauer). Bei Studienrichtungen mit mehreren Studienabschnitten ist in Bezug auf die Gewährung der Familienbeihilfe…

BFG RV/5100189/2014Verlängerung des Beihilfenbezuges bei "langem Studium" (Medizinstudium)?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.03.2016

…noch keine Benotung der DA erfolge. CK habe das Studium vor Vollendung des 19. LJ begonnen, die gesetzliche Studien­dauer bisher nicht überschritten und auch das 25. LJ noch nicht vollendet. Die Voraussetzungen für eine Rückforderung liegen daher nicht vor und selbst wenn sie formell vorliegen…

UFSG RV/0686-G/11Lange Studiendauer - Anspruch auf Familienbeihilfe bis zum 25. Lebensjahr?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.06.2012

…Lebensjahr vollendet haben, dieses Studium begonnen haben, und bb) die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums bis zum erstmöglichen Studienabschluss zehn oder mehr Semester beträgt, und cc) die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums nicht überschritten wird, k) für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr vollendet haben bis zur…

UFSG RV/0796-G/11Studiendauer über das 24. Lebensjahr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2012

…zum 25.Lebensjahr ausbezahlt werden, meines Erachtens sogar noch richtiger, bis zum Ende der gesetzlichen Studiendauer. Deshalb bitte ich Sie, meinen Antrag vom 16.8.11 nochmals zu prüfen und wegen besonderer Umstände positiv zu bewilligen. Mit Bericht vom 17. Oktober 2011 legte das Finanzamt…

UFSW RV/3703-W/07Studiendauer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.06.2008

…sich zu betrachten. Unter "vorgesehene Studienzeit" ist dabei jene in Semestern oder Studienjahren definierte Zeitspanne zu verstehen, die in den jeweiligen Studienvorschriften für die Absolvierung eines Studienabschnittes oder eines Studiums festgelegt ist (gesetzliche Studiendauer). Wird in der vorgesehenen Studienzeit ein Studienabschnitt nicht absolviert, fällt der…

UFSI RV/0381-I/03vorgesehene Studiendauer pro Studienabschnitt, Wechsel des Studienplanes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2004

…den neuen Studienvorschriften einander gegenüberzustellen sind. Hierbei sind die nach dem allen Studienplan abgelaufenen Semester, die innerhalb der höchstzulässigen Studienzeit absolviert wurden, auf die gesetzliche Studiendauer nach dem neuen Studienplan anzurechnen. Ihr Sohn G. studiert seit 1.Oktober 2000 Rechtswissenschaften. Die zulässige Studienzeit für den…

BFG RV/5100509/2019Keine Zusammenrechnung der gesetzlichen Studiendauer von Bachelor- und Masterstudium für Familienbeihilfe bis 25
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.05.2022

…ausschließlich die Frage, ob es sich beim (bereits abgeschlossenen) Bachelorstudium um ein eigenständiges Studium handle oder ob für die Berechnung der gesetzlichen Studiendauer von zehn oder mehr Semestern (sublit bb) das Masterstudium mit einzubeziehen sei. Aus der Rechtsprechung des VwGH 22.12.2011, 2011/16…

BFG RV/5100193/2020Keine Zusammenrechnung der Studiendauer des Bachelor- und Masterstudiums Humanmedizin für Familienbeihilfe bis 25
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.08.2020

… 2 Abs. 1 lit. j FLAG 1967 zur Berechnung der gesetzlichen Studiendauer das Bachelorstudium als eigenständiges Studium anzusehen oder ein (daran anschließendes) Masterstudium miteinzubeziehen ist. Gemäß § 2 Abs 1 FLAG 1967 haben Anspruch auf Familienbeihilfe Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben…

UFSI RV/0196-I/12"langes" Studium - Zusammenrechnung der gesetzlichen Studiendauer von Bachelor- und Masterstudium
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2013

…der Höheren Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe begann sie im Wintersemester 2006/07 das Bachelorstudium [Fach] an der Universität [Ort]. Nach dem für die Tochter gültigen Studienplan betrug die gesetzliche Studiendauer für dieses Bachelorstudium sechs Semester; die Tochter schloss ihr Studium im siebten Semester erfolgreich ab…

UFSS RV/0192-S/10Beurteilung der Studiendauer nach Studienabschnitten oder Gesamtdauer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2010

…ist unter "vorgesehene Studienzeit" jene in Semestern oder Studienjahren definierte Zeitspanne zu verstehen, die in den jeweiligen Studienvorschriften für die Absolvierung eines Studienabschnittes oder eines Studiums festgelegt ist (= gesetzliche Studiendauer). Bei Studienrichtungen mit mehreren Studienabschnitten ist in Bezug auf die Gewährung der Familienbeihilfe jeder…

UFSS RV/0095-S/04Studiendauer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.02.2006

…Unter "vorgesehene Studienzeit" ist dabei jene in Semestern oder Studienjahren definierte Zeitspanne zu verstehen, die in den jeweiligen Studienvorschriften für die Absolvierung eines Studienabschnittes oder eines Studiums festgelegt ist (= gesetzliche Studiendauer). Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit plus einem weiteren Semester nicht absolviert…

UFSW RV/3796-W/02Studiendauer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2005

…somit jeder Studienabschnitt für sich zu betrachten. Unter "vorgesehene Studienzeit" ist dabei jene in Semestern oder Studienjahren definierte Zeitspanne zu verstehen, die in den jeweiligen Studienvorschriften für die Absolvierung eines Studienabschnittes oder eines Studiums festgelegt ist (= gesetzliche Studiendauer). Wird in der vorgesehenen Studienzeit ein…

BFG RV/5100521/2024Keine Zusammenrechnung von Studiendauern von Bachelor- und Masterstudien bei der Beurteilung, ob ein langes Studium vorliegt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.04.2025

…angefochtenen Bescheid vom 21.02.2024 wurde der Antrag vom 08.02.2024 als unbegründet abgewiesen, da eine Zusammenrechnung der gesetzlichen Studiendauer des Bachelorstudiums und des Masterstudiums ist nicht möglich sei. 2. Beweiswürdigung Der festgestellte Sachverhalt ist - soweit entscheidungsrelevant und soweit im Folgenden nicht eigens…

BFG RV/3100186/2023Es besteht keine gesetzliche Grundlage, Familienbeihilfe im Fall des § 2 Abs. 1 lit b erster Satz FLAG über das im Abschluss eines Bachelorstudiums gelegene Ende einer Berufsausbildung hinaus zu gewähren.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.03.2025

… 54 Abs. 1 UG 2002). Für die Berechnung, ob die gesetzliche Studiendauer zehn oder mehr Semester beträgt, ist daher ein (daran anschließendes) Masterstudium nicht miteinzubeziehen (siehe UFS 20.09.2011, RV/2277-W/11; die Behandlung der dagegen gerichteten VfGH-Beschwerde wurde mit Beschluss vom…

BFG RV/2100298/2023Rückforderung von Familienbeihilfe wegen Überschreitens der höchstzulässigen Studiendauer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.10.2023

…aufgrund eines neuen Familienbeihilfenantrages wurde Familienbeihilfe für den Zeitraum 4/2021 bis 2/2022 zurückgefordert, weil im Bachelorstudium die gesetzliche Studiendauer von 6 Semestern plus 2 Toleranzsemestern überschritten worden sei. Inklusive eines Verlängerungssemesters aufgrund von COVID-19 bestehe ein Anspruch auf Familienbeihilfe nur bis März…

BFG RV/5100386/2017Anspruch auf Familienbeihilfe bei Überschreiten der gesetzlichen Studiendauer iS des § 2 Abs. 1 lit j FLAG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.07.2017

…Semester umfasse, hinsichtlich der Anspruchsdauer der Familienbeihilfe schlechter stellen wollte als andere Studierende, sei auch den Gesetzesmaterialien nicht zu entnehmen. Demnach sei dem Begriff "gesetzliche Studiendauer" des lit j dasselbe Verständnis zugrunde zu legen wie den Ausführungen in § 2 Abs. 1 lit b FLAG. Aus…