…das Absinken des Teilwertes zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2000 in der Weise darzutun, die eine gänzliche Abschreibung der gegenständlichen Forderungen rechtfertigen würde. Denn die für die Anerkennung einer Abschreibung im Falle eines Forderungsverzichtes einzig und allein maßgebliche Tatsache, ob die Forderungen im Zeitpunkt des Verzichtes…
…Gänze aufwandswirksam abgeschrieben werden müssen. Die Bp des FA hat die Ausbuchung der drei Schiffe per 30.9.1996 daher zu Recht durchgeführt. Auch die gänzliche Ausbuchung der Forderung an die Ye GmbH samt Zinsen durch die Bp erfolgte zu Recht. Da eine Verzinsung der…
…objektiv bereits an den Bilanzstichtagen bestanden habe, sei die 100%-ige Wertberichtigung in den Bilanzen 2008 und 2009 zu Recht erfolgt. Nach den Bilanzierungsgrundsätzen hätten die Forderungen infolge ihrer gänzlichen Dubiosität vollständig abgewertet werden müssen (vgl. UFS vom 4.11.2008, RV/0321-W/06…
…führte ergänzend aus, die Vornahme der gegenständlichen Vorsteuerberichtigung würde ausschließlich auf einem Missverständnis bei der Bilanzerstellung beruhen, da die Abgabepflichtige ihr Einverständnis zur Ausbuchung der Verbindlichkeiten ohne Kenntnis der rechtlichen Grundlage hierfür (Zahlungsuneinbringlichkeit) erteilt habe. Die Abgabepflichtige habe jedenfalls immer die Absicht gehabt, die ausstehenden…
…resultierenden Saldenübernahme glaubhaft gemacht, sodass diesbezüglich keine weiteren (eigenen) zusätzlichen Lieferungen und Leistungen angenommen werden konnten. Für die Beurteilung der Vorleistungen als verdeckte Ausschüttung spricht auch die von der Bw. vorgenommene sofortige gänzliche Forderungsabschreibung in der Bilanz zum 31. Jänner 1997. Im Übrigen hielt auch…
…Berufung führt die Bp an, dass die strittigen Beträge iHv öS 1.004.496.- gänzlich zu einem Zeitpunkt entnommen worden seien, zu dem JK noch Gesellschafterstatus gehabt habe. Die Ausbuchung als uneinbringliche Forderung sei seitens der Bw ohne jedwede Einbringungsmaßnahme erfolgt. Da die Geschäftsführerin der…
…den Anweisungen des Prüfers durchgeführt worden. Es sei daher völlig unverständlich, dass bei der folgenden Prüfung ohne konkrete Feststellungen die Ausbuchung der Schadensfälle aus dem Geldwechsel zur Gänze nicht anerkannt worden wäre. Noch dazu seien die Gesellschafter der Bw. mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung konfrontiert…
…vor, daher werde eine erfolgswirksame Ausbuchung in der Gesamthöhe von S 1.047.480,34,-- vorgenommen. Unter dem Titel Steuern aus Vorperioden sei im Jahr 1997 eine Ust Nachzahlung für das Jahr 1993 in der Höhe von S 281.799,-- als Aufwand geltend gemacht worden…
…A.& H. OEG zu versagen ist. Da die Ausbuchung des Darlehens ohnehin einen erfolgsneutralen Vorgang darstellt, ist eine periodenkonforme Berichtigung im Jahre 1990 durch eine Berichtigung der Eröffnungsbilanz zum 1.1.1992 aufgrund der herrschenden Rechtslage nach Ansicht der Betriebsprüfung zulässig." Es ergingen gemäß § 200…
…Herrn F. S. ausgerichtet gewesen und von diesem geführt worden. Aufgrund seines Ablebens im Februar 1996 sei die Firma zahlungsunfähig geworden und es habe aufgrund von Exekutionen und einem Konkursantrag die Gefahr eines gänzlichen Forderungsausfalles bestanden. Über das Vermögen der Verlassenschaft nach F. S. sei…
…2b Z 2 und 3 EStG 1988 gekürzt worden sei. Ein Sanierungsgewinn sei der betrieblich bedingte Wegfall von Verbindlichkeiten infolge gänzlichen oder teilweisen Erlasses von Schulden zum Zwecke der Sanierung. Da der Betrieb bereits im Juni 2001 eingestellt und das Betriebsvermögen im März 2002 veräußert…
…Für das Jahr 2000 sei eine Berufung offen, mit einer Aufbuchung der Unterlagen sei in den nächsten 2 Monaten zu rechnen. Den Bf. treffe kein Verschulden an der Unterlassung der Meldung und Entrichtung der Selbstberechnungsabgaben und es sei aus der genannten Begründung auch nicht geboten…
…Zusammenfassung: Selbst im Schriftsatz besteht ein Widerspruch bezüglich angeschlossener Anlagen zwischen Text und Erwähnung am Textende. Der Bw hat der Aufforderung der Amtspartei nicht gänzlich entsprochen, insbesondere hat er die Grundaufzeichnungen der betrieblich veranlassten Fahrten oder einen maßstabgerechten Wohnungsplan mit Flächenmaßen nicht vorgelegt. Am 18…
…waren die zu Grunde liegenden Vorgänge allerdings nicht hinreichend nachvollziehbar gewesen. Der Bw. hatte die PE-Buchungen mit erforderlich gewordenen Bilanzbereinigungen erklärt. Tatsächlich handle es sich bei den fraglichen Buchungen nämlich um nachgeholte Ausbuchungen von tw. bereits Jahre zuvor beglichenen Lieferverbindlichkeiten (LIV) bzw. getilgten Leihgeldern…
Aus dieser Argumentation ist wiederum nicht zu ersehen, weshalb die Ausbuchung als sonstiger Aufwand vorgenommen wurde. Weder wurden Belege noch andere Schriftstücke vorgelegt, die zum einen die Zusammensetzung des Betrages erhellen und zum anderen die Betriebsausgabeneigenschaft zumindest (nachprüfbar) glaubwürdig erscheinen lassen. Die Vorlage der Kontenausdrucke…
…zur Verfügung standen, erläutert. Hinsichtlich der gänzlich vorzunehmenden Wertberichtigung im Jahr 1999 verweisen wir auf unsere ausführliche Stellungnahme im Zuge der Beantwortung des zweiten Fragenvorhalts, welche wir am 18.05.2005 übermittelt haben. Da in der Niederschrift zur Schlussbesprechung eine Begründung fehlt, warum vorzunehmende Abschreibungen…
…22.2.1999). Ohne die von der Bw nicht vorgelegten Angebote, Material- und Stundenaufzeichnungen ist es für die Finanzbehörde gänzlich unmöglich, die sachliche Richtigkeit derartiger Abrechnungen auch nur ansatzweise zu prüfen. 5) Diese Unterlagen und Aufzeichnungen sind jedenfalls sonstige Unterlagen im Sinne des § 132 Abs…
…dass wir nicht imstande sind, den von Ihnen geforderten Betrag zu bezahlen, da unser Projekt bedauerlicherweise gänzlich gescheitert ist. Nachdem wir keine sonstigen Vermögenswerte besitzen, können wir Ihnen bestenfalls aufgrund der Zusage unserer Gesellschafter eine Vergleichslösung mit der Bezahlung von ATS 10 Mio bis Ende…
…Der Sanierungsgewinn setzt sich zusammen aus einem von der Bw auf dem Konto "Ausbuchung unbezahlter und verjährter Verbindlichkeiten" verbuchten Ertrag von 20.307,91 € und einem von der KG auf einem gleichnamigen Konto verbuchten Ertrag von 961.043,60 €. Das Finanzamt kürzte im…
…anzusehen waren und daher auch berechtigt aufwandswirksam abgeschrieben worden. Das Finanzamt geht offensichtlich von der irrigen Auffassung aus, dass die Verrechnungsforderung im Zeitpunkt der aufwandswirksamen Ausbuchung gegenüber einem zuständigen Filialbetrieb bestand. Tatsächlich ist jedoch die BLUM , wie bereits oben im Zusammenhang mit der Frage einer…