…festgehalten, dass es nur von der Höhe des eingetretenen Schadens abhänge, ob Beihilfen steuerfrei oder steuerpflichtig zu behandeln sei. In § 3 Abs. 1 Z 16 EStG [freiwillige Zuwendungen, die zur Beseitigung von Katastrophenschäden gewährt werden] sei ebenso wie in § 3 Abs. 1 Z 3 lit…
…die durch den Betrieb veranlasst sind. § 20 Abs. 1 Z 4 EStG zufolge dürfen ua. freiwillige Zuwendungen bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden. Dazu zählen insbesondere Aufwendungen oder Ausgaben, die aus privaten oder familiären Gründen gewährt werden (vgl. zB die in Jakom/Baldauf, EStG³…
…aus dem Naheverhältnis zwischen dem Geschäftsführer der Bw. und dessen Bruder ergeben haben, und sohin als freiwillige, da privat bzw. familiär motivierte, Zuwendung zu qualifizieren waren. Als Folge dieser rechtlichen Beurteilung ist den Leasingaufwendungen gemäß § 20 Abs. 1 Z 4 EStG der Abzug als Betriebsausgaben…
…die gegenseitigen Verpflichtungen - des Sponsors zu Geldleistungen, der Sportlerin zu Werbeleistungen - eindeutig (soweit möglich durch schriftlichen Vertrag) fixiert sein. Dies allein genügt allerdings noch nicht, um freiwillige Zuwendungen auszuschließen, weil dies nach dem Wortlaut des § 20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 eine verpflichtende Vereinbarung…
…eröffnet dies dem BW nicht Möglichkeit derartige Ausgaben im Wege der Glaubhaftmachung geltend zu machen. Wesentlich für den berufungsgegenständlichen Sachverhalt ist aus Sicht des UFS auch, dass es sich bei derartigen Trinkgeldern und Spenden ihrem Charakter nach um freiwillige Zuwendungen im Sinne des § 20 Abs…
…etc.; siehe dazu auch das Vorbringen der Bw. in ihrer Berufung sowie in ihrem Vorlageantrag). 2. Abzug von "Zuwendungen" als Sonderausgaben: Spenden sind als freiwillige Zuwendungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 grundsätzlich nicht abzugsfähig. Eine (teilweise) Durchbrechung des Abzugsverbotes des …
…Volkschule Gainfarn in der Höhe von € 22 konkret angefochten. Freiwillige Zuwendungen (Spenden) sind gem. § 20 Abs. 1 Z 4 EStG unabhängig von ihrer Höhe von einer Berücksichtigung ausdrücklich ausgeschlossen (Doralt, EStG § 4, Tz. 330 unter "Spenden"). Die herrschende Lehre definiert freiwillige Zuwendungen als Ausgaben…
…die Berufung gegen die Nichtberücksichtigung der Zuwendungen an das Bundesdenkmalamt in der insgesamt teilweise stattgebenden Berufungsvorentscheidung vom 24. September 2007 (Stattgabe allerdings nur hinsichtlich der Besteuerung der Diensterfindungsprämie) als unbegründet abgewiesen. Begründet wurde dies im Wesentlichen damit, freiwillige Zuwendungen würden grundsätzlich unter das Abzugsverbot des…
…Dies gilt nicht, wenn auf Grund gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Bestimmungen Arbeitnehmern die direkte Annahme von Trinkgeldern untersagt ist. Aufgrund dieser Bestimmung würden nun beim Bw. sämtliche "Trinkgelder" und andere freiwillige Zuwendungen der Einkommen- bzw. Lohnsteuer entzogen werden. Die Cagnotte, aus der die Gesamtheit der Angestellten…
…Pfarre habe es sich um Anerkennung von Leistungen für freiwillige Mitarbeiter der Pfarre gehandelt. Diese hätten quasi Entgeltscharakter gehabt, da diese Mitarbeiter auch ihre eigenen Fahrzeuge bei der Erledigung der Aufgaben benutzt hätten. Der Schenkungscharakter sei bei diesen Zuwendungen daher in den Hintergrund getreten. Sämtliche…
…Bw. nicht gesagt werden, dass im Zusammenhang mit der Gewährung freiwilliger Abfertigungen an familienfremde Dienstnehmer in einem Unternehmen eine betriebliche Übung bestünde; denn es ist nicht erkennbar, dass sich die Zuwendungen des Bw. an (familienfremde) Dienstnehmer aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses an objektiven, für…
…letztlich zum Vereinsausschluss führt (Mag. Bernhard Renner: Abzugsfähige und nicht abzugsfähige Spenden aus Sicht der Gesetzes- und der Verwaltungspraxis, SWK 2002/31). Spenden sind als freiwillige Zuwendungen grundsätzlich nicht abzugsfähig. Auf Grund gesetzlicher Anordnung sind jedoch Spenden an die in § 4 Abs 4 Z 5…
…oder dauernde Lasten nur dann steuerpflichtig, wenn - sie keine Betriebseinnahmen darstellen und - sie keine derart unangemessen hohen wiederkehrenden Bezüge darstellen, dass der Zusammenhang zwischen Übertragung und Vereinbarung der wiederkehrenden Bezüge wirtschaftlich bedeutungslos ist und damit eine freiwillige Zuwendung ( § 20 Abs. 1 Z 4 erster Satz…
…Einkommensteuer 2001 und 2002 sowie Umsatzsteuer 2002 Bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen ist die Frage zu prüfen, ob die Zahlungen betrieblich veranlasst sind oder ob sie sich (dem Grunde und der Höhe nach) nur aus dem Naheverhältnis ergeben und daher als freiwillige Zuwendung (§ 20 Abs…
…Die Höhe der an die Hinterbliebenen verrechneten Gebühren für die Aufbahrung ist zudem völlig unabhängig von der Zuwendung freiwilliger Spenden der Bevölkerung. Es bestimmt sich das Entgelt für Aufbahrungen unabhängig von der Art und Weise der Mittelaufbringung (Mitfinanzierung durch Spenden) für die Hallenerrichtung und kann…
…lediglich um eine (teilweise) Abgeltung von Aufwendungen, denen aufgrund des § 20 Abs. 1 Z.4 EStG der Abzug verwehrt ist. Konkret sind Aufwendungen im Zusammenhang mit nicht fremdüblichen Vermietungen an selbsterhaltungsfähige Kinder als freiwillige Zuwendungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Z.4 leg. cit…
…S, der als professioneller XY-Sportler tätig ist. Diese Aufwendungen wurden von der Prüferin nicht als durch den Betrieb bedingte Aufwendungen, sondern als freiwillige Zuwendungen unter Familienangehörigen qualifiziert. Die Einkäufe wurden als innergemeinschaftliche Erwerbe getätigt und in der Umsatzsteuerjahreserklärung 2007 bisher nicht erklärt (vgl. Tz…
…Beträge, dass er sie freiwillig anderen Kunden zur Verfügung stellte. Die Motivation dieses Vorgehens - Verschleierung einer zu großzügigen Kreditvergabepolitik - ist dabei nicht von Bedeutung. Gemäß § 20 Abs 1 Z 4 EStG dürfen bei den einzelnen Einkünften freiwillige Zuwendungen nicht abgezogen werden. Freiwillige Zuwendungen sind Leistungen…
…zu entziehen. In diesem Sinne sind nach der Rechsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Sachgeschenke durch die gesellschaftliche Stellung des Geschenkgebers bedingte Aufwendungen der Lebensführung und somit als freiwillige Zuwendung vom Abzug ausgeschlossen, sofern kein Leistungsaustausch und Entgeltcharakter gegeben sind. Sollten daher im gegenständlichen Fall Repräsentationsaufwendungen vorliegen, so…
…Zuwendungen, die der Unternehmer außerhalb eines konkreten Leistungsaustausches erhält (wie zB Werbegeschenke), bilden kein Entgelt (vgl. Ruppe, UStG3, § 4 Tz 100, 101). Nach der Rechtsprechung zählen zum Entgelt Beträge, die in wirtschaftlicher Beziehung zu einer Lieferung oder sonstigen Leistung stehen. Die ausdrückliche Einbeziehung auch freiwilliger…