…EStG 1988 (siehe dazu Rz 13301305 ff) und § 18 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 (siehe dazu LStR 2002 Rz 565 bis 573) siehtsehen die Abzugsfähigkeit von bestimmten freiwilligen Zuwendungen als Betriebsausgaben bzw. Sonderausgaben vor. Ab der Veranlagung 2002 sind Geld- oder Sachaufwendungen im Zusammenhang…
…dar. Erst die Weitergabe an die Arbeitnehmer kann Steuerpflicht auslösen. Zuwendungen an den Betriebsratsfonds, die an individuell bestimmte oder bestimmbare Dienstnehmer weitergeleitet werden, sind steuerpflichtiger Arbeitslohn (VwGH 20.9.2001, 98/15/0151). Rz 92: Freiwillige Zuwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, insbesondere von Hochwasser-, Erdrutsch…
…106 EStG 1988 als auch freiwillige Zuwendungen an hinterbliebene (Ehe-) Partner oder Kinder im Sinne des § 106 EStG 1988 zu den Begräbniskosten des Arbeitnehmers sind ab 1.1.20161.1.2017 steuerfrei. Unerheblich ist, unter welchem TitelWenn auf die Zuwendung auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift…
…festgehalten, dass es nur von der Höhe des eingetretenen Schadens abhänge, ob Beihilfen steuerfrei oder steuerpflichtig zu behandeln sei. In § 3 Abs. 1 Z 16 EStG [freiwillige Zuwendungen, die zur Beseitigung von Katastrophenschäden gewährt werden] sei ebenso wie in § 3 Abs. 1 Z 3 lit…
…die durch den Betrieb veranlasst sind. § 20 Abs. 1 Z 4 EStG zufolge dürfen ua. freiwillige Zuwendungen bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden. Dazu zählen insbesondere Aufwendungen oder Ausgaben, die aus privaten oder familiären Gründen gewährt werden (vgl. zB die in Jakom/Baldauf, EStG³…
…aus dem Naheverhältnis zwischen dem Geschäftsführer der Bw. und dessen Bruder ergeben haben, und sohin als freiwillige, da privat bzw. familiär motivierte, Zuwendung zu qualifizieren waren. Als Folge dieser rechtlichen Beurteilung ist den Leasingaufwendungen gemäß § 20 Abs. 1 Z 4 EStG der Abzug als Betriebsausgaben…
…die gegenseitigen Verpflichtungen - des Sponsors zu Geldleistungen, der Sportlerin zu Werbeleistungen - eindeutig (soweit möglich durch schriftlichen Vertrag) fixiert sein. Dies allein genügt allerdings noch nicht, um freiwillige Zuwendungen auszuschließen, weil dies nach dem Wortlaut des § 20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 eine verpflichtende Vereinbarung…
…eröffnet dies dem BW nicht Möglichkeit derartige Ausgaben im Wege der Glaubhaftmachung geltend zu machen. Wesentlich für den berufungsgegenständlichen Sachverhalt ist aus Sicht des UFS auch, dass es sich bei derartigen Trinkgeldern und Spenden ihrem Charakter nach um freiwillige Zuwendungen im Sinne des § 20 Abs…
…etc.; siehe dazu auch das Vorbringen der Bw. in ihrer Berufung sowie in ihrem Vorlageantrag). 2. Abzug von "Zuwendungen" als Sonderausgaben: Spenden sind als freiwillige Zuwendungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 grundsätzlich nicht abzugsfähig. Eine (teilweise) Durchbrechung des Abzugsverbotes des …
…Volkschule Gainfarn in der Höhe von € 22 konkret angefochten. Freiwillige Zuwendungen (Spenden) sind gem. § 20 Abs. 1 Z 4 EStG unabhängig von ihrer Höhe von einer Berücksichtigung ausdrücklich ausgeschlossen (Doralt, EStG § 4, Tz. 330 unter "Spenden"). Die herrschende Lehre definiert freiwillige Zuwendungen als Ausgaben…
…Ausgaben, die zu einer Gegenleistung des Empfängers führen, sowie Mitgliedsbeiträge sind nicht begünstigt (siehe auch Rz 1330e1308b). Als Spenden sind daher nur freiwillige Zuwendungen zu verstehen, die keinen Entgeltcharakter haben, sodass Leistungsvergütungen (zB solche an Feuerwehren) keinesfalls abzugsfähig sind. Im Bildungsbereich sind etwa Schulgelder, Kursgebühren…
…die Berufung gegen die Nichtberücksichtigung der Zuwendungen an das Bundesdenkmalamt in der insgesamt teilweise stattgebenden Berufungsvorentscheidung vom 24. September 2007 (Stattgabe allerdings nur hinsichtlich der Besteuerung der Diensterfindungsprämie) als unbegründet abgewiesen. Begründet wurde dies im Wesentlichen damit, freiwillige Zuwendungen würden grundsätzlich unter das Abzugsverbot des…
…Dies gilt nicht, wenn auf Grund gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Bestimmungen Arbeitnehmern die direkte Annahme von Trinkgeldern untersagt ist. Aufgrund dieser Bestimmung würden nun beim Bw. sämtliche "Trinkgelder" und andere freiwillige Zuwendungen der Einkommen- bzw. Lohnsteuer entzogen werden. Die Cagnotte, aus der die Gesamtheit der Angestellten…
…der "freiwilligen Bezüge", die nach hA2 ebenfalls unter den Begriff der "wiederkehrenden Bezüge" zu subsumieren, jedoch kraft ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift in § 29 Z 1 Satz 2 EstG NICHT einkommensteuerpflichtig sind, Mayr/Haydn T. führen dazu im Doralt-Kommentar plakativ aus: "Unterhaltszahlungen sind als Zuwendungen an…
… 12, Rz 103 mwN). Im ggstdl Fall handelt es sich bei den in Streit stehenden Umsätzen um Spendengelder von Sponsoren, denen keine Gegenleistung gegenübersteht. Es handelt sich um freiwillige Zuwendungen, die keinen wirtschaftlichen Charakter haben. Es findet kein Leistungsaustausch statt. Im Gegensatz dazu stehen Sponsorverträge…
…von EUR 7.432,59 gekürzt wurden. Es seien somit Aufwendungen nicht anerkannt worden, die einerseits als Trinkgelder und freiwillige Zuwendungen an die Pflegerinnen der Mutter gewährt und andererseits zu dem Zweck ausgegeben worden seien, letztlich Enkelin der pflegebedürftigen Mutter und Nichte des Bf., S.…
…Pfarre habe es sich um Anerkennung von Leistungen für freiwillige Mitarbeiter der Pfarre gehandelt. Diese hätten quasi Entgeltscharakter gehabt, da diese Mitarbeiter auch ihre eigenen Fahrzeuge bei der Erledigung der Aufgaben benutzt hätten. Der Schenkungscharakter sei bei diesen Zuwendungen daher in den Hintergrund getreten. Sämtliche…
…Bw. nicht gesagt werden, dass im Zusammenhang mit der Gewährung freiwilliger Abfertigungen an familienfremde Dienstnehmer in einem Unternehmen eine betriebliche Übung bestünde; denn es ist nicht erkennbar, dass sich die Zuwendungen des Bw. an (familienfremde) Dienstnehmer aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses an objektiven, für…
…letztlich zum Vereinsausschluss führt (Mag. Bernhard Renner: Abzugsfähige und nicht abzugsfähige Spenden aus Sicht der Gesetzes- und der Verwaltungspraxis, SWK 2002/31). Spenden sind als freiwillige Zuwendungen grundsätzlich nicht abzugsfähig. Auf Grund gesetzlicher Anordnung sind jedoch Spenden an die in § 4 Abs 4 Z 5…
…oder dauernde Lasten nur dann steuerpflichtig, wenn - sie keine Betriebseinnahmen darstellen und - sie keine derart unangemessen hohen wiederkehrenden Bezüge darstellen, dass der Zusammenhang zwischen Übertragung und Vereinbarung der wiederkehrenden Bezüge wirtschaftlich bedeutungslos ist und damit eine freiwillige Zuwendung ( § 20 Abs. 1 Z 4 erster Satz…