…durchgeführt. Die streitgegenständlichen Zahlungen der SGmbH wurden zum Teil dafür verwendet, um die Dienstnehmer der SGmbH zu bezahlen. Da die angeblichen Subunternehmerinnen keine Leistungen an die SGmbH erbracht haben, sind die strittigen Zahlungen an die angeblichen Subunternehmerinnen den Gesellschaftern der SGmbH als verdeckte Aussschüttungen zugekommen…
…Er hatte Vollmacht, Rechnungen zur Bezahlung freizugeben. Um seinen aus verschiedenen Gründen erhöhten Finanzbedarf abzudecken und sich zusätzliche Mittel zu verschaffen, fingierte der Bw. Rechnungen dergestalt, dass die von seinem Freund W.T. geführte Firma AB Leistungen im Coachingbereich für die Fa. XY erbracht hätte…
…als Gesellschafter fungiert habe. Von der auf den Rechnungen im Jahr 2002 angeführten Rechnungsadresse Ugasse, 22B, aus, sei auch nie eine Geschäftstätigkeit ausgeübt worden und seien von der Bw. selbst zwei Rechnungen überhaupt nicht anerkannt worden, da diesbezüglich laut Angaben der Bw. weder Leistungen in…
…Artikel 1 Buchstabe f) i) gilt als "Familienangehöriger" jede Person, die in den Rechtsvorschriften, nach denen die Leistungen gewährt werden, oder in den Fällen des Artikels 22 Absatz 1 Buchstabe a) und des Artikels 31 in den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dessen Gebiet sie wohnt…
…GesmbH umgeschrieben worden, ohne dass ein Nachweis einer betrieblichen Veranlassung erbracht werden konnte. Überdies sei von den fingierten Bildungsausgaben auch ein Bildungsfreibetrag beansprucht worden. Der (Vertreter des) Bf. habe dazu erklärt, dass die fraglichen Leistungen von nicht näher genannten Mitarbeitern von Konkurrenzunternehmen erbracht worden seien…
…der folgenden Begründung berufen: Die Eigentumsübertragung sei im Hinblick auf die langjährige Betreuung des E.H. durch die Bw und unter der Voraussetzung der Leistung eines bestimmten Geldbetrages für künftige Notfälle, wobei die genaue Höhe des Geldbetrages bei Vertragsunterfertigung noch nicht festgestanden sei, erfolgt. Demgemäss…
…ob der von der Bw. für den Streitzeitraum beantragte Vorsteuerabzug aus der Anmietung optischer Leistungsverstärker der Marke A.PCT 1550 von der Leasinggesellschaften S.B.M. GmbH & Co KG und der MV. GmbH & Co KG in Höhe von insgesamt 926.339,00 S zu Recht…
…weist eindeutig das Vorliegen fingierter Geschäftsabwicklungen nach. Gemäß den Feststellungen im Betriebsprüfungsverfahren hatte das Interesse an den zu beurteilenden Geschäften nicht an der Warenbewegung, sondern an der Geldbewegung bestanden. Demnach hatte sich die Leistung der GmbH auf die Ausstellung einer Rechnung beschränkt und in wirtschaftlicher…
…der Bw. fingierte Rechnungen für "Provisionen lt. beiliegender Aufstellung" ausgestellt zu haben und dass er keine Leistungen erbracht habe. Als "Honorar" für die Ausstellung dieser Scheinrechnungen habe er die fakturierten Umsatzsteuerbeträge und 5% der Nettohonorare kassiert. Er habe fingierte Rechnungen an die Bw. im nachfolgend…
…hat somit nur innerstaatlich das bereits oben erwähnte Zuordnungswahlrecht normiert, nicht jedoch fingiert, dass auch Lieferungen oder sonstige Leistungen im Zusammenhang mit (mehr als nur geringfügig) nichtunternehmerisch genutzten Gebäudeanteilen als für das Unternehmen ausgeführt gelten. Hinsichtlich des Anteils der ausschließlich privat genutzten Räume am gesamten…
…Bw wäre verantwortlich gewesen. Der vorliegende Sachverhalt gebe Grund für die Annahme, dass den Zahlungen kein betrieblicher Aufwand zugrunde liegt, dass das QSHB selbst erstellt wurde und die Zahlungen zur Schaffung von widerrechtlichen Betriebsausgaben dienten. Hier sei angeblich eine Leistung von QZ.. X. erbracht worden…
…Barzahlung der fingierten Eingangsrechnungen mittels dieser Beträge seien dem Gesellschafter-Geschäftsführer die rückgezahlten Beträge aus den Steuergutschriften in Höhe von insgesamt ÖS 194.279,-- zugeflossen. Die Bp habe sämtliche Rechnungen im Prüfungszeitraum als Scheinrechnungen bzw. die Geschäfte als Scheingeschäfte beurteilt. Aufgrund des fehlenden Leistungsaustausches sei…
…Bd II, 45 ff, "Preis ist der in Geld ausgedrückte Tauschwert der Ware"). Zur Gegenleistung gehört jede Leistung, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb des Grundstückes gewährt - soweit sie nicht nur dem Erwerber selbst, sondern dem Veräußerer zugute kommt. Teil der Gegenleistung sind…
…einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er eine Lieferung oder sonstige Leistung nicht ausführt oder nicht Unternehmer ist, schuldet diesen Betrag gemäß § 11 Abs. 14 UStG 1994. Fingierte Rechnungen berechtigen den Empfänger mangels Leistungsaustausches jedenfalls nicht zum Vorsteuerabzug. In diesem Fall sind die Voraussetzungen…
…Erlöse geringfügig über den empirisch ermittelten Werten laut Studie lagen. Der Annahme der Außenprüfung, wonach es sich bei den vorliegenden Rechnungen um fingierte Rechnungen handelt hinter denen keine der damit abgerechneten Leistungen stehen, erweist sich damit (zum überwiegenden Teil) als zutreffend. Der UFS geht angesichts…
…die die K GmbH von den in einer Steueroase ansässigen Domizilgesellschaften erhalten hat, keine Leistungen zu Gunsten der K GmbH zu Grunde gelegen sind. Es handelt sich vielmehr um fingierte Aufwendungen, weshalb die Nichtanerkennung der von der K GmbH geltend gemachten Betriebsausgaben in Höhe von…
…und war diese gültig. Zu der erst nach der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat von der Amtspartei übermittelten Niederschrift des FA Klagenfurt ist festzustellen, dass sich daraus tatsächlich gravierende Verdachtsmomente in Bezug auf fingierte Lieferungen durch bzw an die Firma XYZ und Herrn B. ergeben…
…eine fingierte Rechnung handeln sollte, Mängel aufweist, die den Vorsteuerabzug ausschließen. Dies einerseits deswegen, weil die in der Faktura ausgewiesenen Leistungen über einen längeren Zeitraum hinweg erbracht wurden und in der Faktura kein Leistungszeitraum ausgewiesen wird. Andererseits wurden die in der Faktura angeführten Leistungen gemäß…
…oben näher dargestellte Feststellungen getroffen. Im Hinblick auf die erfolgte strafrechtliche Verurteilung der B**** A**** und des dabei hervorgekommenen tatsächlichen Sachverhaltes (keine nichterklärten Erlöse sondern tatsächlich fingierte Einkäufe) hat die Betriebsprüfung in einer (ebenfalls oben näher dargestellten) weiteren Stellungnahme dargelegt, welche Änderungen der angefochtenen Bescheide…
…auch nicht die gesamten Rechnungsbeträge in seine Buchhaltung aufgenommen und vermag schon aus diesem Grund lediglich der Hinweis auf die Konten der Finanzbuchhaltung, einen tatsächlichen Leistungsaustausch nicht zu beweisen. Dazu kommt, dass allein die Behauptung, fingierte Honorarbeträge als Aufwand bei der Bw. verbucht zu haben…