…durchgeführt. Die streitgegenständlichen Zahlungen der SGmbH wurden zum Teil dafür verwendet, um die Dienstnehmer der SGmbH zu bezahlen. Da die angeblichen Subunternehmerinnen keine Leistungen an die SGmbH erbracht haben, sind die strittigen Zahlungen an die angeblichen Subunternehmerinnen den Gesellschaftern der SGmbH als verdeckte Aussschüttungen zugekommen…
…nicht eindeutig zuordenbaren Betriebsausgaben kompensiert. Unter anderem wurde festgestellt, dass Rechnungen der Fa. K Bau in Wien zum Teil fingierte Leistungen enthalten. Diesbezüglich wird auf die Niederschrift vom 29.10.2009 verwiesen. Die gleichzeitig durchgeführte Prüfung der Lohn-Nebenabgaben ergibt, dass die Bemessungsgrundlagen für die…
…Er hatte Vollmacht, Rechnungen zur Bezahlung freizugeben. Um seinen aus verschiedenen Gründen erhöhten Finanzbedarf abzudecken und sich zusätzliche Mittel zu verschaffen, fingierte der Bw. Rechnungen dergestalt, dass die von seinem Freund W.T. geführte Firma AB Leistungen im Coachingbereich für die Fa. XY erbracht hätte…
…Gutachten, Seite 152). Das Bundesfinanzgericht sieht den Umsatzsteuerausfall in der EU damit durch die fingierten Leistungen als erwiesen an. Zum Austausch der Rechnungen im Drittstaat: Mit Eingabe vom 17.06.2024 sowie vom 10.07.2024 argumentiert die Bf. zusammengefasst, es widerspreche dem Wissensstand der…
…übermittelt wurde. Im bekämpften Erkenntnis erfolgte für die anderen Ausgaben keine Würdigung, womit das Erkenntnis ebenso mit einem Rechtsmangel behaftet ist. Die Argumentation im bekämpften Erkenntnis, dass es sich um fingierte Leistungen handeln sollte, wird, wie im Bereich der Umsatzsteuer ausdrücklich und erneut zurückgewiesen. Überdies…
…inhaltlich kurz zusammengefasst, hauptsächlich darauf, dass die angesprochenen und von der Abgabenbehörde als vorgetäuschte Abrechnungen über fingierte Leistungen qualifizierten Rechnungen formal ordnungsgemäß und wahrheitsgemäß die Tatsachen wiedergäben. Die Beschwerde, warum die von der Behörde in Zweifel gezogenen Fremdleistungen anzuerkennen seien und aufgrund welcher konkreten Beweismittel…
…inhaltlich kurz zusammengefasst, hauptsächlich darauf, dass die angesprochenen und von der Abgabenbehörde als vorgetäuschte Abrechnungen über fingierte Leistungen qualifizierten Rechnungen formal ordnungsgemäß und wahrheitsgemäß die Tatsachen wiedergäben. Die Beschwerde, warum die von der Behörde in Zweifel gezogenen Fremdleistungen anzuerkennen seien und aufgrund welcher konkreten Beweismittel…
…Finanzierung dieser Schwarzzahlungen wurden die Erlöse aus den Verkäufen von Eintrittskarten gekürzt und somit geringere als die tatsächlichen Erlöse in die Aufzeichnungen und Bücher des Beschwerdeführers aufgenommen. Darüber hinaus erstellten Spielervermittler ohne Erbringung von Leistungen (fingierte) Rechnungen an den Beschwerdeführer. Offiziell wurden diese Rechnungen bezahlt…
…in deren Namen fingierte Rechnungen über Leistungen ausgestellt würden, Deckungsrechnungen ausgestellt würden, bloße Firmenmantel missbräuchlich als Anmeldung von Dienstnehmern verwendet würden, obwohl tatsächlich die angemeldeten Personen als Schwarzarbeiter für operativ tätige Unternehmen unversteuert Leistungen erbrächten etc. Insofern wäre der Fragenkatalog an die besonderen Verhältnisse anzupassen…
…als Gesellschafter fungiert habe. Von der auf den Rechnungen im Jahr 2002 angeführten Rechnungsadresse Ugasse, 22B, aus, sei auch nie eine Geschäftstätigkeit ausgeübt worden und seien von der Bw. selbst zwei Rechnungen überhaupt nicht anerkannt worden, da diesbezüglich laut Angaben der Bw. weder Leistungen in…
…Artikel 1 Buchstabe f) i) gilt als "Familienangehöriger" jede Person, die in den Rechtsvorschriften, nach denen die Leistungen gewährt werden, oder in den Fällen des Artikels 22 Absatz 1 Buchstabe a) und des Artikels 31 in den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dessen Gebiet sie wohnt…
…GesmbH umgeschrieben worden, ohne dass ein Nachweis einer betrieblichen Veranlassung erbracht werden konnte. Überdies sei von den fingierten Bildungsausgaben auch ein Bildungsfreibetrag beansprucht worden. Der (Vertreter des) Bf. habe dazu erklärt, dass die fraglichen Leistungen von nicht näher genannten Mitarbeitern von Konkurrenzunternehmen erbracht worden seien…
…Demnach handelt es sich bei den beiden strittigen Rechnungen um fingierte Rechnungen, denen keine erbrachten Leistungen zugrunde liegen und keine Zahlungen geleistet wurden. Sie dagegen vertreten sowohl in Ihrer Stellungnahme vom 26.6.2012 als auch in der Beschwerdebegründung vom 13.11.2012 die Ansicht…
…der folgenden Begründung berufen: Die Eigentumsübertragung sei im Hinblick auf die langjährige Betreuung des E.H. durch die Bw und unter der Voraussetzung der Leistung eines bestimmten Geldbetrages für künftige Notfälle, wobei die genaue Höhe des Geldbetrages bei Vertragsunterfertigung noch nicht festgestanden sei, erfolgt. Demgemäss…
…können daher als Scheingeschäftsführer bzw. Scheingesellschafter (-Eigentümer) bezeichnet werden. Da diese Firmen daher nur aus Scheingesellschaftern/-Geschäftsführern bestanden, können diese Firmen nicht die wahren Leistungserbringer und Geldempfänger gewesen sein. B) Gesetzeslage: § 162 BAO lautet: (1) Wenn der Abgabepflichtige beantragt, dass Schulden, andere Lasten oder Aufwendungen…
Diese Prüfung hat unstrittig ergeben, dass der Leistungsumfang sowie die Durchführung der Arbeiten seitens des Finanzamtes NICHT angezweifelt werden. Es fand eine Analyse des Arbeitsvolumens, der Rechnungsvolumen (Eingangs— und Ausgangsrechnungen), des Arbeitsvolumens des eigenen Personals meiner Klientin und des Arbeitsvolumens der Subunternehmen statt. Es wurde…
…ob der von der Bw. für den Streitzeitraum beantragte Vorsteuerabzug aus der Anmietung optischer Leistungsverstärker der Marke A.PCT 1550 von der Leasinggesellschaften S.B.M. GmbH & Co KG und der MV. GmbH & Co KG in Höhe von insgesamt 926.339,00 S zu Recht…
…weist eindeutig das Vorliegen fingierter Geschäftsabwicklungen nach. Gemäß den Feststellungen im Betriebsprüfungsverfahren hatte das Interesse an den zu beurteilenden Geschäften nicht an der Warenbewegung, sondern an der Geldbewegung bestanden. Demnach hatte sich die Leistung der GmbH auf die Ausstellung einer Rechnung beschränkt und in wirtschaftlicher…
…den Fall, dass die in den Rechnungen der beauftragten GmbH's ausgewiesenen Leistungen nicht von diesen erbracht worden seien, es sich also lediglich um fingierte Rechnungen handle, die geltend gemachten Vorsteuern nicht anerkannt werden könnten. Seien die verrechneten Leistungen also nicht bewirkt worden, bestehe kein…
…der Bw. fingierte Rechnungen für "Provisionen lt. beiliegender Aufstellung" ausgestellt zu haben und dass er keine Leistungen erbracht habe. Als "Honorar" für die Ausstellung dieser Scheinrechnungen habe er die fakturierten Umsatzsteuerbeträge und 5% der Nettohonorare kassiert. Er habe fingierte Rechnungen an die Bw. im nachfolgend…