…zu beurteilen als die (zuständige) Abgabenbehörde. Und zwar gelangt der Unabhängige Finanzsenat, wie oben bereits dargelegt, im vorliegenden Fall zur Auffassung, dass hier eine Eingangsabgabenentstehung nach Art.203 Abs.1 Zollkodex iVm § 2 Abs.1 ZollR-DG vorliegt, wobei dies für die finanzstrafrechtliche Beurteilung des…
…Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Die Entscheidung über die Kosten beruhe zwingend auf der angezogenen Gesetzesstelle. Zur Teileinstellung: Die finanzstrafrechtliche Beurteilung des Verhaltens des Beschuldigten für das Jahr 2000 sei der Finanzstrafbehörde mit Rücksicht auf die eingetretene absolute Verjährung verwehrt. In der fristgerechten Berufung…
…abgabenrechtlichen Prüfungsverfahren ändert der Umstand, dass die gesondert vorzunehmende finanzstrafrechtliche Beurteilung ermittelter Sachverhalte den Beschränkungen des § 98 Abs. 3 und 4 FinStrG unterliegt, nichts. Der darin gesetzlich verankerte Zweifelsgrundsatz und die Beweisverwertungsverbote gelten zwar für die finanzstrafrechtliche Auswertung der Prüfungsergebnisse, nicht jedoch für deren abgabenrechtliche…
…behördlichen Aufforderung oder aufgrund der allgemeinen Abgabenvorschriften (so zB. § 42 Abs. 1 Z 2 - 4 EStG 1988) macht dabei für die finanzstrafrechtliche Beurteilung grundsätzlich keinen Unterschied - bis zum Ablauf der oa. Fristen des § 134 BAO, ohne zuvor um eine Verlängerung der Abgabefrist angesucht zu haben…
…den Erhebungsorganen begreiflich zu machen, dies sei ihm aber offenbar nicht gelungen. Für die finanzstrafrechtliche Beurteilung sei daher lediglich von 12 Stangen (= 2.400 Stück Zigaretten) auszugehen, die er im angeführten Zeitraum über die Freimenge hinaus eingeführt habe. Damit sei aber eine gewerbsmäßige Begehung…
…Vorsteuern geltend gemacht wurden, kann bei Überprüfung der Berechtigung zur Einleitung eines Finanzstrafverfahrens auf die detaillierten Ausführungen in der Berufungsentscheidung RV/1727-W/06 verwiesen und diese somit für eine finanzstrafrechtliche Beurteilung übernommen werden. Zu ergänzen verbleibt diesbezüglich lediglich, dass das Vorbringen, es könne sich…
…Hinterziehung im Abgabenverfahren und im Finanzstrafverfahren gleiche materiell-rechtliche Bedeutung hat und auch die Verfahrensgrundsätze, insbesondere Amtswegigkeit des Verfahrens, die gleichen sind, ist Bindung gem. § 116 BAO an die finanzstrafrechtliche Beurteilung gegeben (vgl. Stoll, BAO-Kommentar, S. 2169 f.). Das Finanzamt A. als Finanzstrafbehörde I…
…Hinterziehung im Abgabenverfahren und im Finanzstrafverfahren gleiche materiell-rechtliche Bedeutung hat und auch die Verfahrensgrundsätze, insbesondere Amtswegigkeit des Verfahrens, die gleichen sind, ist Bindung gem. § 116 BAO an die finanzstrafrechtliche Beurteilung gegeben (vgl. Stoll, BAO-Kommentar, S. 2169 f.). Das Finanzamt A. als Finanzstrafbehörde I…
…133-16/14/2000 mit Scheingeschäften und Scheinrechnungen argumentierte, hielt der VwGH zur abgabenrechtlichen Beurteilung solches gar nicht für notwendig, weshalb dem Vorbringen, das für die finanzstrafrechtliche Beurteilung zuständige Gericht habe Scheingeschäfte bei der Rechnungslegerin verneint, der konkrete Bezug zu dem damit unter Beweis zu…
…Veranlassungsgrund, nicht aber ihre verfahrensrechtliche Grundlage hat. Diese findet sich unverändert in den Bestimmungen der BAO und in den einschlägigen Abgabenvorschriften, woran auch der Umstand nichts ändert, dass die gesondert vorzunehmende finanzstrafrechtliche Beurteilung ermittelter Sachverhalte den Beschränkungen des § 98 Abs. 3 und 4 leg. cit…
…schon ob ihres wirtschaftlichen Gehaltes ungewöhnlich bzw. fragwürdig erscheint, die mangels weiterer geeigneter Erhebungsergebnisse auch für die derzeitige finanzstrafrechtliche Beurteilung heranzuziehen sind, lässt sich der von der Finanzstrafbehörde erster Rechtsstufe in der Entscheidungsbegründung gezogene Schluss, es handle sich bei den Provisionszahlungen in Wahrheit um "fingierte…
…Strafverfügung gemäß § 143 FinStrG vorbehalten. Bemerkt wird, dass die mittlerweile erfolgte Bezahlung der Abgaben keinen Einfluss auf die finanzstrafrechtliche Beurteilung des Falles hat. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht…
…gegeben wird; im übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Gemäß § 98 Abs. 3 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Verfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache erwiesen ist oder nicht; "bleiben Zweifel bestehen, so…
…welcher eine Zahllast in Höhe von € 701,13 ausgewiesen war. Die Entrichtung dieser Zahllast erfolgte erst weit verspätet im Verlauf des Jahres 2006. Betreffend das Einzelunternehmen Dr. H ergab sich ein dazu in finanzstrafrechtlicher Hinsicht korrespondierendes Geschehen: Die am 15. März 2002, am 15…
…Beschuldigten sei daher als Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG und als Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs.1 lit.a FinStrG zu werten. In Anbetracht der [finanzstrafrechtlichen] Unbescholtenheit von CP und GP, der teilweisen Schadensgutmachung als mildernd bzw. der der Deliktskonkurrenz (in Bezug auf…
…FinStrG § 9 Rz 4). Für die Beurteilung der Frage der Zurechnung sowohl des Vermögens als auch der daraus resultierenden Erträge der Stiftung an diese ist (ausschließlich) entscheidend, ob die Stiftung (der Stiftungsrat) tatsächlich frei nach eigenem Ermessen über das gestiftete Vermögen verfügen konnte oder ob…
…verhängt. Gemäß § 185 FinStrG wurden die vom Bw. zu ersetzenden Kosten des Strafverfahrens in Höhe von € 363,00 bestimmt. Zur Begründung wurde dazu seitens des Spruchsenates ausgeführt, dass der in finanzstrafrechtlicher Hinsicht noch nicht in Erscheinung getretene Bw. seit 21. November 1991 als der…
…dass hinsichtlich der Umsatzsteuergebarung der Zweitbeschuldigten kein Grund zur Beanstandung bestanden habe. Mit dem angefochtenen Erkenntnis nunmehr würden beide Beschuldigten wegen verspäteter Abgabe von Umsatzsteuererklärungen betreffend Jänner 2005 und März 2006 finanzstrafrechtlich verurteilt. Sämtliche verfahrensgegenständlichen verspäteten Umsatzsteueranmeldungen würden in einen Zeitraum nach der stattgehabten Prüfung…
…Jänner 2004 habe eine Betriebsprüfung für den Zeitraum 1996-2002 geendet. Dabei seien nachstehende finanzstrafrechtlich relevante Feststellungen getroffen worden: Im Jahr 2000 sei eine Entschädigungszahlung in Höhe von S 1,5 Mio. zuzüglich 20% Umsatzsteuer von den Wiener Linien für die Verlegung eines Teiles der…
…der Vielzahl von deliktischen Angriffen über einen mehrjährigen Zeitraum und dem Aspekt der nicht außer Acht zu lassenden Generalprävention (beispielsweise wird das Taxiunternehmen von seinem Sohn fortgeführt) stehen aber als mildernd gegenüber die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit des E (die Vorstrafen aus den erwähnten Strafverfügungen sind getilgt)…