…September 2008 und am 29. Juli 2009 unrichtige Voranmeldungen mit bei weitem überhöhten Vorsteuerbeträgen betreffend die Voranmeldungszeiträume Jänner bis Dezember 2008 ans Finanzamt Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg übersendet, sodass sich in der Summe statt einer Zahllast von € 1.000,00 fälschlicherweise Guthaben von insgesamt -€…
…Umsatzsteuer 2003 und 2004 wurde dargelegt, weshalb die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen (der fiktiven Vorsteuern als Teil der Bemessungsgrundlagen) nicht ausschließlich auf Basis der Beweisergebnisse einzelfallbezogen vorgenommen wurde. Nach der Aktenlage ist davon auszugehen, dass der Bw als Beweismittel für die behaupteten Erwerbe von KFZ lediglich…
…um die fiktive Vorsteuer gem. § 12 Abs. 16 UStG 1994 in Österreich lukrieren zu können. Die betragliche Übereinstimmung zwischen der "Rückstellung" für Fremdleistungen und der Summe der in den Jahren 2003 und 2004 geltend gemachten Vorsteuern ist (auch wenn das Finanzamt diese nicht als zulässig…
…betreffend die Y-GmbH durch Dr.X um € 5.000,00 zu niedrig bekannt gegeben und entrichtet worden, weil zu Unrecht darin eine fiktive Vorsteuer aus der Scheinrechnung der S5 in Höhe von brutto € 30.000,00 erfasst war (Buchungsdatum 2. Februar 2005…
…auch der Beschuldigten als erfahrener Kauffrau bekannt, dass es selbstredend verboten ist, im steuerlichen Rechenwerk fiktive Vorsteuern aus Scheinrechnungen geltend zu machen, denen tatsächlich keine Leistung zugrunde liegen. Dennoch aber hat sie auf die oben beschriebene Weise gehandelt. In Kenntnis der diesbezüglichen Zusammenhänge war ihr…
…indem er in den diesbezüglichen steuerlichen Rechenwerken zu Unrecht entsprechende fiktive Vorsteuern zum Ansatz gebracht hat, I.A.2. fahrlässig in den Jahren 2002 bis 2004 unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht betreffend die Veranlagungsjahre 2002 bis 2004 eine Verkürzung an bescheidmäßig festzusetzenden Umsatzsteuern…
…Verwendung gefälschter Rechnungen und Kaufverträge steuerpflichtige Umsätze nicht in das steuerliche Rechenwerk aufgenommen und diese in den Jahresumsatzsteuererklärungen verheimlicht haben, fiktive Vorsteuern aus gefälschten Rechnungen geltend gemacht sowie die solcherart erzielten Schwarzerlöse und infolge unterbliebener Abgabenvorschreibung bzw. Abfuhr verbliebenen Geldmittel für private Zwecke verwendet haben…
…6) Das in der oa. Tz 31 zitierte E-Mail des steuerlichen Vertreters hat - auszugsweise - folgenden Inhalt: "Dokumentation für die fiktive Vorsteuer: Beginnend mit dem dritten Quartal 2005 wurde den Aufzeichnungen über die Ausfuhr auch eine Kopie des Fahrzeugbriefes/Typenscheines beigelegt. Da es sich für…
…00 | | | Afa | 34.497,08 | 50.944,00 | 50.994,00 | 50.994,00 | Vorsteuer von Inv. | | 65.988,82 | | | Stromkabel | | | 3.912,00 | | Verbrauchsmaterial | |…
…war (genannter Veranlagungsakt, Umsatzsteuerakt). Bei Berechnung dieser Umsatzsteuervorauszahlung durch den von B hinzugezogenen Buchhalter E war eine fiktive Vorsteuer in Höhe von € 305,23 aus dem von der X KEG an die Verpächter des Gasthauses für diesen Monat geschuldeten Pachtzins berücksichtigt worden, obwohl - offensichtlich…
…war (genannter Veranlagungsakt, Umsatzsteuerakt). Bei Berechnung dieser Umsatzsteuervorauszahlung durch den von B hinzugezogenen Buchhalter E war eine fiktive Vorsteuer in Höhe von S 4.200,-- aus dem von der X KEG an die Verpächter des Gasthauses für diesen Monat geschuldeten Pachtzins berücksichtigt worden, obwohl - offensichtlich…
…eingeleitet (Finanzstrafakt Bl.10 f). Die fiktive Vorsteuer in Höhe von € 305,23 aus dem von der X KEG an die Verpächter des Gasthauses für diesen Monat geschuldeten Pachtzins für Oktober 2002 wurde also berücksichtigt, obwohl - offensichtlich infolge finanzieller Schwierigkeiten (der Umsatz des Betriebes…
…möglich, sondern für gewiss gehalten. Diverse Erlöse seien nicht erfasst und Vorsteuern aus fingierten Rechnungen seien geltend gemacht worden. DH sei geständig hinsichtlich einer "Abgabenverkürzung an Umsatzsteuer" in einer Gesamthöhe von € 33.933,64. Bei der Strafbemessung wertete der Erstsenat als erschwerend keine Umstände…
…höhere (fiktive) Mieteinnahmen unterstellt werden können. Der Prozentsatz der auszuscheidenden Privatanteile bleibt somit unverändert. Hinsichtlich Umsatzsteuer 1999 wurde durch Vorlage des Umsatzsteuerkontos nachgewiesen, dass der Bw. von den Vorsteuern bereits einen Privatanteil von 12,27% ausgeschieden hat; Demnach war von einem ungekürzten Vorsteuerbetrag in Höhe…
…Veranlagung folgende Ergebnisse (alle Beträge in €): | Jahr | Entgelte | Vorsteuern | GS/Zl | 2002 | - | 2.998,27 | - 2.998,27 | 2003 | - | 3.725,00 | - 3.725,00 | 2004 | - | 361,00 |…
…AfA für den geschenkten Hausanteil ermittelt worden sei. Da dieser Vorhalt nicht beantwortet wurde, wurden die diesbezüglichen Werbungskosten bzw. Vorsteuern in der am 9. Februar 2007 erlassenen Berufungsvorentscheidung nicht berücksichtigt. Der Bw. stellte daher mittels FAX vom 15. März 2007 einen Vorlageantrag und brachte mittels…
…dass im Zeitpunkt der Rechnungsausstellung die Vorsteuer bereits bezahlt gewesen sei, ist relativierend zu entgegnen, dass lediglich die in den Scheinrechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer (als fiktive Forderungen der D-GmbH an die A-GmbH ) mit notleidenden Forderungen letzterer an erstere aufzurechnen versucht wurde. Soweit auf die…
…von Anlagegütern vorgenommen, eine in Höhe von ATS 86.130,00 geltend gemachte Rechnung auf den tatsächlichen Rechnungsbetrag von ATS 861,-- korrigiert und sämtliche diesbezüglich geltend gemachten Vorsteuerbeträge auf Grund dieser Feststellungen adaptiert. Von der erkennenden Behörde wird an dieser Stelle angemerkt, dass die BP…
…zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Berufungsgegenständlich sind fiktive Anschaffungskosten eines Gebäudes als Afa-Bemessungsgrundlage (Einkommensteuer 1999) sowie der Vorsteuerabzug für einen angeblichen Vorführwagen (Umsatzsteuer 2001). 1. Einkommensteuer 1999 a) Erklärung Der Bw…
…unbestritten 4,15 % betrage. Dies habe zur Folge, dass auf Grund der untergeordneten Privatnutzung der Vorsteuerabzug zur Gänze zustehe. Die Bemessungsgrundlage für den Eigenverbrauch betrage für das Streitjahr € 271,86 (Halbjahresabschreibung). Das Finanzamt hat im Schreiben vom 4. September 2013 dem Unabhängigen Finanzsenat mitgeteilt…