…können. Insoweit sei auch die Angabe eines Leistungszeitraumes erfüllt worden. Dem ist entgegen zu halten, dass die im § 11 Abs 1 UStG 1994 erschöpfend aufgezählten Rechnungsmerkmale zwingend sind. Es besteht keine Möglichkeit, eine im konkreten Fall fehlende Voraussetzung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als gegeben anzunehmen (vgl…
…dort keine Geschäftstätigkeit ab August 2000 mehr nachgewiesen werden konnte fehlender Leistungsumfang | 11.6.2001 | 174/01 | Ausstelleradresse M unrichtig, da dort keine Geschäftstätigkeit ab August 2000 mehr nachgewiesen werden konnte kein Leistungszeitraum fehlender Leistungsumfang | 3.7.2001 | 186/01…
…zulässig, in dem die Berichtigung oder Ergänzung der mangelhaften Rechnung erfolgt ist. Ein weiteres Eingehen auf den jeweils angeführten Leistungsinhalt der vorliegenden Rechnungen erübrigt sich, da der Vorsteuerabzug - wie oben ausgeführt - schon aufgrund eines fehlenden Leistungszeitraumes nicht zulässig ist. Entscheidend für den Vorsteuerabzug ist, dass…
…den Unabhängigen Finanzsenat - ohne weitere Angaben zur unternehmerischen Tätigkeit der rechnungsausstellenden GmbH zu kennen - nicht. Da schon aus dem Grund der dargelegten formellen Mängel (falsche Angabe des Leistungsempfängers, fehlender Leistungszeitraum, mangelhafte Beschreibung der Leistung) in den strittigen Rechnungen die Berufung abzuweisen war, erübrigt es sich…
…keine Arbeitsleistungen enthalten waren, Arbeitsleistungen auf den Regieberichten an Tagen, an denen die Fa. E GmbH außer dem Geschäftsführer niemanden offiziell beschäftigt hatte, fehlender Leistungszeitraum auf Rechnungen, obwohl dies bereits bei der Vor-Betriebsprüfung beanstandet worden war, Eingangsrechnungen der Fa. F, aus denen die Baustelle…
…wandte die Bp unter der Tz 2 PB die Schlagworte " kein Originalbeleg, fehlender Leistungszeitraum, fehlende Leistungsbeschreibung" ein. Das Finanzamt schloss sich den Feststellungen im Prüfungsbericht an und erließ Bescheide, mit denen die Verfahren hinsichtlich der Umsatzsteuer für die Jahre 2000 und 2001 gemäß § 303 Abs…
…sei anzumerken, dass diese Umsatzsteuerbeträge als Ergebnis der Betriebsprüfung betreffend die Jahre 1993 bis 1995 mit dem Umsatzsteuernachschauzeitraum 1/96 bis 5/97 entstanden seien. Dabei seien wegen Rechnungsmängel (fehlender Leistungszeitraum, unrichtige Lieferantenadresse etc.) in einem ersten Schritt rund S 3,9 Mio. bescheidmäßig festgesetzt…
…2000. Mit gegenständlichem Haftungsbescheid sei der Bw. als Geschäftsführer zur Haftung für Abgabenverbindlichkeiten der B-gmbH herangezogen worden, da von der Betriebsprüfung bei Eingangsrechnungen der Jahre 1997 und 1998 formale Mängel (fehlender Leistungszeitraum) festgestellt worden seien. Der Bw. habe den gegenständlichen Haftungsbescheid seinerzeit mit Berufung…
…144 auf, während die Fußnote die Nr. 114 trage. Sämtliche vorgelegte Rechnungen, im Gesamtausmaß von netto öS 1.994.726,00, hätten nicht die vom UStG geforderten Inhalte (fehlender Leistungszeitraum, brachenübliche Bezeichnung der Leistung, nicht existenter leistender Unternehmer) aufgewiesen. Außerdem seien, wie im Geschäftsverkehr allgemein…
… 11 in Verbindung mit § 12 Abs. 1 UStG im Berufungsverfahren aberkannt worden wären, also auf Grund von diversen Mängel in der Rechnungslegung (fehlender Leistungszeitraum, unrichtiger Firmenname, welche allerdings erst vom UFS im Berufungsverfahren festgestellt worden wären) resultiert. Allerdings wäre auch auf die Möglichkeit einer Rechnungsberichtigung…
…Möglichkeit mit einem P bzw. einem tt Kontakt aufzunehmen. Die Rechnungen der Fa. P Bau GmbH wiesen folgende formelle Mängel auf: Fehlender Leistungszeitraum, ungenaue Maßangaben, fehlende bzw. unklare Leistungsbeschreibung (Leistung mit Materialeinsatz oder ohne). Weiters sei von der BP festgestellt worden, dass es sich aufgrund…
…xX) als ehemalige Gesellschafterin mit einem handschriftlichen Vermerk "zur Kenntnis genommen" wurden. Die Gutschriften enthalten zudem nicht die für eine Rechnung geforderten Angaben betreffend Zeitpunkt der Leistung bzw. Lieferung (fehlender Leistungszeitraum), weshalb selbst unter der Annahme, dass die in Rede stehenden Leistungen erbracht worden sind…
…mit dem anerkannten Aufwand beim Umbau wegen Fehlens vorsteuergerechter Rechnungen (großteils kein gesonderter USt-Ausweis, unzureichende Leistungsbezeichnung, fehlender Leistungszeitraum, Kleinunternehmereigenschaft des Leistenden, falscher Adressat, fehlende Adresse des Leistenden usw.) kein Vorsteueranspruch besteht. Davon ausgenommen ist die Vorsteuer aus der Rechnung der Fa. Kr. vom 17…
…allerdings erst vom UFS im Berufungsverfahren festgestellt. Im Bericht der Betriebsprüfung findet sich kein Anhaltspunkt, dass aufgrund des fehlenden Leistungszeitraumes auf den Rechnungen der Vorsteuerabzug zu versagen wäre. In einer Besprechung mit der zuständigen UFS - Referentin, Frau B., wurde auch die grundsätzliche Berichtigungsmöglichkeit von mangelhaften…
…gewesen wäre. Außerdem wäre eine Aussetzung der Einhebung bzw. eine Berufung von Seiten des Abgabepflichtigen gegen eine allfällige derartige Feststellung der Betriebsprüfung auch nicht beantragt bzw. eingebracht worden. Nachdem der schlussendlich maßgebliche Rechnungsmangel (nämlich der fehlende Leistungszeitraum) nicht Teil der Feststellungen der Betriebsprüfung gewesen sei…
…Geschäftsführer zur Haftung für Abgabenverbindlichkeiten der GmbH herangezogen worden, da von der Betriebsprüfung bei Eingangsrechnungen der Jahre 1997 bis 1998 formale Mängel (fehlender Leistungszeitraum) festgestellt worden seien. Nach einem lang dauernden Zivilverfahren sei es nun gelungen, die formalen Mängel der Rechnungen der T-GmbH durch…
…September 2000 gelegten Rechnung ist ein Leistungszeitraum nicht zu entnehmen. Wie den korrigierten Rechnungen zu entnehmen ist, erstreckte sich der Leistungszeitraum über zwei Jahre und wurde die Umsatzsteuer in der ursprünglich gelegten Rechnung für umsatzsteuerpflichtige und nicht umsatzsteuerpflichtige Leistungen gemeinsam in einem Betrag pauschal ausgewiesen…
…Geschäftsadresse übereingestimmt habe. Zu Tz. 16 des Bp-Berichtes (Firma K):Der fehlende Leistungszeitraum sei kein gravierender Rechnungsmangel und könnte durch den GF Herrn A klargestellt werden.Eine Rechnungsberichtigung müsse nicht durch den GF der Firma K erfolgen. Zu Tz. 17 des Bp-Berichtes (Fremdleistungen…
…Augenmerk zu legen. Die Rechnungen vom 31.5.00, 28.11.00 und 22.12.00 wurden nicht nur doppelt erstellt (wobei bei der zweiten Ausfertigung jeweils der Leistungszeitraum abgedeckt wurde) und als Betriebsausgabe abgesetzt, es wurde auch auf sämtlichen Rechnungen (also auch auf den…
Die berufliche Tätigkeit des Herrn P liegt im Dunkeln (auf den Rechnungen wird als Berufsbezeichnung "Grafik Design" angegeben, darüber hinaus fehlen aber Beweismittel zur Tätigkeit des Herrn P). Die Durchführung "grafischer Tätigkeiten" gehört nicht zu den typischen Geschäften eines "Großhandels mit Spielwaren und Musikinstrumenten". Andererseits…