…21. Februar 2008 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab und führte aus, dass die Körperschaftsteuervorauszahlung für den Zeitraum 10-12/07 von € 9.423,17 am 15. Jänner 2008 fällig gewesen sei. Das Zahlungserleichterungsansuchen gemäß § 212 BAO sei erst am 16. November…
…ausgenommen Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit. d), nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet, so sind gemäß § 217 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Säumniszuschläge zu entrichten. Abs. 2: Der erste Säumniszuschlag beträgt 2% des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. Bei Mietshauseigentümern und Wohnungseigentumsgemeinschaften gelten…
…Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig sind. In der Begründung des Bescheides wird auf die Ermittlung der Höhe der Vorauszahlungen eingegangen. Gegen diesen Vorauszahlungsbescheid richtete der Bw. seine Berufung, und zwar nicht gegen die Höhe, sondern gegen die Zeitpunkte der Vierteljahreszahlungen (15…
…oben stehenden Fristen entrichtet worden seien. In der dagegen eingebrachten Berufung führte die Berufungswerberin (Bw.) aus, dass zum Zeitpunkt der Fälligkeiten der Kammerumlage 01-03/2005 am 17. Mai 2005 in Höhe von € 8.649,10 und der Umsatzsteuer-Zahllast 04/2005 am 15…
…sodass der Erörterungstermin abberaumt wurde. In der Stellungnahme führte der Bw. aus, dass die Abgabenschuldigkeiten weit vor der ersten Amtshandlung zur Einbringung am 15.4.1992 fällig gewesen wären. Die gesetzten Maßnahmen wären jedenfalls nicht geeignet gewesen, Abgabenschulden "zwangsweise" einzubringen. Über die Berufung wurde erwogen…
…11, Ritz, Orac Verlag). Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 236 Abs. 1 BAO können auf Antrag des Abgabepflichtigen fällige Abgabenschuldigkeiten ganz oder zum Teil nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Gemäß § 236 Abs. 2 BAO findet Abs. 1…
…steuerliche Folgen einer gesetzlichen Maßnahme hintanzuhalten. Habe er das nicht getan, so zwinge dies zum Schluss, dass er in den bloßen Folgen des erlassenen Gesetzes einen eine Nachsicht fälliger Abgabenschuldigkeiten rechtfertigenden Grund nicht erblickt habe. Aus diesem Erkenntnis kann jedoch nicht, wie der Bw. vermeint…
…Behörde geführt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten ganz oder zum Teil durch Abschreibungen nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach der Lage des Falles ist tatbestandsmäßige Voraussetzung…
…vom Abgabenkonto der Erwerberin auf das Abgabenkonto der Bw. "ausgeglichen" werden sollte. Die Erwerberin habe jedoch zum Fälligkeitstermin der Umsatzsteuer am 15.5.2012 über keine Steuernummer verfügt, weil das Finanzamt noch keinen Antrittsbesuch durchgeführt habe. Erst nach Vergabe einer Steuernummer sei die Umsatzsteuergutschrift auf…
…bei Überweisung auf das Postscheckkonto, bei Überweisung auf ein sonstiges Konto der empfangsberechtigten Kassa und bei Gutschrift eines Schecks im Verrechnungsweg. Für den streitgegenständlichen Fall bedeuten die obigen Ausführungen folgendes: Die Abgabenschuldigkeit (NOVA 05/2009) war am 15.7.2009 fällig. Am 21.7.2009…
…Abgabepflichtigen voraus. Daher wären auch die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt hätten, grundsätzlich unbeachtlich. Weiters werde bemerkt, dass zum Fälligkeitstag 15. Oktober 2010 kein Guthaben am Abgabenkonto bestanden hätte. In der dagegen am 10. Oktober 2011 rechtzeitig eingebrachten Berufung wandte der Bw. ein, dass die…
…abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 11. Juli 2011 setzte das Finanzamt einen Säumniszuschlag in Höhe von € 74,25 fest, da die Umsatzsteuer 2010 mit einem Betrag von € 3.712,33 nicht bis zum Fälligkeitstag, dem 15. Februar 2011…
…zum 8. Juli 2009 entrichtet worden seien. In der dagegen form- und fristgerecht eingebrachten Berufung führte der Bw. aus, dass die am 8. Juli 2009 fälligen Abgaben am 9. Juli 2009 zur Überweisung gebracht worden seien. Unter Berücksichtigung der dreitägigen Respirofrist gemäß § 211 Abs. 2…
…von 2 %, das sind € 96,15 festgesetzt. Dagegen richtet sich die Berufung vom 14. März 2007, in der vorgebracht wird, dass die Fälligkeit der Einkommensteuer 2003 nicht eingetreten sei, daher könne auch kein Säumniszuschlag vorgeschrieben werden. Der Bescheid sei zudem mangelhaft, da nicht angegeben…
…gemäß § 58 Z 1 KO die Festsetzung eines Säumniszuschlages für den Zeitraum ab 31. Jänner 2004 nicht mehr zulässig. Ginge man davon aus, dass die Fälligkeit der Steuerforderung Anspruchszinsen 2000 vor Konkurseröffnung eingetreten sei - wogegen jedoch der Bescheid vom 23. Mai 2005 spreche -, so stelle…
…2005 wurde ausgeführt, dass keine rechtskräftige Festsetzung der Umsatzsteuer für die Jahre 2003 und 2004 vorliege, sodass auch die Vorschreibung der Säumniszuschläge zu Unrecht erfolgt sei. Mit der Konkurseröffnung seien alle Forderungen fällig geworden. Die Konkurseröffnung sei am 13.04.2005 erfolgt. Allfällige Säumniszuschläge wären…
…201 BAO vom 20. August 1990 über die Festsetzung von Mineralölsteuer in der Gesamthöhe von S 73,702.684,00 resultieren. Die Mineralölsteuer wurde im Jahre 1990 fällig. Die Verjährung beginnt folglich mit Ablauf des Jahres 1990. Mit Bescheid vom 19. Dezember 1991 hat das…
…Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land betreffend Abweisung eines Ansuchens um Rückgängigmachung der Vorverlegung des Fälligkeitstages für die Umsatzsteuer 1997 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO…
…Juli 2003. Am Abgabenkonto des Bf. haften derzeit fällige Abgabenverbindlichkeiten im Gesamtbetrag von 15.779,16 € aus. Eine Entrichtung von Abgaben erfolgte bis dato nicht. Am Strafkonto haftet die Geldstrafe derzeit mit einem Betrag in der Höhe von 4.847,20 € offen aus…
…für die Maschinen nicht erzielbar. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Die Unbilligkeit i.S.d. …