…und zwar unter Bedachtnahme auf die diesfalls bestehende erhöhte Mitwirkungspflicht des Bf (siehe dazu insbes. Ritz, BAO-Kommentar, Linde-Verlag, Rz.13 zu § 115, und Stoll, BAO-Handbuch, Orac-Verlag, S.270) der entscheidungsrelevante Sachverhalt zu ermitteln und sodann dementsprechend über den nunmehr wieder offenen…
…erhöhte Mitwirkungspflicht der Partei unter anderem dann vor, wenn Sachverhaltselemente ihre Wurzeln im Ausland haben; die Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht ist in dem Maß höher als die behördlichen Ermittlungsmöglichkeiten geringer sind (vgl. VwGH 26.7.2000, 95/14/0145 u. a.). Diesfalls besteht eine erhöhte Mitwirkungspflicht…
…dass der der Entscheidung zu Grunde zu legende (maßgebliche) Sachverhalt -zeitnah- festgestellt und durch entsprechende Unterlagen und Beweismittel, an Hand derer sodann zu beurteilen ist, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Zahlungserleichterung vorliegen, belegt wird, wobei diesbezüglich die Partei zum einen eine erhöhte Mitwirkungspflicht (siehe…
…26. Mai 2011, 2011/16/0011). Wenn Sachverhaltselemente ihre Wurzeln im Ausland haben, liegt nach herrschender Lehre und Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes eine erhöhte Mitwirkungspflicht der Partei bzw. eine in den Hintergrund tretende amtswegige Ermittlungspflicht vor; die Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht ist in dem Maße höher, als…
…erhöhte Mitwirkungspflicht der Partei unter anderem dann vor, wenn Sachverhaltselemente ihre Wurzeln im Ausland haben; die Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht ist in dem Maß höher als die behördlichen Ermittlungsmöglichkeiten geringer sind (vgl. VwGH 26.7.2000, 95/14/0145 u. a.). Diesfalls besteht eine erhöhte Mitwirkungspflicht…
…ausgeführt liegt nach der Rechtsprechung eine erhöhte Mitwirkungspflicht der Partei unter anderem dann vor, wenn Sachverhaltselemente ihre Wurzeln im Ausland haben, wobei die Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht in dem Maß höher ist als die behördlichen Ermittlungsmöglichkeiten geringer sind. Diesfalls besteht neben der erhöhte Mitwirkungspflicht auch eine…
…der berufungsgegenständliche Gewinnanteil richtig festgestellt und verteilt wurde. Es ist in diesem Zusammenhang auf das Erkenntnis des VwGH vom 23.2.1994, 92/15/0159 hinzuweisen, wonach die Behörde in freier Beweiswürdigung den maßgeblichen Sachverhalt festzustellen hat, wenn die Partei die sie treffende erhöhte Mitwirkungspflicht…
…Glaubhaftmachung. Nach der Judikatur liegt eine erhöhte Mitwirkungspflicht der Partei (und damit eine in den Hintergrund tretende amtswegige Ermittlungspflicht) unter anderem dann vor, wenn Sachverhaltselemente ihre Wurzeln im Ausland haben. Die sachliche Rechtfertigung für die erhöhte Mitwirkungspflicht hinsichtlich Auslandssachverhalten besteht in der Einschränkung der Möglichkeiten…
…die ihre Wurzeln im Ausland haben, bestand für die Bw. erhöhte Offenlegungs- und Mitwirkungspflicht. Nach der Rechtsprechung liegt eine erhöhte Mitwirkungspflicht der Partei (eine in den Hintergrund tretende amtswegige Ermittlungspflicht) ua dann vor, wenn Sachverhaltselemente ihre Wurzeln im Ausland haben; die Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht ist…
…mwN). Wenn die Partei die sie treffende erhöhte Mitwirkungspflicht verletzt, hat die Behörde den maßgebenden Sachverhalt im Rahmen der freien Beweiswürdigung festzustellen (VwGH vom 23. Februar 1994, 92/15/0159). Aus diesen Rechtsausführungen folgt, dass den Bw. zweifelsohne eine erhöhte Mitwirkungspflicht trifft. Der maßgebende Sachverhalt…
…erhöhte Mitwirkungspflicht der Partei unter anderem dann vor, wenn Sachverhaltselemente ihre Wurzeln im Ausland haben; die Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht ist in dem Maß höher als die behördlichen Ermittlungsmöglichkeiten geringer sind (vgl. VwGH 26.7.2000, 95/14/0145 u. a.). Diesfalls besteht eine erhöhte Mitwirkungspflicht…
…als Sonderzahlung bzw. 14. Monatslohn zu berücksichtigen ist. Nach der Rechtsprechung liegt eine erhöhte Mitwirkungspflicht der Partei (eine in den Hintergrund tretende amtswegige Ermittlungspflicht) ua dann vor, wenn Sachverhaltselemente ihre Wurzeln im Ausland haben; die Mitwirkungspflicht und Offenlegungspflicht ist in dem Maße höher, als die…
…Gutachten zu erstellen. Wenn die Partei die sie treffende erhöhte Mitwirkungspflicht verletzt hat, hat die Behörde den maßgebenden Sachverhalt im Rahmen der im § 167 BAO normierten freien Beweiswürdigung festzustellen. Im gegenständlichen Fall kann für die Beurteilung des Grades der Behinderung nur die ärztliche Bescheinigung des…
…auf Verlangen der Abgabenbehörde zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Kann ihnen ein Beweis nach den Umständen nicht zugemutet werden, so genügt die Glaubhaftmachung. Nach der Judikatur liegt eine erhöhte Mitwirkungspflicht der Partei …
…liegt eine erhöhte Mitwirkungspflicht der Partei (eine in den Hintergrund tretende amtswegige Ermittlungspflicht) u.a. dann vor, wenn Sachverhaltselemente ihre Wurzeln im Ausland haben; die Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht ist in dem Maße höher, als die behördliche Ermittlungsmöglichkeit geringer ist. Diesfalls bestehe somit eine erhöhte Mitwirkungspflicht…
… 162 BAO liegt eine erhöhte Mitwirkungspflicht der Partei und somit eine in den Hintergrund tretende amtswegige Ermittlungspflicht u.a. dann vor, wenn Sachverhaltselemente ihre Wurzeln im Ausland haben. Die Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht der Partei ist dann in dem Maß höher als behördlichen Ermittlungsmöglichkeiten geringer sind…
…Beweise für die Aufhellung auslandsbezogener Sachverhaltselemente beizuschaffen. Verletzt die Partei die "erhöhte" Mitwirkungspflicht im Abgabenverfahren, so hat das Finanzamt den maßgebenden Sachverhalt im Rahmen ihrer freien Beweiswürdigung festzustellen (VwGH vom 23.2.1994, 92/15/0159). Aufgrund der vorliegenden Erhebungen konnte folgender Sachverhalt festgestellt werden: …
…Darlegung des Sachverhaltes und Anbieten von Beweisen nach. Eine erhöhte Mitwirkungspflicht trifft die Partei generell bei Begünstigungsbestimmungen (s. zB Ritz, BAO³ § 115 Tz 9 und Tz 12, und die dort angeführten weiteren Judikaturhinweise). Im Rahmen seiner Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft begehrte der Bw. ua…
…besteht eine erhöhte Mitwirkungspflicht der Partei insbesondere bei der Schaffung und Beschaffung von Beweismitteln (vgl. Verwaltungsgerichtshof vom 19.10.2006, Zl. 2006/14/0109 ) Da die Bw. weder nachgewiesen noch glaubhaft gemacht hat, dass der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Österreich liegt, konnte der Berufung keine…
…die Bw im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht (bzw. erhöhten Mitwirkungspflicht) durch Vorlage geeigneter Unterlagen (Übersetzungen) sowie durch entsprechende Erläuterungen mitzuwirken. Über die Berufung wurde erwogen: Unbestritten ist, dass die ausländischen Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb bezogen werden und das Besteuerungsrecht aufgrund der Artikel 7 und 23 des…