…der Folge als wesentlicher Umstand gegen das Vorliegen eines Unternehmerrisikos zu werten ist. Weiters erachtet der Berufungssenat das Vorbringen der Bw, wonach sich die jährlichen Gf-Bezüge aus einer erfolgsabhängigen Entlohnung, berechnet nach der bereits oben wieder gegebenen Kennziffer, und einem jährlichen Fixbetrag zusammen setze…
…wenn ausschließlich eine erfolgsabhängige Vergütung und Kostenbeteiligung vereinbart und auch tatsächlich umgesetzt wurde. Auch völlig schwankende provisionsabhängige Bezüge können ein Unternehmerrisiko begründen (VwGH 18.12.2002, 2001/13/0093), wobei hier zu einem Fixum erfolgsabhängige Bezüge getreten sind. Allerdings treten nach dem Erkenntnis eines verstärkten…
… 201 BAO betreffend DB und DZ für 2004 bis 2006, deren Bemessungsgrundlagen unter Einbeziehung der Bezüge der wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer ermittelt wurden. Die Bescheide betreffend DB und DZ für 2004 wurden aufgrund der doppelten Einbeziehung von Geschäftsführerbezügen und Sachbezügen in die Bemessungsgrundlage mit Aufhebungsbescheid…
…zwar in folgendem Ausmaß: | 1995 | ATS 200.000,-- | 1996 | ATS 451.000,-- | 1997 | ATS 447.000,-- | 1998 | ATS 174.000,-- | 1999 | ATS 349.000,-- In der Einkommensteuererklärungen der Beschuldigten wurden diese Bezüge nicht offen gelegt…
…Überschusses einen Zuschuss in die Gesellschaft zu leisten. Aufgrund dieser getroffenen Vereinbarung ist der gesamte Bezug des Geschäftsführers daher einer großen Schwankungsbreite ausgesetzt (100 %ige Korrelation mit den Umsätzen); bei leitenden Angestellten ist es absolut unüblich den gesamten Bezug erfolgsabhängig (korrelierend mit dem erzielten Umsatz…
…Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Anlässlich einer bei der Berufungswerberin über die Jahre 1999 bis 2002 durchgeführten Lohnsteuerprüfung wurde festgestellt, dass die Bezüge der beiden zu je 50% an der Gesellschaft beteiligten Geschäftsführer S.N. und W.N…
…erfolge eine erfolgsabhängige Entlohnung, die sich über einen Zeitraum von mehreren Jahren erstrecke und aus heutiger Sicht auch das Jahr 2003 umfasse. Die Auszahlungen in den einzelnen Jahren seien im Rahmen dieser Vereinbarung zu verstehen und würden einer noch ausstehenden Endabrechnung unterliegen. Die Bezüge seien…
…EStG nicht erfüllt. Außerdem sei auch eine weitestgehend erfolgsabhängige Entlohnung vorgesehen und es bestehe daher Unternehmerrisiko. Das Finanzamt schloss sich der Ansicht des Lohnsteuerprüfers an, dass die Bezüge der beiden Geschäftsführer dennoch in die Bemessungsgrundlage des Dienstgeberbeitrags und Zuschlags zum Dienstgeberbeitrag einzubeziehen wären, und forderte…
…über den Zeitraum vom 1. Jänner 1996 bis 31. Dezember 2000 durchgeführte Lohnsteuerprüfung wurden ua die Bezüge (Entlohnung/Entnahmen) der Geschäftsführer (GF) der Berufungswerberin (Bw) gemäß § 41 Abs 1 FLAG dem Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag unterworfen. Der Lohnsteuerprüfer stellte fest…
…Wenn die Bw nun vermeint, dass zum einen der Gesellschafter-Geschäftsführer keine gleich bleibenden Bezüge erhalten habe und zum anderen diese erfolgsabhängig seien und ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Höhe der Geschäftsführerbezüge und dem wirtschaftlichen Ergebnis des Unternehmens deshalb liege, weil sich die Höhe der…
…Außerdem hätte der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtssprechung Kriterien festgelegt, unter denen es auf keinen Fall zu einer DB- und DZ-Pflicht komme. Maßgeblich sei insbesondere eine erfolgsabhängige Vergütung und kein Fixum. Der Geschäftsführer habe einen Dienstvertrag, in dem seine Entlohnung ausschließlich vom Ergebnis der gewöhnlichen…
…dieser Firma über den Zeitraum 1.1.1995 bis 31.1.1997 durchgeführten Lohnsteuerprüfung wurde festgestellt, dass die Bezüge des zu 33,33% an der Gesellschaft beteiligten Geschäftsführers B. nicht in die Bemessungsgrundlage des Dienstgeberbeitrags zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlags zum Dienstgeberbeitrag einbezogen wurden…
…Entscheidungsgründe Anlässlich einer bei der Berufungswerberin durchgeführten Lohnsteuerprüfung über die Jahre 2000 bis 2002 wurde festgestellt, dass die Bezüge des zu 100% an der Gesellschaft beteilgten Geschäftsführers Z. nicht in die Bemessungsgrundlage des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und des Zuschlags zum Dienstgeberbeitrag einbezogen wurden…
…Entscheidungsgründe Anlässlich einer bei der Berufungswerberin durchgeführten Lohnsteuerprüfung über die Jahre 1998 bis 2002 wurde festgestellt, dass die Bezüge des zu 100% an der Gesellschaft beteiligten Geschäftsführers D. nicht in die Bemessungsgrundlage des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und des Zuschlags zum Dienstgeberbeitrag einbezogen wurden…
…Auslagen kommt der Auftragnehmer ohne Rückvergütungsanspruch selbst auf. Das Finanzamt forderte auf Grund dieser Feststellung mit Haftungs- und Abgabenbescheid den auf diese Bezüge entfallende Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag nach. In einer gegen den Bescheid eingebrachten Berufung wurde die Richtigkeit dieser Vorgangsweise bestritten und dies…
…Straße 14-18, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Im Zuge einer Lohnabgabenprüfung stellte der Prüfer fest, dass für die Bezüge des wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers E.M. kein DB errechnet und abgeführt wurde, obwohl sich…
…einer Lohnabgabenprüfung stellte der Prüfer fest, dass für die Bezüge der beiden mit jeweils 50 % an der Berufungswerberin beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer und für die Vorteile beider Gesellschafter-Geschäftsführer aus der privaten Benützung von Firmenfahrzeugen kein DB und DZ abgeführt wurde. Als Bemessungsgrundlage in Höhe von…
…abgewiesen. Entscheidungsgründe Im Zuge einer Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer fest, dass die Bezüge des mit 100 % an der Berufungswerberin beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers nicht in die Bemessungsgrundlage für den DB und der DZ miteinbezogen worden waren. Der Begründung des angefochtenen Bescheides ist sinngemäß zu entnehmen: Schuldet…
…tätig wurde. Bis zum März 1999 ergeben sich jedoch auf Grund der regelmäßigen Buchungen keinerlei Anhaltspunkte für eine erfolgsabhängige Entlohnung, welche einen Rückschluss auf die Tragung von Unternehmerrisiko zulässt. Es spricht nämlich gegen das Vorliegen eines Unternehmerrisikos, wenn Gesellschafter-Geschäftsführer für Zeiträume Bezüge erhalten, in…
…ebenso andere mit der Geschäftsführung verbundene Auslagen. Die Zahlungen könnten unregelmäßig und in unterschiedlicher Höhe erfolgen. Werden beim Jahresabschluss zu hohe Bezüge festgestellt, seien die Überzahlungen auf das Gesellschafterverrechnungskonto umzubuchen und später zurückzuzahlen. Anlässlich einer bei der Berufungswerberin durchgeführten Lohnsteuerprüfung über die Jahre 1999 bis…