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UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 1/3

…Datenverarbeitungsregisters) und RSa (Anm.: eigenhändig zuzustellende Sendung). Die Ausfertigungen des Wiederaufnahme- und neuen Einkommensteuerbescheides für das Jahr 2005, das Jahr 2006 bzw. das Jahr 2007 sind unter den betreffenden Jahresfahnen jeweils mit einem leeren RSa-Kuvert (Formular 3 zu § 22 ZustellG) zusammengeheftet abgelegt. Auf den…

UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 2/3

…eigenhändig zuzustellen gewesenen Erledigungen vom 31. August 2010 betreffend amtswegige Wiederaufnahmen hinsichtlich der Einkommensteuerverfahren für die Jahre 2005, 2006 und 2007 und Einkommensteuer für diese Jahre der Bw. nicht zugegangen bzw. die von der BRZ GmbH namens des Finanzamtes automationsunterstützt erstellten, verfügungsgemäß ohne Zustellnachweis zuzustellen…

UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 3/3

…den Leiter des Wohnsitzfinanzamtes genehmigten, mit 31. August 2010 datierten Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2005, 2006 und 2007 sind mit ihrer Zustellung an die Bw. Ende September 2010 wirksam geworden und haben zeitgleich damit ua. den Lauf der einmonatigen Berufungsfristen ausgelöst, die damit jeweils erst…

UFSF FSRV/0015-F/12Feststellung einer Berufung als zurückgenommen infolge nicht fristgerecht nachgereichter Unterschrift; Wahrung des Parteiengehörs
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid23.05.2013

…Beweismittel zu benennen bzw. vorzulegen. In einem dazu per Fax am 25. Jänner 2013 übermittelten, nicht unterfertigten Schreiben wird ausgeführt, der Berufungswerber bestreite die eigenhändige Zustellung. Er ersuche, ihm den Rückschein zur Einsicht zuzustellen, damit er sich dazu genau äußern könne. Die Mutter wäre sehr…

UFSS RV/0164-S/06Wirksamkeit der Zustellung von Bescheiden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.06.2006

…führte er unter anderem aus: Zustellungen im laufenden Finanzverfahren hätten zu seinen Handen zu erfolgen. Bei den als Beilage zum Schreiben vom 14. Oktober 2005 an den Rechtsvertreters der Bw. übermittelten Schriftstücken habe es sich "lediglich um Kopien" ohne eigenhändige Unterschrift gehandelt. Der Masseverwalter stimmte…

UFSL FSRV/0029-L/06Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Einspruches wegen nicht erfolgter bzw. nachgewiesener Zustellung der Strafverfügung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)09.03.2007

…cit. mittels Formular 3/1 (RSa eigenhändig) und nicht, wie in der Beschwerde angeführt ("... RSB Brief ..."), mittels Formular 4/1 (RSb) laut Zustellformularverordnung 1982, BGBl II 493/1999 idgF., erfolgt ist. Gemäß dem nach § 56 Abs. 3 FinStrG auch für Zustellungen nach dem FinStrG maßgeblichen …

UFSS FSRV/0018-S/07Beschwerde gegen Zurückweisungsbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)31.01.2008

…Ausführungen des Finanzamtes im bekämpften Bescheid, welche durch den Akteninhalt gedeckt sind zu entnehmen ist, erfolgte die Zustellung des Bescheides vom 24. November 2006 am 13. Dezember 2006 (Abholung durch den Bf bestätigt durch eigenhändige Unterschrift). Die einmonatige Rechtsmittelfrist endete somit am 15. Jänner 2007…

UFSL FSRV/0055-L/09Zurückweisung eines unzureichend begründeten Wiederaufnahmeantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid16.09.2009

…vom 13. September 2007, FSRV/0051-l/06, abgeschlossenen Finanzstrafverfahrens, zu Recht erkannt: Der Antrag wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Verfügung vom 11. Jänner 2005, zugestellt durch eigenhändige Übernahme am 24. Jänner 2005, war gegen H, wohnhaft in X, unter der StrNr. 046/2004…

UFSW RV/1158-W/07Bescheidausfertigungen, die von EDV ausgedruckt, dann vom Finanzamt verändert, aber nicht unterschrieben werden
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid30.09.2009

…Dezember 2004 datierter BP-Bericht verfasst. U.a. in Sachen Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer für die Jahre 1996 bis 1998 richtete das Finanzamt an die aGmbH (als materielle Bescheidadressatin) z.H. des Masseverwalters (als Zustellungsempfänger) adressierte, mit 17. Jänner 2005 datierte und als Bescheide intendierte Schreiben…

UFSW RV/0929-W/03Keine Rechtsgemeinschaft bzw. gemeinschaftlicher Rechtsgrund liegt vor, wenn für den VfGH zumindest verfahrenstechnisch die Möglichkeit besteht, unterschiedliche Erkenntnisse zu fällen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.11.2003

…nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein. Die…

UFSL RV/1730-L/02Kleidung eines Richters als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2003

…nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein. Die…

UFSW RV/1755-W/11Errichtung eines Kreisverkehrs durch eine Betriebsansiedlungsgesellschaft V: Berufungsvorentscheidung steht neuerlichem Umsatzsteuerbescheid in derselben Sache entgegen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.05.2012Teil 2/2

… 289 Abs. 2 BAO ersatzlos auf. Der Aufhebungsbescheid vom 2. 3. 2011 enthalte sämtliche nach der Bundesabgabenordnung erforderlichen Bescheidmerkmale und sei durch die Zustellung am 14. 4. 2011 gegenüber der Bw. wirksam erlassen worden. Der Aufhebungsbescheid sei rechtlich existent und der Bekämpfung mit Berufung zugänglich…

UFSW RV/2118-W/10Aus drei Gründen nichtige Einkünfte-Nichtfeststellungsbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.02.2012Teil 2/3

…Erledigungen iSd § 97 Abs. 1 lit. a BAO durch Zustellung von schriftlichen Ausfertigungen iSd § 96 BAO ergehen sollen. § 96 BAO bestimmt: "Alle schriftlichen Ausfertigungen der Abgabenbehörden müssen die Bezeichnung der Behörde enthalten sowie mit Datum und mit der Unterschrift dessen versehen sein, der die Erledigung…

UFSW RV/2099-W/10Keine Aufhebung gemäß § 299 BAO, wenn rechtlich keine aufzuhebenden Bescheide existieren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.12.2011Teil 2/3

…Erledigungen iSd § 97 Abs. 1 lit. a BAO durch Zustellung von schriftlichen Ausfertigungen iSd § 96 BAO ergehen sollen. § 96 BAO bestimmt: "Alle schriftlichen Ausfertigungen der Abgabenbehörden müssen die Bezeichnung der Behörde enthalten sowie mit Datum und mit der Unterschrift dessen versehen sein, der die Erledigung…

UFSW RV/2163-W/10Einkünfte-Nichtfeststellungsbescheide aus drei Gründen nichtig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2011Teil 2/3

…Erledigungen iSd § 97 Abs. 1 lit. a BAO durch Zustellung von schriftlichen Ausfertigungen iSd § 96 BAO ergehen sollen. § 96 BAO bestimmt: "Alle schriftlichen Ausfertigungen der Abgabenbehörden müssen die Bezeichnung der Behörde enthalten sowie mit Datum und mit der Unterschrift dessen versehen sein, der die Erledigung…

UFSW RV/2808-W/10Ausfertigung von Bescheiden mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2011

…den Namen des Genehmigenden nicht enthält. Aus diesem Grunde stelle ich den Antrag, 1) die Entscheidung über die Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz zu verweisen und 2) die rechtswidrige, zudem ohne Zustellnachweis zugestellte, Berufungsvorentscheidung ersatzlos aufzuheben." Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 92 Abs…

UFSZ3K ZRV/0190-Z3K/06Einfuhrzollschuld für Teppiche
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)19.09.2007

… 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht dem Beschwerdeführer jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieses Bescheides eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich…

UFSW RV/1093-W/04Inhalt des Wiedereinsetzungsantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.09.2005

…innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist vorgegeben wird (VwGH vom 30.10.2003, 2003/15/0042). Der gesetzliche Vertreter und Komplementär der Bw hat die Zustellung der im Schätzungswege ergangenen Abgabenbescheide betreffend das Jahr 2002 unbestritten durch eigenhändige Unterfertigung auf dem Rückschein mit Datum 10. Dezember 2003 bestätigt…

UFSZ2L ZRV/0210-Z2L/02Antrag auf teilweise Entlassung aus der Gesamtschuld gemäß § 237 Abs.1 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)13.05.2005

…nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein. Die…

UFSZ2L ZRV/0273-Z2L/02Antrag auf teilweise Entlassung aus der Gesamtschuld gemäß § 237 Abs. 1 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)12.05.2005

…nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein. Die…