RIS AI
3 414 Treffer341 msnur geltende Fassungen
UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 1/3

…Datenverarbeitungsregisters) und RSa (Anm.: eigenhändig zuzustellende Sendung). Die Ausfertigungen des Wiederaufnahme- und neuen Einkommensteuerbescheides für das Jahr 2005, das Jahr 2006 bzw. das Jahr 2007 sind unter den betreffenden Jahresfahnen jeweils mit einem leeren RSa-Kuvert (Formular 3 zu § 22 ZustellG) zusammengeheftet abgelegt. Auf den…

UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 2/3

…eigenhändig zuzustellen gewesenen Erledigungen vom 31. August 2010 betreffend amtswegige Wiederaufnahmen hinsichtlich der Einkommensteuerverfahren für die Jahre 2005, 2006 und 2007 und Einkommensteuer für diese Jahre der Bw. nicht zugegangen bzw. die von der BRZ GmbH namens des Finanzamtes automationsunterstützt erstellten, verfügungsgemäß ohne Zustellnachweis zuzustellen…

UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 3/3

…den Leiter des Wohnsitzfinanzamtes genehmigten, mit 31. August 2010 datierten Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2005, 2006 und 2007 sind mit ihrer Zustellung an die Bw. Ende September 2010 wirksam geworden und haben zeitgleich damit ua. den Lauf der einmonatigen Berufungsfristen ausgelöst, die damit jeweils erst…

BFG RV/7500318/2014Titelbescheid ist rechtswirksam
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.03.2017

…eine Ersatzfreiheitsstrafe von 36 Stunden verhängt. Die Zustellung erfolgte mittels eigenhändiger Zustellung mit einem Zustellversuch am DatC und durch Hinterlegung bei der PostA mit Beginn der Abholfrist am DatD. Eine Verständigung über die Hinterlegung wurde in die Abgabeeinrichtung eingelegt. Die Strafverfügung wurde vom Beschwerdeführer nicht…

BFG RV/7501233/2014Parkometerstrafe trotz behaupteter Fahrzeugüberlassung an einen Dritten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.03.2016

…falls diese uneinbringlich ist, Ersatzfreiheitsstraße von 14 Stunden. Die eigenhändige Zustellung durch die Post war nicht möglich, weshalb die Bezirksregierung D-Stadt um Zustellung ersucht wurde. Die Zustellung erfolgte am 5.2.2014. Mit Eingabe vom 10.2.2014 erhob der Bf. gegen die Strafverfügung…

BFG RV/7501284/2014Verspäteter Einspruch gegen eine Strafverfügung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.07.2014

…der Magistratsabteilung 6 an die Magistratsabteilung 67, dort eingelangt am 10. 4. 2014 und zur Zahl 918*****/2/2 protokolliert. 7. Zustellnachweis betreffend eigenhändige Zustellung eines Schriftstücks mit der Zahl MA 67-PA-918*****/2/2 an Birgit Si*****-Se*****, ***Adresse*W***, am 3. 10…

UFSF FSRV/0015-F/12Feststellung einer Berufung als zurückgenommen infolge nicht fristgerecht nachgereichter Unterschrift; Wahrung des Parteiengehörs
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid23.05.2013

…Beweismittel zu benennen bzw. vorzulegen. In einem dazu per Fax am 25. Jänner 2013 übermittelten, nicht unterfertigten Schreiben wird ausgeführt, der Berufungswerber bestreite die eigenhändige Zustellung. Er ersuche, ihm den Rückschein zur Einsicht zuzustellen, damit er sich dazu genau äußern könne. Die Mutter wäre sehr…

BFG RV/6100405/2021elektronische Zustellung: Heilung des Zustellmangels amtswegige Wiederaufnahme
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.12.2023Teil 1/3

…Höhe von 10.237,49 Euro und je ein Anteil der Ehegatten Bf1 (kurz: Bf1) und Bf2 (kurz: Bf2) in Höhe von 5.118,75 bzw 5.118,74 Euro festgestellt. Die Zustellung dieses Bescheides erfolgte an Bf1. Die Entscheidung enthält auch einen Hinweis auf …

BFG RV/7100041/2022Zustellung eines Bescheides an eine juristische Person, deren Geschäftsführer verstorben ist.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.10.2023

…Person als Empfänger zu bezeichnen ist (vgl. VwGH 24. August 2006, 2005/17/0281), kein Zustellmangel vor. b) fehlender Spruch Soweit die Bf. in ihrem Vorlageantrag geltend macht, dass die Beschwerdevorentscheidungen Nichtbescheide darstellen würden, da nicht erkennbar wäre, in welcher Weise entschieden worden sei ist…

BFG RV/7100029/2022Zustellung in FinanzOnline erwiesen, verspätete Beschwerde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss06.07.2023

…insgesamt gestellt der Antrag auf Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht. Grunddaten Die Grunddaten der Bundesfinanzverwaltung zeigen, dass dort ein FinanzOnline-Zugang des Bf samt elektronischer Zustellung vermerkt ist: [Grafik]   In den Grunddaten ist die mit tt.11.2019 erfolgte Ehescheidung vermerkt. Vorlage Mit…

BFG RV/7100549/2016Keine wirksame Zustellung durch Ausfolgung einer bloßen Bescheidkopie durch die Behörde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.03.2016Teil 1/2

…Welche Rolle die VO 1408/71 in diesem Verfahren gespielt haben soll und aus welchen Gründen das Finanzamt davon ausgeht, dass die 1986 geborene Bf Rentnerin sei, ist nicht ersichtlich. Ein Zustellnachweis ist nicht aktenkundig. Antrag vom 3. 12. 2014 Mit dem Formular Beih 1…

BFG RV/4100088/2017Zustellung einer "Zweitschrift" des Bescheides
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss31.10.2017

…März 2016. In der Beschwerdeschrift wurde ausgeführt: „BESCHWERDE an das Bundesfinanzgericht, AK. (Anmerkung: Eine allfällige frühere Zustellung an den nicht mehr geschäftsfähigen Herrn C im Jahr 2015 oder 2016 konnte keine Wirkung entfalten, siehe so auch bereits die Zeichnung des Erhebungsbogens, Erklärung vom 13.8…

UFSS RV/0164-S/06Wirksamkeit der Zustellung von Bescheiden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.06.2006

…führte er unter anderem aus: Zustellungen im laufenden Finanzverfahren hätten zu seinen Handen zu erfolgen. Bei den als Beilage zum Schreiben vom 14. Oktober 2005 an den Rechtsvertreters der Bw. übermittelten Schriftstücken habe es sich "lediglich um Kopien" ohne eigenhändige Unterschrift gehandelt. Der Masseverwalter stimmte…

BFG RV/7102061/2024Bescheid weist im Kopf und Fertigungsklausel ein im Zeitpunkt der Zustellung nicht mehr existentes Finanzamt aus
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss09.07.2024

…der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend Beschwerde vom 1. Februar 2022 gegen den undatierten Bescheid des im Zeitpunkt der Zustellung nicht mehr existenten Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf, versendet durch das Finanzamt Österreich am 5. Jänner 2022 betreffend Haftung gemäß § 9 BAO zur Steuernummer **…

UFSL FSRV/0029-L/06Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Einspruches wegen nicht erfolgter bzw. nachgewiesener Zustellung der Strafverfügung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)09.03.2007

…cit. mittels Formular 3/1 (RSa eigenhändig) und nicht, wie in der Beschwerde angeführt ("... RSB Brief ..."), mittels Formular 4/1 (RSb) laut Zustellformularverordnung 1982, BGBl II 493/1999 idgF., erfolgt ist. Gemäß dem nach § 56 Abs. 3 FinStrG auch für Zustellungen nach dem FinStrG maßgeblichen …

BFG RV/7501302/20161. Parkometerabgabe 2. Verspäteter Einspruch gegen Strafverfügung 3. Ordnungsgemäße Zustellung wird nicht bestritten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.11.2016

…02.2016 nachweislich übernommen. Die Strafverfügung enthielt auf der Rückseite folgende Rechtsmittelbelehrung: "Sie haben das Recht gegen diese Strafverfügung Einspruch zu erheben. Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Strafverfügung schriftlich oder mündlich (nicht aber telefonisch) bei der Magistratsabteilung 67, 1200 Wien…

BMF-220400/0004-V/8/2015FinanzOnline: Anmeldung von Unternehmern
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-220400/0004-V/8/201524.02.2015

…unter folgenden Voraussetzungen erfolgen: Zur Zustellung der Zugangskennungen (TID, BENID, Start-PIN) ist der "Internationale Rückschein" (rotes Formular "ADVICE of receipt / of delivery / of payment / of entry" der Österreichischen Post AG) zu verwenden. Dies ist aber nur zulässig, wenn damit die eigenhändige Übergabe gewährleistet ist…

BFG RV/3300001/2018Beschwerde gegen einen Zurückweisungsbescheid
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.04.2018

…2 ZustG kann auch eigenhändig zuzustellende Schriftstücke umfassen (vgl. VwGH 22.3.1982, 3635/80, VwGH 4.4.1989, 89/14/0026). Die Postvollmacht muss ausdrücklich – nicht etwa durch konkludentes Verhalten gegenüber dem Zusteller – erteilt werden. Eine Zustellung an den Portbevollmächtigten ist auch zulässig und…

UFSS FSRV/0018-S/07Beschwerde gegen Zurückweisungsbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)31.01.2008

…Ausführungen des Finanzamtes im bekämpften Bescheid, welche durch den Akteninhalt gedeckt sind zu entnehmen ist, erfolgte die Zustellung des Bescheides vom 24. November 2006 am 13. Dezember 2006 (Abholung durch den Bf bestätigt durch eigenhändige Unterschrift). Die einmonatige Rechtsmittelfrist endete somit am 15. Jänner 2007…

UFSL FSRV/0055-L/09Zurückweisung eines unzureichend begründeten Wiederaufnahmeantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid16.09.2009

…vom 13. September 2007, FSRV/0051-l/06, abgeschlossenen Finanzstrafverfahrens, zu Recht erkannt: Der Antrag wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Verfügung vom 11. Jänner 2005, zugestellt durch eigenhändige Übernahme am 24. Jänner 2005, war gegen H, wohnhaft in X, unter der StrNr. 046/2004…