…bei einem vom Unternehmer für das Unternehmen angeschafften Gegenstand später ändern würden. Zur Begründung der Unternehmereigenschaft müsse die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung auf Grund bindender Vereinbarungen als klar erwiesen angesehen werden können. Der auf die Vermietung gerichtete Entschluss des Steuerpflichtigen müsse klar und eindeutig…
…noch nicht deren Werbungskostencharakter. Es müsse die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung auf Grund bindender Vereinbarungen oder sonstiger über die Absichtserklärung hinausgehender Umstände als klar erwiesen angesehen werden können. Der auf die Vermietung gerichtete Entschluss müsse nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes - vgl. VwGH 26.7…
…damit der Vorsteuerabzug vor Erzielung von Einnahmen gewährt werden könne, die Vermietungsabsicht in bindenden Vereinbarungen ihren Niederschlag finden oder aus sonstigen, über die Absichtserklärungen hinausgehenden Umständen mit ziemlicher Sicherheit feststehen. Bei Vorbereitungshandlungen, die ihrer Art nach sowohl zur unternehmerischen als auch zur privaten Verwendung bestimmt…
…typische Vorbereitungshandlung für eine künftige, im Vermieten von einzelnen Räumlichkeiten gelegene unternehmerische Tätigkeit, als die Absicht der künftigen Vermietung nicht in bindenden Vereinbarungen ihren Niederschlag gefunden habe und auch nicht aus sonstigen, über die Absichtserklärung hinausgehenden Umständen mit ziemlicher Sicherheit feststehe, dass eine anteilige Vermietung…
… dh. die Vermietungsabsicht habe bereits 1999 in einer bindenden Vereinbarung - und nicht nur in einer reinen Absichtserklärung - ihren Niederschlag gefunden, lediglich die Mitteilung an das Finanzamt sei übersehen worden. Zur Begründung des Finanzamtes, dass eine ernst gemeinte Vermietungsabsicht bereits in den Einkommensteuererklärungen 1999 bis 2002…
… 2 Abs. 1 UStG 1994 erzielt. Dies müsse entweder durch bindende Vereinbarungen ihren Niederschlag finden oder es müsse aus sonstigen über die Absichtserklärung hinausgehenden Umständen die zukünftige Vermietung mit Sicherheit feststehen. Die Sicherheit für die zukünftige Vermietung sei im vorliegenden Fall gegeben, da von vorn…
…stehenden - Auffassung festhalte. Bei der vorliegenden Art der Vermietung an ständig wechselnde Mieter könne nicht gefordert werden, die Vermietungsabsicht durch bindende Vereinbarungen nachzuweisen. Die Möglichkeit einer Privatnutzung sei auszuschließen, da sich das Objekt in unmittelbarer Nähe des von den Bw. geführten Hotels und des von…
…Einkommensteuerbescheide der Jahre 1994 bis 1997 schließen lassen. Für die Folgejahre begründete das Finanzamt das Fehlen der Unternehmereigenschaft des Bw. im Wesentlichen mit dem Mangel bindender Vereinbarungen und mit der langjährigen Dauer der in (weitgehender) "Eigenregie" durch den Bw. durchgeführten Sanierungsmaßnahmen. Sollte die Abgabenbehörde I…
…Herstellungskosten angefallen seien, seien erst 2006 geltend gemacht worden, da eine Vermietungstätigkeit erst im Jahr 2006 in bindenden Vereinbarungen nachgewiesen werden könne (siehe Hinweis auf Randziffer 195 UStR 2000 anbei). Dem Schreiben wurden Kopien der Rechnungen betreffend die Anschaffung der "Betriebsausstattung" angeschlossen. Das angeforderte Baugesuch…
…dass zum Zeitpunkt der Errichtung dieses Ferienhauses die Absicht künftiger Vermietung nicht erkennbar bzw. nicht dokumentiert und auch nicht objektiv nachweisbar gewesen sei. Es seien weder bindende Vereinbarungen noch sonstige, über die Absichtserklärung hinausgehende Umstände vorgelegen, die auf eine ernsthafte Absicht künftiger Vermietungen schließen ließen…
…Bewirkens von Umsätzen erforderlich. Die ausgeübte Tätigkeit müsse ernsthaft auf die Erbringung von entgeltlichen Leistungen angelegt sein und dies müsse nach außen in Erscheinung treten. Da Vorbereitungshandlungen, also bindende Vereinbarungen, die als Nachweis für die Ernsthaftigkeit der Unternehmenstätigkeit anzusehen seien, nicht vorliegen, seien die geltend…
…es nach der Rechtsprechung erforderlich, dass die künftige Vermietung bereits durch bindende Vereinbarungen derart fixiert sei, dass mit Sicherheit davon ausgegangen werden könne, dass eine steuerpflichtige Vermietung erfolge. Da weder eine Schlussrechnung vorliege noch bindende Vereinbarungen über die Vermietung vorhanden seien, sei der Vorsteuerabzug nicht…
…Die Versicherungssteuer als Verkehrsteuer auf den Geldumsatz im Versicherungswesen setzt allerdings voraus, dass bindende Vereinbarungen bestehen, durch die das Wagnis eines den Einzelnen treffenden Ereignisses auf einen größeren Kreis von Teilnehmern verteilt wird und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung (wechselnde Bedarfsdeckung) eben hierin begründet…
…Diese können dann steuerliche Berücksichtigung finden, wenn die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung entweder auf Grund bindender Vereinbarungen oder auf Grund sonstiger über eine bloße Absichtserklärung hinausgehender Umstände als klar erwiesen angesehen werden kann. Der auf die Vermietung gerichtete Entschluss des Steuerpflichtigen muss nach außen…
…seinem Grundstückserwerb durch langanhaltende behördliche Maßnahmen und geotechnische Untersuchungen einfach behindert war, von sich aus überhaupt die vom Entscheidungsträger geforderten konkreten Schritte mit bindenden Vereinbarungen setzen zu können. Das erstinstanzliche Entscheidungsorgan möge bitte erklären, wie ein allfälliger Miet-oder Pachtvertrag mit einem Dritten rechtsgültig schon…
…worden. Die Bp bezog sich auf die Umsatzsteuerrichtlinien wonach eine bloße Absichtserklärung hinsichtlich einer steuerpflichtigen Vermietung eines Gebäudes nicht für einen Vorsteuerabzug ausreiche. Vielmehr müsse die Absicht in bindenden Vereinbarungen ihren Niederschlag finden oder aus sonstigen, über die Absichtserklärung hinausgehenden Umständen zu erschließen sein. Aus…
…Auge fasst. Vorsteuern und Werbungskosten kommen vor einer Einnahmen-(Einkunfts-)erzielung nur zum Tragen, wenn entweder die Absicht der künftigen Vermietung in bindenden Vereinbarungen ihren Niederschlag gefunden hat oder aus sonstigen, über die Absichtserklärung hinausgehenden Umständen die künftige Vermietung mit ziemlicher Sicherheit feststeht (vgl. hiezu…
…noch der Umstand, dass der Steuerpflichtige bloß die Möglichkeit der Erzielung von Einkünften aus der Vermietung ins Auge fasst. Die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung auf Grund bindender Vereinbarungen oder sonstiger, über die Absichtserklärung hinausgehender Umstände muss als klar erwiesen angesehen werden können. Dies gilt…
…verweisen): "Nach der Rechtsprechung des VwGH (zB v. 30.4.2003, 98/13/0127) muss die Absicht künftiger Einnahmenerzielung aufgrund bindender Vereinbarungen (zB Miet- oder Pachtverträge) oder aus sonstigen, über die Absichtserklärung hinausgehenden Umständen erwiesen sein. Diese Kriterien sind jedoch im gegenständlichen Fall nicht erfüllt…
…Nach derzeitigem Stand könne nicht davon ausgegangen werden, dass im Zusammenhang mit den geltend gemachten Vorsteuern von einer Vermietungsabsicht ausgegangen werden könne. Es würden weder bindende Vereinbarungen darüber vorliegen noch sonstige, über die Absichtserklärungen hinausgehende Umstände vorliegen, nach denen die Vermietungsabsicht mit ziemlicher Sicherheit feststünde…